Johannes Liebrecht zum Professor an der Universität Zürich ernannt

26. Juni 2019

Johannes Liebrecht, wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, wurde von der Universität Zürich auf den Lehrstuhl für Rechtsgeschichte berufen. Sein Wechsel an die Rechtswissenschaftliche Fakultät erfolgt zum 1. August 2019.

Prof. Dr. Johannes Liebrecht studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. Für seine Dissertation wurde er 2014 mit dem Hermann-Conring-Preis ausgezeichnet. Seit 2007 ist er am Institut tätig, von 2013 bis heute als wissenschaftlicher Referent. Seine Habilitation erfolgte 2018 an der Bucerius Law School in den Fächern Bürgerliches Recht sowie Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte.

In seiner Habilitationsschrift beschäftigt sich Johannes Liebrecht mit der Fachgeschichte des Gebiets Rechtsgeschichte zwischen den 1880er und 1930er Jahren. In die Zwischenkriegszeit fällt zum einen der Funktionswandel der Rechtsgeschichte durch die Zivilrechtskodifikation des BGB. Wie Liebrecht in seiner Arbeit herausarbeitet, begann sich seit jener Epoche – im Zuge der „Krise des Historismus“ – zudem der Typus der Themenwahl wie auch der wissenschaftlichen Methoden zu wandeln. Die Habilitationsschrift erschien 2018 unter dem Titel „Die junge Rechtsgeschichte. Methodenwandel in der rechtshistorischen Germanistik in der Zwischenkriegszeit“ bei Mohr Siebeck.

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