Rechtsentwicklung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder
Sammelband zur internationalen Fachkonferenz „The Dynamics of Legal Development in Islamic Countries” bei Routledge erschienen. Die Publikation zeigt die vielfältigen Entwicklungen innerhalb des Familienrechts auf, die aufgrund des gesellschaftlichen Wandels in den islamischen Ländern aktuell zu beobachten sind.
Globalisierung und wirtschaftliche Faktoren haben in den islamischen Ländern zu gesellschaftlichen Veränderungen geführt. Diese ziehen wiederum eine Neuinterpretation des Familien- und Erbrechts, das in den meisten islamischen Ländern auf religiösem Recht beruht, nach sich. In einigen Ländern sind dabei eher konservative Tendenzen zu beobachten, in anderen wird das Recht durch Reformen novelliert, die offener auf die gesellschaftlichen Veränderungen reagieren.
Die Dynamik der Rechtsentwicklung sowie die an diesem Prozess beteiligten Akteure – die Gesetzgebung, die Richterschaft und die Parteien – wurden auf der 2013 durchgeführten Konferenz am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus 20 Ländern diskutiert. Die Ergebnisse liegen nun mit dem Sammelband „Changing God’s Law – The dynamics of Middle Eastern family law” vor, herausgegeben von Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe zum Familien- und Erbrecht islamischer Länder am Institut. Die Publikation vereint Beiträge führender Rechts- und Islamwissenschaftler*innen, die aus unterschiedlichen Perspektiven das Familienrecht in mehr als zehn Ländern erörtern. Im Fokus der Analyse stehen hauptsächlich der Iran, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Tunesien, Pakistan, Jordanien, Ägypten, Israel und Marokko.
In einem ersten Teil gibt der Band einen Überblick über die jüngsten familienrechtlichen Entwicklungen in islamischen Ländern und erläutert historische Zusammenhänge insbesondere vor dem Hintergrund des Arabischen Frühlings. Der zweite Teil zeichnet wichtige legislative Reformen im Familien- und Erbrecht an den Beispielen Ägypten, dem Iran sowie den Golfstaaten nach. Die Teile drei und vier gehen schließlich den Fragen nach, welche Rolle die Judikative bei der Fortentwicklung des Rechts spielt und inwieweit die Parteien selbst, zum Beispiel durch Eheverträge, das dispositive Recht abwählen und ihr Rechtsverhältnis privatautonom gestalten können.