25 Jahre Zeitschrift für Japanisches Recht

4. Februar 2021

Seit ihrer Gründung 1996 hat sich die ZJapanR zu einem zentralen Forum des Austauschs über das japanische Recht in westlichen Sprachen entwickelt. Mit Heft Nr. 50 übergibt Harald Baum, ehemaliger Leiter des Kompetenzzentrums Japan am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Gründer der Zeitschrift, die Schriftleitung an seine Nachfolgerin am Institut, Ruth Effinowicz. Anlässlich dieses Stabwechsels würdigen Herausgeber, darunter Institutsdirektor Ralf Michaels für das MPI, Redaktionsgremium sowie Mitglieder des Redaktionsbeirates die Arbeit des Begründers, Harald Baum, sowie die Entwicklung der Zeitschrift.

Im bewährten Format finden sich in der aktuellen Ausgabe wieder Fachbeiträge zu einem weitgespannten Themenfeld wie der Regulierung und Gestaltung von öffentlichen Räumen und Diensten, Fragen der Aktionärsdemokratie, gewillkürter Vertretungsmacht oder kollektivem Rechtsschutz sowie Abhandlungen zu Schadenersatzpflichten für das Scheitern der Ehe (auch durch Dritte) oder zur Behandlung organisierter Kriminalität in der japanischen Strafjustiz.

Diesen sind in der Jubiläumsausgabe 50/2020 Würdigungen und Danksagungen von acht Autor*innen in einem einführenden Abschnitt vorangestellt. Sie blicken zurück auf die Entwicklung der Zeitschrift sowie die langjährige fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Institut, der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. sowie dem Australian Network for Japanese Law. Übereinstimmend halten sie fest, dass Harald Baum die Zeitschrift, zu deren regulären 50 Ausgaben bisher 15 Sonderhefte hinzugekommen sind, maßgeblich geprägt hat. Sein Wirken als Begründer, Schriftleiter und Autor beeindruckt auch vor dem Hintergrund seiner Rolle als Gründer des Japan-Referats am Institut und dessen Entwicklung zum heutigen Kompetenzzentrum Japan.

Das redaktionelle Konzept der ZJapanR verfolgt das Ziel, in einem methodisch wie formal breit gefächerten Ansatz alle Bereiche der japanischen Rechtsordnung publizistisch in westlichen Sprachen zugänglich zu machen. Neben deutschsprachigen Artikeln enthält sie auch regelmäßig Beiträge in englischer sowie gelegentlich in französischer Sprache. Ein kontinuierlich ausgebautes Netzwerk namhafter Japanrechtsexpert*innen, das sich heute neben Japan und Deutschland sowie weiteren europäischen Ländern auch auf die USA, Singapur und Australien erstreckt, gibt dem Periodikum eine weltumspannende Perspektive. Nach dem Stabwechsel wird Harald Baum die Schriftleitung als Mitglied des Redaktionsgremiums unterstützend begleiten. Auch dafür sei ihm herzlich gedankt.



 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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