Das Institut gehört zu den Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., die mehr als 90 Institute und Forschungsstellen betreibt. Das Schwergewicht ihrer Förderung liegt im naturwissenschaftlichen Bereich, doch bestehen auch eine Reihe geistes- und sozialwissenschaftlicher Institute, unter ihnen sieben Institute mit rechtswissenschaftlicher Aufgabenstellung, die sich überwiegend mit dem ausländischen und internationalen Recht auf den verschiedenen Fachgebieten befassen.
Neben dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg bestehen noch folgende Max-Planck-Institute mit rechtswissenschaftlicher Aufgabenstellung:
- Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München
- Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, München
- Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt/Main
- Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik , München
- Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg
- Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
- Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn

