Länderreferentinnen und –referenten sind jeweils mit der Rechtsordnung eines einzelnen Landes oder - in der Mehrzahl der Referate - einer Gruppe von Ländern mit verwandten Rechtsordnungen betraut. Zu den Aufgaben der Länderreferate gehört es, Rechtsauskünfte zu erstatten, mit denen das Institut von Gerichten, Anwälten und Behörden betraut wird, sowie Länderberichte zu rechtsvergleichenden Großgutachten beizutragen. Etliche Länderreferate sind darüber hinaus mit editorischen Aufgaben betraut, wie etwa der Herausgabe länderspezifischer Fachzeitschriften im Japan- und China-Referat. Neben Publikationen zu neuen Rechtsentwicklungen in den von ihnen betreuten Ländern oder der Durchführung von länderspezifischen Tagungen gehören überdies bilaterale Kooperationsprojekte, etwa zur gemeinsamen Erarbeitung von Rechtsreformen, zu den Referatsaufgaben, wie sie z.B. derzeit im Südosteuropa-Referat besonders intensiv wahrgenommen werden.
In Sachreferaten werden auf bestimmte Rechtsgebiete ausgerichteten Arbeitsschwerpunkte betreut. Daneben werden in einigen Fällen Aufgaben für wissenschaftliche Servicebereiche wahrgenommen, wie etwa editorische Tätigkeiten oder die Gutachtenadministration und Gutachtenkoordination.
Organisation des wissenschaftlichen Bereichs
- Geändert am: 04.07.2011
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