Jahrestreffen der "Freunde des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht e.V."

MPI für Privatrecht, Hamburg 17.06.2006

Am 17. Juni 2006 veranstaltete der Verein der Freunde des Hamburger Max–Planck–Instituts sein diesjähriges, traditionelles Jahrestreffen in den Sitzungsräumen des Instituts. Professor Jürgen Basedow begrüßte einleitend zu dieser Veranstaltung unter dem Generalthema „Rechtstransformation und -rezeption”ca. 60 Mitglieder des Vereins und interessierte Zuhörer. Die Auflösung der Sowjetunion und des vormaligen sog. Ostblocks, der Zerfall Jugoslawiens, aber auch die Wirtschaftsreformen in vielen anderen Staaten der Welt haben in den betroffenen Ländern einen umfangreichen Reformprozess auf dem Gebiet des Rechts in Gang gesetzt. Viele der Reformstaaten orientieren sich am Recht anderer, insbesondere westlicher Staaten, um das entstandene Vakuum zu füllen. Dieses Phänomen ist keineswegs neu, haben Staaten doch schon immer historische oder aktuelle Vorbilder für die Ausgestaltung ihrer eigenen Rechtsordnung gesucht. Nur selten dürfte die Übernahme fremder Rechtsinstitutionen - in der Rechtsvergleichung seit einiger Zeit metaphorisch als Rechtstransplantation bezeichnet - aber ein derartiges Ausmaß angenommen haben.

Dr. Gebhard Rehm, Referent am Institut und Habilitand an der Universität München, legte in seinem Vortrag zum Thema „Rechtstransplantate als taugliches Instrument der Rechtstransformation und –fortbildung?“ die theoretischen Grundlagen der Debatte. Nach seiner Ansicht sind Rechtstransplantate entgegen mancher in der Literatur geäußerter Skepsis grundsätzlich geeignet, wenn nicht sogar praktisch unverzichtbar, als Vorbilder in Reformstaaten zu dienen. Allerdings müsse der Rezeptionsstaat nicht nur entsprechende Regelungsmodelle sorgfältig auswählen, sondern auch berücksichtigen, welche rechtlichen und außerrechtlichen Geltungsbedingungen im Herkunftsstaat herrschten, um sie möglichst bruchlos und widerspruchsfrei in sein eigenes System einfügen zu können. Eine Rezeption ohne hinreichend genaue Analyse des fremden wie eigenen Systems drohe ihr Ziel zu gefährden. Je nach betroffenem Rechtsgebiet müsse das Augenmerk etwa nicht nur auf sprachliche, sondern vor allem auch auf kulturelle, vor allem aber rechtskulturelle Charakteristika (Fallrechts- vs. Gesetzesrechtssystem; Rolle von Richtern und Verwaltung; spezifische Arten des Rechtsunterrichts; Bedeutung von Rechtsquellen) gerichtet werden.

Matthias Weckerling, Geschäftsführer der vor allem von der deutschen Bundesregierung getragenen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ e. V.), Bonn, berichtete unter dem Thema „Rechtliche Zusammenarbeit aus Sicht eines Beraters I“ in seinem Vortrag sodann von der Arbeit seiner Organisation, die – gegründet 1992 – vor allem ost- und südosteuropaische Regierungen mit deutschen und ausländischen Experten berät. An dem von ihm gewählten Beispiel der Ukraine aber auch Bulgariens wurde besonders deutlich, welche Probleme die Konkurrenz und schwierige Koordination der zahlreichen Beratungsorganisationen in den Reformstaaten aufwerfen, zumal diese – auch politisch-ideologisch und ökonomisch – durchaus unterschiedliche Ziele verfolgen. Gleichwohl kann die IRZ erhebliche Beratungserfolge verzeichnen: zahlreiche Gesetzgebungsprojekte insbesondere im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts mündeten mit ihrer Hilfe in geltendes Recht. Nicht zu vernachlässigen sei neben der Gesetzgebungsberatung aber auch die Unterstützung bei dem Aufbau von institutionellen Strukturen, mit deren Hilfe die konkreten Gesetze umgesetzt würden.

Die Rechtsreformen in der Volksrepublik China standen im Zentrum des Referats von Prof. Dr. Hinrich Julius „Rechtliche Zusammenarbeit aus Sicht eines Beraters II“, dem Leiter des Rechtskooperationsbüros der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in Peking. Einerseits wurde der Reformprozess in China zwar schon früher als in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion eingeleitet, doch andererseits – so wurde aus Julius’ Ausführungen mehr als deutlich – lässt sich der chinesische Gesetzgeber erheblich weniger als etwa zahlreiche Nachfolgestaaten der Sowjetunion von außen beeinflussen. Er plant Gesetzesvorhaben darüber hinaus erheblich vorsichtiger als dies in anderen Ländern der Fall ist, grundstürzende Neuerungen sollten soweit als möglich vermieden werden. Auch die faktische Gesetzesdurchsetzung – ohnehin in China durch die teilweise mächtigen Provinzen ein Problem – steht zumindest für eine gewisse Zeit und in bestimmten kritischen Bereichen wie dem Recht des geistigen Eigentums unter dem Vorbehalt politischer Opportunität. Dennoch lasse sich feststellen, dass das chinesische Rechtssystem Fortschritte mache, die allerdings angesichts der nur wenig veränderten politischen Strukturen vor allem im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts zu verzeichnen seien.

Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Knieper (Bremen) nahm nach dem Mittagessen den Faden seiner Vorgänger mit dem Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Verpflanzbarkeit von Recht (Juristische Zusammenarbeit aus der Sicht eines Beraters)“ wieder auf und berichtete von seinen Erfahrungen als GTZ-Berater in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Er bezeichnete die rasche Privatisierung in vielen Ländern auf den von IWF und Weltbank (sog. „Washington Consensus“), als schweren Fehler, auf die weder das Wirtschafts- noch das Rechtssystem der meisten Staaten vorbereitet gewesen sei, so dass gewachsene Strukturen mit katastrophalen Folgen zerstört worden seien, ohne dass tragfähige Systeme an ihre Stelle getreten seien. Mittlerweile seien aber selbst die engagiertesten Verfechter neoklassischer Wirtschaftspolitik von ihrer orthodoxen Marktgläubigkeit abgekommen, so dass der Washington Consensus von einem neoinstitutionellen Denken abgelöst worden sei. Das habe gleichzeitig der Rechtsberatung einen größeren Stellenwert ermöglicht, da die Bedeutung verlässlicher Rechtsstrukturen deutlich geworden sei. Vor diesem Hintergrund habe der Schwerpunkt seiner Arbeit darauf gelegen, jeweils das Grundgerüst an Gesetzen und institutionellen Vorkehrungen für das System eines Landes zu schaffen.

Zum Abschluss der Tagung wechselte die Perspektive zu der eines Rezeptionslandes. Prof. Dr. Lado Chanturia (Tiflis), ehemaliger georgischer Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts Georgiens beschrieb Ziel, Gang, Umfang und Erfolge der Rechtsreformen in seinem Land. Georgien habe sich angesichts der kontinental-europäischen Rechtstradition der postsowjetischen Staaten im Allgemeinen und Georgiens im Besonderen frühzeitig zu einer engen Zusammenarbeit vor allem mit deutschen Institutionen, insbesondere auch der GTZ, entschlossen. Besonders erfolgreich und sinnfällig sei diese Kooperation bei der Erarbeitung des neuen georgischen ZGB gewesen, das gleichwohl Elemente des common law aufnimmt und bereits Vorbildfunktion für andere postsowjetische Staaten entfaltet. Durch Koordination der verschiedenen Beratungsorganisationen durch das georgische Justizministerium sei es zudem gelungen, auch US-amerikanische oder niederländische Berater in die Reformprojekte erfolgreich einzubinden. Chanturia appellierte abschließend, die Zusammenarbeit nicht als beendet zu betrachten, sondern die Rechtsentwicklung in seinem Land als fortwährende Aufgabe anzusehen, die durch wissenschaftlichen und persönlichen Austausch, aber auch durch Erarbeitung von Sekundärquellen und die Stärkung von Institutionen, insbesondere auch der Gerichte, erfüllt werden müsse.

Die Diskussion und Stellungnahmen der Zuhörer waren – neben Kommentaren zu Besonderheiten des jeweils behandelten Landes - zumeist von der Frage geprägt, wie nachhaltig verlässliche rechtliche Strukturen in den Rezeptionsländern geschaffen werden können. Unter den Teilnehmern bestand Einigkeit, dass die bloße Gesetzesrezeption nicht ausreiche, um dieses Ziel zu erreichen. Die deutschen Aktivitäten zur Unterstützung der Reformstaaten wurden recht einhellig trotz der von den Referenten repräsentierten praktischen Erfolge als auf breiter Front nicht zureichend angesehen, um die wichtigen mit den Rechtsreformen verbundenen Zwecke zu erreichen. Deutschland könne und müsse – ebenso wie die Europäische Union ganz allgemein – in dieser Hinsicht noch erheblich mehr tun, um rechtliche Stabilität auch außerhalb seiner Grenzen zu fördern.

Datum der Veröffentlichung: 17.06.2006

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Prof. Dr. Hinrich Julius, Leiter des Rechtskooperationsbüros der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in Peking

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