Ralf Michaels wird neuer Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Prof. Dr. Ralf Michaels wird in Nachfolge von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow neuer Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Hierfür wechselt er von der Duke University School of Law, wo er seit 2002 als Professor tätig war, zurück nach Deutschland. Ralf Michaels hat das Amt des Direktors zum 1. Januar 2019 im Nebenamt angetreten und wird es im Sommer 2019 hauptamtlich übernehmen.

7. Januar 2019

Von 2001 bis 2002 war Ralf Michaels bereits als Referent am Institut beschäftigt, bevor er einem Ruf an die Duke University folgte. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Rechtsvergleichung und des Internationalen Privatrechts sowie der Rechtstheorie. Zuletzt hat sich Ralf Michaels insbesondere mit Fragen des nichtstaatlichen Rechts und der Globalisierung beschäftigt, daneben mit Methoden der Rechtsvergleichung und vergleichendem Kollisionsrecht.

Als Direktor des Max-Planck-Instituts hofft Ralf Michaels nun, sich systematisch und umfassend mit Beziehungen zwischen Rechtssystemen zu befassen, einer Frage, die im Rahmen der Globalisierung noch wichtiger geworden ist. Dazu soll das traditionell auf Konflikte zwischen Privatrechten beschränkte Kollisionsrecht erweitert werden auf regulatorische Rechte (wie etwa das Kartellrecht), nichtstaatliche Rechte (etwa das islamische Recht) und das Völkerrecht. „Gleichzeitig wird es wichtig sein, das Kollisionsrecht rechtstheoretisch abzustützen“, erklärt Ralf Michaels. „Hierfür möchte ich eine anspruchsvolle intersystemische Rechtstheorie entwickeln, die das traditionelle Denken innerhalb eines Rechtssystems durch ein Denken zwischen Rechtssystemen ergänzt.“ Schließlich soll eine Pädagogik erprobt werden, die ein solches Denken auch Laien eingängig machen kann.

Ein zweites Forschungsgebiet, auf das Ralf Michaels einen neuen Schwerpunkt setzen will, ist die Dekolonialisierung der Rechtsvergleichung. „Ich möchte dem traditionellen Rechtsverständnis, welches das staatliche Recht westlicher Prägung als den Normalfall ansieht und alternative normative Systeme marginalisiert, Alternativmodelle entgegenhalten. Es soll möglich sein, das globale Recht auch von der Peripherie her zu denken“, erklärt Ralf Michaels. „Hierdurch möchte ich ein umfassenderes Verständnis des globalen Rechts und damit auch der globalisierten Welt erreichen.“

Ralf Michaels studierte Rechtswissenschaften in Passau und Cambridge. Er nahm während seiner Zeit an der Duke University Gastprofessuren wahr an den Universitäten Paris II Panthéon-Assas, Princeton, Pennsylvania, Toronto, Tel Aviv sowie der London School of Economics. Außerdem forschte er als Fellow in Harvard und Princeton sowie an der American Academy in Berlin. 2015 hielt Ralf Michaels einen Special Course zum Internationalen Privatrecht an der Hague Academy for International Law zum Thema „Nichtstaatliche Rechte im Internationalen Privatrecht“.

Ralf Michaels ist verheiratet und hat drei Töchter.

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