Konzil mit Festheftübergabe zum 60. Geburtstag von Jürgen Basedow

MPI für Privatrecht, Hamburg 19.10.2009 , 17:00 Uhr

Am 29. September 2009 vollendete Jürgen Basedow sein sechzigstes Lebensjahr. Zu diesem Anlass widmete ihm das Institut in guter Tradition ein Festheft der Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht mit Beiträgen seiner Schüler, das dem Jubilar im Rahmen eines Konzils am 19. Oktober 2009 übergeben wurde.

Reinhard Zimmermann begrüßte als Direktor am Institut sowie als längjähriger Freund und Kollege von Jürgen Basedow die Gäste der Feierstunde und wies auf die Verdienste des Jubilars sowie besonders auf seinen früh vorhandenen internationalen Horizont, seine breite fachliche Aufstellung sowie die Verbindung unterschiedlicher Perspektiven hin. Hierbei stellte er besonders heraus, dass der Jubilar es nie gescheut habe, neben beratenden auch gestaltende Funktionen, etwa als Vorsitzender der Geisteswissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. oder als Vorsitzender der Monopolkommission, zu übernehmen.

Den ersten Festvortrag mit dem Titel „From Rome to Rome via Brussels: Remarks on the Law Applicable to Contractual Obligations Absent a Choice by the Parties” hielt Franco Ferrari, Professor an der Università degli Studi di Verona, der seine Untersuchungen zu Artikel 4 der neuen Rom-I-Verordnung vorstellte und die Auslegung der Vorschrift mit der ihrer Vorgängerregelung im Europäischen Schuldvertragsübereinkommen sowie dem Kommissionsvorschlag für die Rom-I-Verordnung verglich. Dabei ging er insbesondere auf die Ausweichklausel des dritten Absatzes ein, die nach Ansicht Ferraris trotz der engeren Formulierung systematisch genauso anzuwenden ist wie die Vorgängerregelung (Artikel 4 Absatz 5 EVÜ). Daher habe sich das Verhältnis der Ausweichklausel zu den Anknüpfungen der Absätze 1 und 2 nicht grundsätzlich geändert, sondern lediglich die Schwelle für ihre Anwendung.

Sodann ging Ferrari auf die Frage ein, nach welchen Kriterien bei der autonomen Auslegung der Begriffe in der Rom-I-Verordnung, insbesondere bei den einzelnen Anknüpfungen des Artikel 4 Absatz 1, vorzugehen ist und wies besonders auf die im 7. Erwägungsgrund vorgesehene „konzertierte Auslegung“ mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts hin. Dabei untersuchte er auch, ob es sich hierbei um ein absolutes Erfordernis handelt, was Ferrari aber mit Hinweis auf die unterschiedliche Zielsetzung etwa der EuGVO, wo mit Blick auf den Schutz des Beklagten die Vorschriften über die besonderen Gerichtstände eng ausgelegt werden, verneinte. Abschließend stellte Ferrari noch Möglichkeiten vor, bei der Auslegung auch auf andere Gemeinschaftsinstrumente sowie auf das UN-Kaufrecht zurückzugreifen.

In der anschließenden Diskussion intervenierte vor allem der Jubilar selbst, der die Überlegungen Ferraris im Ergebnis teilte und darauf hinwies, dass man mit allzu starren kollisionsrechtlichen Regeln, wie sie Artikel 4 des Kommissionsvorschlages für die Rom-I-Verordnung vorsah, bereits in den USA schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Anschließend referierte Wolfgang Wurmnest, ehemaliger Referent am Institut und Professor an der Leibniz Universität Hannover, zum Thema „Kartellrechtliche Grenzen von Parallelhandelsbeschränkungen durch marktbeherrschende Pharmaunternehmen“ und gewährte hiermit einen Einblick in ein weiteres Interessenfeld des Jubilars, das europäische Wettbewerbsrecht.

Praktischer Hintergrund des Vortrages ist der Versuch marktbeherrschender Pharmaunternehmen, die durch die Ausnutzung regulatorisch bedingter Preisunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten erzielten Arbitragegewinne von Zwischen- und Großhändlern durch die einseitige Einführung von Lieferquoten einzudämmen.

Nach einer Klärung der Begriffs Parallelhandel und einer Skizzierung des nationalen sowie des europäischen Ordnungsrahmens der Arzneimittelmärkte, nahm sich Wurmnest der ökonomischen sowie kartellrechtlichen Beurteilung von Parallelhandelsbeschränkungen an. Hierzu referierte er den Stand der aktuellen europäischen Rechtsprechung in der Sache Lélos v. GlaxoSmithKline, die weder eine Bereichsausnahme für den Arzneimittelhandel noch eine kompromisslose Anwendung des Art. 82 EG verfolgt, sondern vielmehr einer vermittelnden Bewertung zuneigt. Der Referent äußerte Sympathien für die Herangehensweise des EuGH und die Etablierung eines sogenannten „Normalitätsmaßstabs“, um zum einen den Besonderheiten der nationalen Preisregulierung, zum anderen aber auch den durchaus vorhandenen pro-kompetitiven Effekten des Parallelhandels im Rahmen der kartellrechtlichen Bewertung von Lieferquotensystemen Rechnung zu tragen. Es müsse den Arzneimittelherstellern ein Werkzeug an die Hand gegeben werden, das es ihnen erlaubt, zum Schutz ihrer berechtigten Interessen eine zu starke Ausweitung des Parallelhandels mit Medikamenten zu unterbinden. Vor dem Hintergrund eines bloß eingeschränkten Kontrahierungszwanges dürften auch Marktbeherrscher nicht gezwungen werden, anormal große Bestellmengen auszuliefern. Allerdings müsse mit einem „Sicherheitsaufschlag“ operiert werden, um der Gemeinwohlverpflichtung der Pharmaunternehmen Genüge zu tun und Engpässen in der medizinischen Versorgung vorzubeugen.

Die anschließende Diskussion kreiste vor allem um die Frage, ob nicht eine konsequentere Anwendung der Wettbewerbsregeln geboten wäre, um das Ziel der Öffnung vormals segmentierter Märkte und der Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes zu erreichen.

Zum Abschluss überreichte – stellvertretend für alle Schüler – Axel Metzger, ehemaliger Referent am Institut und nunmehr Professor an der Leibniz Universität Hannover, eine gebundene Ausgabe des Festhefts an den Jubilar. Vorher hatte er „aus der Schule von Jürgen Basedow“ berichtet, die er in jeder Hinsicht als eine liberale beschrieb.

Der abschließende Dank von Jürgen Basedow galt den Gästen des Abends, den Vortragenden und allen an der Festschrift beteiligten Autoren. Besondere Nennung fanden unter anderen Hans Hermann Seiler, der den Jubilar in seiner Studienzeit erst auf das Institut aufmerksam gemacht hatte, Ulrich Drobnig als sein akademischer Lehrer sowie Ernst-Joachim Mestmäcker.


Datum der Veröffentlichung: 14.10.2009

Bilder

  • Geändert am: 04.07.2011
  • Top