Eckart Bueren zum Professor an der Universität Göttingen ernannt

2. Mai 2019

Eckart Bueren, ehemaliger wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, folgt dem Ruf an die Universität Göttingen. Seit dem 29. März 2019 ist er dort Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Kartellrecht.

Prof. Dr. Eckart Bueren studierte Rechtswissenschaften in Münster und Bonn sowie Volkswirtschaftslehre in Hagen. Für seine Dissertation wurde er 2012 mit dem Foris-Preis der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Bonn sowie 2013 mit dem Jacques Lassier Preis der International League of Competition Law ausgezeichnet. 2018 erhielt er einen Antitrust Writing Award der George Washington University und des Concurrence Review für den „Best Academic Private Enforcement Article“.

2018 wurde Eckart Bueren von der Bucerius Law School habilitiert und hat die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsökonomik erhalten. Seine während der Referentenzeit am Institut verfasste Habilitationsschrift befasst sich unter dem Titel „Short termism im Aktien- und Kapitalmarktrecht“ aus rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Perspektive mit der Kontroverse um kurzfristige Orientierung und damit um den Schutz der Funktionsfähigkeit der Aktiengesellschaft. Die Arbeit ist mit dem Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland ausgezeichnet worden und wird demnächst in der Institutsschriftenreihe „Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht“ bei Mohr Siebeck erscheinen.

Eckart Bueren ist seit 2011 am Institut tätig gewesen und hat dort unter anderem das Länderreferat Schweiz betreut.

 


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