European Insurance Contract Law: Jetzt ist die Politik dran!

European Insurance Contract Law: Jetzt ist die Politik dran!

Vorschlag für ein Regelwerk zum europäischen Versicherungsvertragsrecht

Eine der bedeutendsten Errungenschaften der europäischen Union ist ihr Binnenmarkt, durch den die Bürger immer wieder unmittelbar von den sinkenden Barrieren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten profitieren: Günstigere Flugtarife, niedrigere Roaming-Gebühren oder der Zugriff auf immer breitere Produktpaletten zählen zu den gern zitierten Entwicklungen, die dem europäischen Binnenmarkt zugeschrieben werden. Doch gelten diese Erleichterungen auch für den Versicherungsmarkt? Können EU-Bürger, die innerhalb der EU umziehen, beispielsweise ihre Kfz-Versicherung einfach mitnehmen oder müssen sie vor Ort eine neue Versicherung abschließen?

„Mehr als zwanzig Jahre nach der Verwirklichung unseres Binnenmarktes läuft das grenzüberschreitende Versicherungsgeschäft noch keineswegs reibungslos“, erklärte die damalige Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding im Jahre 2014. „Tatsächlich können nur wenige Kunden Versicherungsprodukte in anderen Ländern erwerben. Gerade einmal 0,6 % aller Kfz-Versicherungen und 2,8 % aller Sachversicherungen werden in der EU grenzüberschreitend angeboten“, fügte sie erklärend hinzu. Ein funktionierender Binnenmarkt sieht anders aus.

Expertengruppe für grenzüberschreitende Versicherungsverträge

Für ihre Aussagen stützte sich Reding auf die Ergebnisse einer von der EU-Kommission eingesetzten Expertengruppe, der Jürgen Basedow, emeritierter Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht angehörte. Bereits seit 1998 forscht er in verschiedenen Projekten mit Kollegen aus dem In- und Ausland zum europäischen Versicherungsvertragsrecht. „Ziel ist es, die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Versicherungsbinnenmarkt zu schaffen, in dem grenzüberschreitende Versicherungsverträge über Klein- und Mittelrisiken – wie beispielsweise Kfz-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungsverträge – möglich sind“, erklärt Jürgen Basedow.

Die 2013 eingesetzte Expertengruppe sollte für die Kommission erarbeiten, ob und inwieweit die nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten die Funktionsfähigkeit eines Versicherungsbinnenmarktes beeinträchtigen. Die Untersuchungen ergaben, dass insbesondere die unterschiedlichen vertragsrechtlichen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten einem funktionierenden versicherungsrechtlichen Binnenmarkt entgegenstehen. Diese Erkenntnis deckte sich insoweit mit den Ergebnissen der Forschung von Jürgen Basedow. Er geht davon aus, dass ein funktionierender Versicherungsbinnenmarkt nur auf Grundlage eines gemeinsamen europäischen Versicherungsvertragsrechts möglich ist. So war Jürgen Basedow bereits 2009 einen Schritt weiter gegangen: Gemeinsam mit 20 Wissenschaftlern aus 15 europäischen Ländern veröffentlichte er die Principles of European Insurance Contract Law (PEICL). Diese Regelungen stellen ein Modellgesetz für ein zukünftiges europaweites Versicherungsvertragsrecht dar, das einen entsprechenden Binnenmarkt und grenzüberschreitende Versicherungsverträge möglich macht.

Erweiterte Auflage der Principles of European Insurance Contract Law

Während sich die Forscher in den im Jahr 2009 veröffentlichten Principles auf das Allgemeine Versicherungsrecht konzentrierten, präsentierte die Gruppe Ende 2015 eine zweite, erweitere Auflage, die neben verschiedenen Aktualisierungen zusätzlich konkrete Vorschläge für die Versicherungssparten der Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung und Gruppenversicherung beinhaltet. Die neu vorgeschlagenen Regeln sollen zugunsten der Versicherungsnehmer zwingend sein. Sie sehen wie schon diejenigen für das allgemeine Versicherungsvertragsrecht – im Rechtsvergleich betrachtet – ein hohes Schutzniveau vor.

„Mit der Veröffentlichung der zweiten, erweiterten Auflage der Principles of European Insurance Contract Law liegt nun eine rechtsvergleichend untermauerte Basis für ein einheitliches europäisches Versicherungsvertragsrecht vor“, erklärt Jürgen Basedow. „Unsere wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema sind damit abgeschlossen. Nun ist es Sache der europäischen und nationalen Politik, den Nutzen aus dieser wissenschaftlichen Grundlagenarbeit zu ziehen.“

Bis dahin müssen wir beim Umzug von einem EU-Land in ein anderes unsere Kfz-Versicherung jeweils neu abschließen.


Der Abschlussbericht der Expertenkommission steht hier zum Download bereit:
Final Report of the Commission Expert Group on European Insurance Contract Law

 





Headerbild: © unsplash.com / Tom Grimbert

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