Konrad Duden von der Universität Hamburg habilitiert

26. Juli 2021

Konrad Duden, wissenschaftlicher Referent am Institut, ist im Juli 2021 von der Universität Hamburg habilitiert worden. Er erhielt die venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung.

In seiner Habilitationsschrift befasst Duden sich mit vernetzten Geräten und dem Internet der Dinge. Anbieter solcher Geräte können deren Gebrauch verhindern, indem sie die im Gerät integrierte Software blockieren oder den betriebsnotwendigen Cloud-Zugang sperren. Ausgehend von dieser Abhängigkeit des Nutzers vom Anbieter untersucht er die Frage, inwiefern Eigentum beziehungsweise Besitz an einem vernetzten Gerät den Nutzer beim software- oder netzbasierten Gebrauch schützt. Perspektivisch stellt sich dabei die Frage nach der Bedeutung des Sachenrechts in einer zunehmend digitalisierten Welt.

Priv.-Doz. Dr. Konrad Duden, LL.M. (Cambridge), studierte Chemie und Rechtswissenschaft an den Universitäten München, Heidelberg und Bilbao. Nach Abschluss eines Masterstudiums an der Universität Cambridge wurde er 2015 von der Universität Heidelberg promoviert. Für seine Dissertation zum Thema „Leihmutterschaft im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht“ wurde er unter anderem mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft sowie mit dem Gerhard-Kegel-Preis der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht ausgezeichnet. Nach Stationen beim Bundesverfassungsgericht und der Europäischen Kommission legte er 2016 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Hamburg und seit 2018 Mitglied der „Zukunftsfakultät“ von „Recht im Kontext“ an der Humboldt-Universität zu Berlin.

 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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