Auswirkungen des neuen Schöffengesetzes in China – Thema der aktuellen Ausgabe der ZChinR

15. Januar 2019

China hat im April 2018 ein Gesetz über die Beteiligung von Laien an der Rechtsprechung der Volksgerichte verabschiedet. Welche Punkte das Gesetz neu regelt und welche Konsequenzen durch diese Neuregelungen zu erwarten sind, analysiert Prof. Dr. Knut Benjamin Pißler, Leiter des Kompetenzzentrums China am Max-Planck-Institut für Privatrecht, in seinem Artikel „Laienrichter in China nach dem neuen Schöffengesetz: Mehr als nur Dekoration?“. Der Beitrag liegt in der Ausgabe 25, Nr. 3 (2018) der Zeitschrift für Chinesisches Recht (ZChinR) vor.


Der Einsatz von Laienrichtern soll in China größere Transparenz schaffen und dadurch Korruption bekämpfen sowie die Qualität des Entscheidungsfindungsprozesses verbessern. Weitere Ziele sind die Rechtserziehung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Vertrauen in die Justiz und das Rechtssystem. Um diese Ziele zu erreichen, regelt das Gesetz erstmals detailliert die Qualifikation der Schöffen und will im Verfahren ihrer Ernennung dafür Sorge tragen, dass die Schöffen stärker als bisher die Bevölkerung widerspiegeln.

Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Zusammensetzung von Spruchkörpern, die zukünftig entweder aus drei oder aus sieben Mitgliedern bestehen. Für die Arbeitsweise der großen Spruchkörper (aus sieben Mitgliedern) sieht das Gesetz außerdem vor, dass die Schöffen nur noch bei der Entscheidung über Tatsachenfragen ein Stimmrecht haben, während sie bei Rechtsfragen allein ihre Meinung äußern dürfen. Durch diese Differenzierung bei der Rolle der Schöffen in kleinen und großen Spruchkörpern wird der Feststellung, welcher Spruchkörper über welche Fälle zu richten hat, großes Gewicht beigemessen. Die Kriterien für diese Feststellung bleiben jedoch in mehrfacher Hinsicht undeutlich.

Knut Benjamin Pißler, Laienrichter in China nach dem neuen Schöffengesetz: Mehr als nur Dekoration?, Zeitschrift für chinesisches Recht 25 (2018), 222–231.

Der Artikel ist abrufbar auf SSRN


Über die ZChinR
Die Anfänge der vierteljährlich erscheinenden ZChinR reichen bis in das Jahr 1994 zurück. Ihren heutigen Namen trägt die Publikation seit 2004. Sie ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik „Aufsätze“ veröffentlicht. Aktuelle Rechtsentwicklungen erscheinen unter „Kurze Beiträge“. In der Rubrik „Dokumentationen“ finden sich Übersetzungen der wichtigsten neuen chinesischen Gesetze. Außerdem veröffentlicht die ZChinR regelmäßig Tagungsberichte und Rezensionen von Büchern zum chinesischen Recht.


 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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