Close Corporations in Latin America, Spain and Germany |
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MPI für Privatrecht, Hamburg 21.09.2011 - 23.09.2011, 13:15 Uhr |
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Geschlossene Kapitalgesellschaften gehören bislang nicht zu jenen gesellschaftsrechtlichen Höhenlagen, die von der Sonne der Rechtsvergleichung besonders verwöhnt werden. Verschiedene Projekte der wirtschaftsrechtlichen Arbeitsgruppe um Holger Fleischer verfolgen das Ziel, diese Forschungslücke zu füllen. Das Symposium „Close Corporations in Latin America, Spain und Germany”, das von 21. bis 23. September 2011 am Institut stattfand und von Holger Fleischer in Kooperation mit Gerald Spindler (Universität Göttingen) organisiert wurde, richtete den Fokus auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem lateinamerikanischen, spanischen und deutschen Recht der geschlossenen Kapitalgesellschaften. An der Veranstaltung nahmen Juristen aus Argentinien, Brasilien, Chile, Peru, Spanien und Deutschland teil. Holger Fleischer eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag zum Thema „Close Corporations in Germany“. Er zeigte die geschichtliche Entwicklung der deutschen GmbH sowie ihre rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Darüber hinaus beleuchtete er die charakteristischen Merkmale geschlossener Kapitalgesellschaften sowie deren typische Konfliktlinien und betonte den rechtsvergleichenden Forschungsbedarf. Anschließend widmete sich Juan Esteban Puga Vial aus Santiago de Chile dem Thema „The Sociedad Anonima as a Mere Business Organization – Closely Held Corporations as a Different Institution than a Publicly Held Corporation?”. Er hob hervor, dass das chilenische Recht close corporations und public corporations als „essentially the same institution“ betrachte. Allerdings bestände bei jenen ein besonderer Bedarf für Minderheitenschutz, den das chilenische Recht durch einen bunten Strauß an Maßnahmen gewährleiste. Pamela Johanson Bettocchi aus Lima referierte in der Folge zu „The Close Corporation as Investment Vehicle in Latin America: A Peruvian Case“. Sie stellte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar, die Investoren in Peru antreffen, und erläuterte, dass die peruanische close corporation aufgrund der geringen formalen Anforderungen ein attraktives Vehikel für ausländische Investoren darstelle. Sodann lenkte die Veranstaltung ihr Augenmerk auf die Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsrecht. Andrés Recalde Castells aus Castellon sprach zum Thema „Private Ordering in Private Limited Companies (SRL) and Public Limited Companies (SA)”. Er kritisierte, dass die Reform des spanischen Kapitalgesellschaftsrechts aus dem Jahr 2010 die Gestaltungsfreiheit bei der SRL reduziert und damit einen wesentlichen Vorteil dieser Rechtsform gegenüber der SA eingeschränkt habe. Anschließend verglich Christoph Teichmann von der Universität Würzburg unter dem Titel „Freedom of contract for internal affairs – a comparison between Germany and Spain“ die Gestaltungsfreiheit nach deutschem und spanischem Recht. Er entwickelte die These, dass nach deutschem Recht die Gestaltungsfreiheit den Grundsatz bilde, während das spanische Recht davon ausginge, dass diese die Ausnahme darstelle. Dennoch könne die tatsächliche Reichweite der Gestaltungsfreiheit nach deutschem Recht größer sein als nach spanischem Recht. In Deutschland würden zahlreiche ungeschriebene Ausnahmen postuliert – eine Entwicklung, die in Spanien durch die klaren Regelungen zum Umfang der Gestaltungsfreiheit verhindert werde. Anschließend gab Marc-Philippe Weller von der Universität Freiburg unter dem Titel „Corporations in private international law“ einen Einblick in das internationale Gesellschaftsrecht. Er erläuterte die Grundzüge des deutschen IPR, beschrieb die Funktionsweise von Sitz- sowie Gründungstheorie und stellte eingehend das autonome deutsche Kollisionsrecht der Gesellschaften, die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge sowie den Einfluss des Europarechts dar. Gerald Spindler widmete sich in der Folge dem Thema „Arbitration and Company Law in Germany“. Er betonte den Wert der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Konfliktbeilegung in geschlossenen Kapitalgesellschaften. Diese habe den Vorteil der Schnelligkeit und Vertraulichkeit. Zudem entscheide eine Person, der die Beteiligten vertrauen. Empfehlenswert sei regelmäßig, dem Schiedsverfahren eine Mediation vorzuschalten. Luis Eugenio Ubilla Grandi aus Santiago de Chile referierte sodann zu „Reasons for Shareholder Expulsion in Legislation and the Articles of Association under Chilean Law”. Er erläuterte die verschiedene Tatbestände, die nach chilenischem Recht bei Personengesellschaften und close corporations einen Ausschluss des Gesellschafters ermöglichen, und diskutierte die privatautonomen Gestaltungsoptionen. Anschließend erörterte Francisco Gonzáles Castilla aus València das Thema „The Appraisal Rights and Minority Shareholder Oppression in Close Corporations“. Hierbei vertrat er die These, dass in Spanien – trotz Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung – ein Recht der Gesellschafter geschlossener Kapitalgesellschaften zum Austritt aus wichtigem Grund anzuerkennen sei. Der Schutz der Minderheit vor einer Unterdrückung durch die Mehrheit fordere ein solches Recht. Die Veranstaltung wurde abgeschlossen durch einen Vortrag von Klaus Ulrich Schmolke, der sich dem Thema „Expulsion and Valuation Clauses – The Limits of Freedom of Contract in German Close Corporation Law“ widmete. Er beschrieb die Position der deutschen Rechtsprechung und des deutschen Schrifttums zur Zulässigkeit von Ausschlussklauseln und Abfindungsbeschränkungen und kritisierte die restriktive Haltung der Rechtsprechung als exzessiven Paternalismus. |
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Datum der Veröffentlichung: 21.07.2011 |
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