Fachbeirat und Kuratorium

Fachbeirat

Am Institut besteht ein Fachbeirat. Seine wesentliche Aufgabe ist es, die wissenschaftliche Arbeit des Instituts zu bewerten und auf dieser Basis die Institutsleitung bei der Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben zu beraten. Daneben berät der Fachbeirat den Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft hinsichtlich der wissenschaftlichen Entwicklung des Instituts. Dem Fachbeirat gehören international anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland an, die das Forschungsspektrum des Instituts fachlich abdecken. Die Mitglieder des Fachbeirats werden auf Vorschlag der Institutsleitung vom Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft ernannt. Die Amtsperiode des Fachbeirats beträgt vier Jahre; die Amtszeit seiner Mitglieder sollte drei Perioden nicht überschreiten. Der Fachbeirat tagt in der Regel alle zwei Jahre. Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen LichtenbergKolleg, Georg-August-Universität, Göttingen
Prof. Dr. Frédérique Ferrand Institut de Droit Comparé Edouard Lambert, Université Jean Moulin (Lyon III)
Prof. Dr. James Russell Gordley Tulane Law School, New Orleans
Prof. Dr. Martin Henssler Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Universität zu Köln
Prof. Dr. Susanne Kalss Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien
Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Kronke Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Universität Heidelberg
Prof. Dr. Jan Lokin Faculteit van de Rechtsgeleerdheid, Rijksuniversiteit Groningen
Prof. Dr. Gerhard F. Lubbe Faculty of Law, Stellenbosch University
The Right Honourable Lord Justice Jonathan Mance The UK Supreme Court, London
Prof. Dr. Peter O. Mülbert Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Johannes Gutenberg-Universität Main
Prof. Dr. Martin Schauer Institut für Zivilrecht, Universität Wien
Prof. Dr. Anton K. Schnyder Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich
Prof. Dr. Dr. h.c. Lajos Vékàs Eötvös Loránd University, Budapest

Kuratorium

Das am Institut bestehende Kuratorium soll die Verbindung des Instituts zur Öffentlichkeit, insbesondere zu den an der Forschung des Instituts interessierten Kreisen, fördern. Es berät mit der Institutsleitung die wesentlichen Ergebnisse der Forschungsarbeiten sowie die Entwicklung des Instituts und seine Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Dem Kuratorium gehören Repräsentanten der für das Institut relevanten gesellschaftlichen und politischen Kräfte, Institutionen und Medien an. Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag der Institutsleitung vom Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft auf die Dauer von sechs Jahren ernannt; Wiederberufungen sind möglich. Das Kuratorium tagt in der Regel alle zwei Jahre.

Erika Andreß Präsidentin Hanseatisches Oberlandesgericht, Hamburg
Dr. Christian Breitzke Rechtsanwälte Lebuhn & Puchta, Hamburg
Prof. Dr. Ninon Colneric ehem. Ko-Dekanin der China-EU School of Law, Peking
Dr. Klaus Landry Rechtsanwälte Graf von Westfalen, Hamburg
Dr. Bernd Michaels Präsident a.D. des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Düsseldorf
Jana Schiedek Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Stadt Hamburg
Prof. Dr. Vassilios Skouris Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg
Dr. Dorothee Stapelfeldt Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung der Stadt Hamburg
Alexander Stuhlmann ehem. Vorstandsvorsitzender der WestLB
Katharina M. Trebitsch Geschäftsführende Gesellschafterin der Trebitsch Entertainment GmbH, Hamburg
Dr. Hubert Weis Leiter der Abt. für Handels- und Wirtschaftsrecht, Bundesministerium der Justiz
Dr. Martin Willich Vorsitzender der Geschäftsführung Studio Hamburg GmbH
  • Geändert am: 17.10.2011
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