Privatrecht auf dem Weg nach Europa |
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Vortragsveranstaltung zur Hamburger Europawoche |
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MPI für Privatrecht, Hamburg 03.05.2010 , 17:00 Uhr |
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Im Rahmen der jährlich stattfindenden Hamburger Europawoche veranstaltete das Institut am 3. Mai 2010 einen dem Thema "Privatrecht auf dem Weg nach Europa" gewidmeten Vortragsabend. Einleitend begrüßte Holger Fleischer, Direktor am Institut, die in großer Zahl erschienenen Gäste und wies auf die besondere Bedeutung der Europäischen Union für die Forschungsarbeiten am Institut hin. Besonders hob er dabei das 2009 erschienene Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts hervor. Im ersten Vortrag stellte Sebastian Martens unter dem Titel „Ein Europa, ein Privatrecht – Die Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Europäischen Privatrechts“ die zahlreichen einschlägigen Projekte in einen Zusammenhang. Dabei differenzierte er zwei Entwicklungslinien, die sich freilich in jüngster Zeit einander immer mehr angenähert hätten. Zum einen entwickle sich das Europäische Privatrecht wissenschaftlich und von unten, d.h. von den Mitgliedstaaten, und andererseits von oben, d.h. von der Unionsebene aus. Zu den wissenschaftlichen Bemühungen zählte Martens etwa die Principles of European Contract Law oder den sogenannten Draft Common Frame of Reference, der eine Vorarbeit für einen gemeinsamen Referenzrahmen sein soll, wie er Kommission, Rat und Parlament der Europäischen Union vorschwebt. Im Vordergrund des Interesses der Unionsorgane stehe aber derzeit wohl doch die Konsolidierung und Überarbeitung des bereits bestehenden Unionsprivatrechts sowie das Projekt einer neuen Verbraucherrechterichtlinie, die Martens anschließend vorstellte und dabei vor allem das neue Prinzip der Vollharmonisierung kritisierte, das zu zahlreichen Problemen ohne erkennbaren Gegenwert führen würde. Der zweite Vortrag der Veranstaltung war der Europäisierung des Internationalen Privatrechts gewidmet. Anatol Dutta sprach zum Thema „Europäische Integration und nationales Privatrecht nach dem Vertrag von Lissabon: die Rolle des Internationalen Privatrechts“. In seinem Vortrag zeigte Dutta, dass der europäische Gesetzgeber derzeit von einem Modell des europäischen Privatrechts ausgeht, das die Vielfalt der Privatrechte in Europa bewahrt, aber durch eine Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts – insbesondere des Kollisionsrechts und des Zuständigkeitsrechts – die Rechtssicherheit der Bürger in grenzüberschreitenden Sachverhalten durch einen Entscheidungseinklang erhöht: Die Rechtsbeziehungen der Bürger unterlägen demnach zwar unterschiedlichen Privatrechten, aber jeder Richter innerhalb der Europäischen Union wendete auf diese Rechtsverhältnisse im konkreten Fall dasselbe Recht an. In seinem Vortrag ging Dutta nach einem Überblick über die Kompetenzen der Europäischen Union auf die bestehenden und zu erwartenden Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers im Internationalen Privatrecht ein. Er betonte, dass die Union nicht nur durch eigene Rechtsakte tätig werde, sondern zunehmend auch Staatsverträge, gerade die der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, für die Mitgliedstaaten verbindlich mache. Beleuchtet wurden im zweiten Vortrag aber auch die Herausforderungen bei der Europäisierung des Internationalen Privatrechts, die Dutta vor allem in einer zunehmenden Renationalisierung der politischen Prozesse, einer Materialisierung des Internationalen Privatrechts vor allem im Bereich des Familien- und Erbrechts und dem Pointillismus des europäischen Gesetzgebers sieht, der die Konsistenz des europäischen Internationalen Privatrechts gefährde. Der abschließende dritte Vortrag wendete sich dem europäischen Gesellschaftsrecht zu. Unter dem Titel „Die Europa-GmbH ante portas“ beleuchtete Frauke Wedemann ein von der europäischen Kommission im Juni 2008 an den Start gebrachtes Projekt: die Societas Privata Europaea (SPE) – das europäische Pendant zur deutschen GmbH. Wedemann erläuterte, dass diese neue Gesellschaftsform auf dem Weg nach Europa noch einige Hürden überwinden müsse. Die Einigung zwischen den Mitgliedstaaten gestalte sich schwierig. So verlange das von der Kommission angestrebte Ziel der Vollregelung von den Mitgliedstaaten eine erhebliche Kompromissbereitschaft. Diese sei bei manchen Mitgliedstaaten, u.a. Deutschland, allerdings nicht stark ausgeprägt. Widerstand löse auch die im Kommissionsvorschlag in großem Umfang eingesetzte Regelungstechnik der Regelungsaufträge aus, da die damit verbundene Delegation von Gestaltungsaufgaben an die Gesellschafter in diesem Ausmaß nicht den Bedürfnissen kleinerer und mittlerer Unternehmen entspreche. Als inhaltliche Regelungsprobleme benannte Wedemann insbesondere das Erfordernis eines grenzüberschreitenden Bezugs, Notwendigkeit und Höhe des Mindeststammkapitals, die notarielle Mitwirkung bei Gründung und Anteilsübertragung sowie die Arbeitnehmermitbestimmung. Sie erörterte verschiedene zur Lösung dieser Probleme unterbreitete Kompromissvorschläge. Mit Sorge sah sie die Tendenz, bei strittigen Fragen auf eine europaweit einheitliche Regelung zu verzichten und die Normierung den nationalen Rechtsordnungen des Sitzstaates einer SPE zu überlassen. Trotz aller gegenwärtigen Schwierigkeiten äußerte Wedemann abschließend die Einschätzung, dass der Weg der SPE in den europäischen Rechtsraum nicht auf Dauer versperrt sein werde. Insbesondere die neuen Mitgliedstaaten, aber auch einflussreiche Kräfte in anderen Mitgliedstaaten – z.B. die Industrieverbände in Deutschland – hätten großes Interesse an der Einführung der SPE und setzten sich daher nachdrücklich für sie ein. Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung erhielt das Publikum noch die Gelegenheit, bei Erfrischungen mit den Referenten persönlich zu diskutieren, soweit die Fragen nicht schon unmittelbar nach den jeweiligen Vorträgen beantwortet worden waren. Außerdem bestand die Gelegenheit zu einer Führung durch die ansonsten nur Wissenschaftlern zugängliche Fachbibliothek des Instituts, die viele Gäste gern nutzten. Die Hamburger Europawoche ist ein jährlich um den Europatag am 9. Mai stattfindendes Veranstaltungsprogramm zu Themen des Zusammenlebens in Europa. Koordiniert vom Info-Point Europa Hamburg beteiligen sich daran Hamburger Verbände, Vereine und Institutionen mit individuell gestalteten Aktivitäten. Die drei Vorträge werden in Heft 14/2010 der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht veröffentlicht. |
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Datum der Veröffentlichung: 30.06.2010 |
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