„Die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiete des Internationalen Privatrechts“, abgekürzt IPRspr., ist eine Rechtsprechungssammlung, die das Institut seit seiner Gründung im Jahre 1926 herausgibt. Sie wird vom Verlag J.C.B. Mohr in Tübingen publiziert. Ihr Ziel ist der vollständige Abdruck und Nachweis der gesamten Rechtsprechung deutscher Gerichte zum Internationalen Privatrecht einschließlich des Internationalen Zivilverfahrensrechts (IPR im weiteren Sinne). Jeder der jährlich erscheinende Bände umfasst über 200 Entscheidungen.
Für die Sammlung werden im Institut etwa 125 verschiedene Publikationen sorgfältig auf einschlägige Entscheidungen durchgesehen, wobei das Schwergewicht naturgemäß auf allgemeinen oder zivilrechtlichen Zeitschriften liegt. Auch Entscheidungen anderer Gerichtsbarkeiten als der ordentlichen, die sich mit dem IPR beschäftigen, finden ihren Weg in die Sammlung. Dazu kommen unveröffentlichte Entscheidungen, die die Gerichte von sich aus zuschicken oder von denen die Redaktion auf anderem Wege, etwa durch Institutsgutachten, erfährt. So kann man davon ausgehen, dass die IPRspr. die betroffene Rechtsprechung so vollständig wie nur möglich erfasst.
Dem Abdruck in der Sammlung liegt immer eine Abschrift der Entscheidung aus den Gerichtsakten zugrunde, so dass die Vollständigkeit und genaue Übereinstimmung mit dem Originaltext gewährleistet ist. Die Entscheidungstexte werden im Institut bearbeitet und soweit im Volltext abgedruckt, als sie sich mit dem internationalen oder ausländischen Privatrecht sowie dem Zivilverfahrensrecht in Auslandsfällen befassen. In jedem Fall werden auch alle Fundstellen der Entscheidung und ihrer Besprechungen abgedruckt. Dabei erfolgt eine systematische Zuordnung der Entscheidungen nach ihrem jeweiligen Schwerpunkt in zwölf Rubriken, die meist noch in mehrere Unterrubriken aufgeteilt sind. Querverweisungen ermöglichen das Auffinden auch aller unter anderen Rubriken aufgenommenen Entscheidungen, die ein bestimmtes Gebiet betreffen. Soweit in Urteilen auf frühere Rechtsprechung hingewiesen ist, wird auch deren Fundstelle in der IPRspr. angegeben. Neben der systematischen Einordnung erfolgt der Zugang über ein ausführliches Sachverzeichnis. Hinzu kommen Register der angewandten – auch ausländischen – Rechtsnormen, der abgedruckten Entscheidungen sowie aller Fundstellen. Damit ist eine bestimmte Entscheidung auch über anderweitige Sekundärnachweise problemlos zu finden.
Mit einem Band der IPRspr., die jeweils etwa zwei Jahre nach Abschluss des Berichtszeitraums erscheint, hat der Benutzer die gesamte deutsche Rechtsprechung eines Jahres zum Internationalen Privatrecht zur Hand und braucht nicht nach deren verstreuten und oft unvollständigen Abdrucken in mehr oder weniger entlegenen Zeitschriften zu forschen. Das ist im Internationalen Privatrecht von besonderem Nutzen, da sich internationalprivatrechtliche Fragen in allen Gebieten des Privatrechts immer wieder stellen und der Einzelne schwer den Überblick behalten kann. So wird die IPRspr. von Wissenschaft und Praxis als unentbehrliches Hilfsmittel im deutschen IPR betrachtet. Die Übersicht über das gesamte Entscheidungsmaterial ermöglicht zuverlässige Aussagen zur deutschen Gerichtspraxis und unterstützt die wissenschaftliche Durchdringung des IPR.

