Habilitationsschrift zu Langzeitverträgen erschienen
Deutschsprachige Juristen denken bei Langzeitverträgen meist an das Dauerschuldverhältnis. PD. Dr. Walter Doralt, ehemaliger wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, dekonstruiert in seiner kürzlich erschienenen Habilitationsschrift diesen Systembegriff. Auf einem Exkurs zu den ökonomischen Grundlagen aufbauend untersucht die Arbeit fünf ausgewählte Probleme langfristiger Verträge.
In einem zweiten Teil beleuchtet der Autor die ökonomischen Grundlagen und Entwicklungsstränge mit Bezug zu lange dauernden Vertragsverhältnissen. Aus den reichhaltigen ökonomischen Erkenntnissen lassen sich fünf Problemfelder mit exemplarischer Bedeutung für Langzeitverträge herausdestillieren. Diese werden als Schwerpunkt der Arbeit in ihrem dritten Teil auf der Grundlage des geltenden deutschen Rechts untersucht. Ergänzend kommen Bezüge zum neuen französischen Schuldrecht, zum englischen Recht und zu den internationalen Prinzipienwerken hinzu. Die fünf Schwerpunkte sind: Treuepflichten und ihre Abdingbarkeit, Zulässigkeit und Grenzen ewiger Vertragsverhältnisse, Geschäftsgrundlage (einschließlich Vertragsgestaltung, Risikoverteilung und Nachverhandlung), Kündigung aus wichtigem Grund und Vertragsstrafen. Die Ergebnisse der Arbeit sind in Thesenform zusammengefasst.