Civil Law and Civil Procedure in Southeastern Europe

KOC Universität, Istanbul 12.03.2007 - 13.03.2007

Am 12. und 13. März 2007 kamen in Istanbul erstmals Wissenschaftler aus fünf südosteuropäischen Ländern und aus Deutschland zusammen, um an der Koç University Law School gemeinsam die Strukturen ihres jeweiligen Zivil- und Zivilprozessrechts zu diskutieren. Initiator auf der türkischen Seite und zugleich Versammlungsleiter war Prof. Tuğrul Ansay, der dem Hamburger MPI seit vielen Jahren in enger Partnerschaft verbunden ist; die deutsche Leitung lag bei Jürgen Basedow. Die Veranstaltung wurde in englischer Sprache durchgeführt.

Zweck der Konferenz war die Darstellung und vergleichende Erörterung der nationalen Rechte vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsangleichung. Die Kombination der Vergleichsländer – mit Deutschland und Griechenland waren zwei langjährige EU-Mitgliedstaaten vertreten; hinzu kamen mit Bulgarien und Rumänien die beiden Neumitglieder und mit der Türkei und der Ukraine zwei Anwärter auf eine EUMitgliedschaft – kann als ungewöhnlich bezeichnet werden und erwies sich als dementsprechend interessant. Am Beginn stand ein Vortrag von Basedow zum Thema „Towards a Common Private Law in the European Union“. Im übrigen war der erste Tag dem Vertragsrecht gewidmet, mit Beiträgen von Prof. Evanghelos Perakis (Universität Athen), Dr. Christian Takoff (Universität Sofia), Ionuţ Raduleţu (Rumänien), Prof. Lale Sirmen (Universität Ankara) sowie Dr. Lyubov Logush (Universität Kiew-Mohyla Akademie).

Der zweite Tag stand im Zeichen des Zivilprozessrechts, mit Beiträgen von Dr. Roksolana Khanyk-Pospolitak (Universität Kiew-Mohyla Akademie), Dr. Nihat Gümen (Universität Istanbul), Mirela Stancu (Universität Bukarest), Aleksander Katzarski (Universität Sofi a) und Prof. Konstantinos Kerameus (Hellenisches Institut für internationales und ausländisches Recht). Abgerundet wurde die Konferenz durch einen Vortrag von Prof. Herbert Kronke (UNIDROIT) über die Rolle von UNIDROIT bei der Harmonisierung des Rechts und ein Resümee der Vorträge und Diskussionsbeiträge durch Basedow. Für den Aufbau einer eigenen, nationalen Rechtsordnung waren alle erfassten Länder auf eine Übernahme fremden Rechts angewiesen. So hat sich das türkische Zivil- und Zivilverfahrensrecht unter dem dominierenden Einfluss des Schweizer Rechts entwickelt. Dagegen hat man sich in Griechenland hauptsächlich am deutschen Recht orientiert (im Verfahren auch an Österreich). Das geltende rumänische Zivilrecht hingegen ist weitestgehend dem französischen Code Civil entnommen, mit gewissen italienischen Elementen. Ein neuer Codul Civil ist in Vorbereitung, wobei man sich diesmal auch von Quebec inspirieren lässt.

Das rumänische Verfahrensrecht geht letzten Endes auf französisches Recht zurück, das jedoch auf dem Umweg über die Kodifikation von Genf rezipiert wurde. Das bulgarische Obligationenrecht von 1950 – ein Zivilgesetzbuch ist nach wie vor nicht vorhanden – lässt ebenfalls französische und italienische Einflüsse erkennen. Dagegen geht das geltende Zivilprozessrecht vom Jahre 1952 auf sowjetische Vorbilder zurück; es soll aber in naher Zukunft durch eine Neukodifikation ersetzt werden, die deutsches und österreichisches Recht zum Vorbild hat. Das Recht der Ukraine steht irgendwo zwischen Ost und West, wobei grundlegende Fragen noch zu lösen sind, wie insbesondere auch die Abgrenzung von öffentlichem und Privatrecht. Neben einem Zivilgesetzbuch existiert auch ein Wirtschaftsgesetzbuch, dessen Funktion umstritten ist. Das geltende Zivilverfahrensrecht weist französische Einflüsse auf; die Wirtschaftsgerichtsbarkeit ist separat organisiert. - Einige Länder haben die Handelsgeschäfte gesondert normiert, während andere einen einheitlichen Ansatz verfolgen. Moderne Vertragstypen wie Leasing oder Franchising sind z.T. in Spezialgesetzen normiert worden. Bei der Übernahme des acquis communautaire wurde bisher im Wesentlichen mechanisch vorgegangen, indem die entsprechenden Richtlinien mehr oder weniger wörtlich in Sondergesetze umgegossen wurden. Die Verbraucherverträge sind somit vom allgemeinen Vertragsrecht getrennt normiert, was die Anwendung nicht eben erleichtert.

Das Programm sah für jeden Länderbericht 30 Minuten mit anschließend ebenfalls 30 Minuten Diskussion vor. Wie nicht anders zu erwarten, ergaben sich aus dem Vergleich der behandelten Rechtsordnungen reichlich Stoff für Debatten. Es ist beabsichtigt, alle gehaltenen Referate zu veröffentlichen. Großes Lob gab es für die türkischen Gastgeber für die perfekte Vorbereitung und Durchführung der Konferenz.


Datum der Veröffentlichung: 05.03.2007
Veranstalter: Max-Planck-Institut für Privatrecht und KOC Universität, Istanbul

  • Geändert am: 08.08.2011
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