Symposium des Forums für Internationales Sportrecht zum Thema "Kennzeichenschutz von sportlichen Großveranstaltungen im deutschen und europäischen Recht" am 06. Oktober 2006

MPI für Privatrecht, Hamburg 28.03.2007

Das Hamburger Forum für Internationales Sportrecht veranstaltete am 6.10.2006 im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ein Symposium zum Thema "Kennzeichenschutz von sportlichen Großveranstaltungen im deutschen und europäischen Recht". Die Fussball-Weltmeiserschaft 2006 in Deutschland hat gezeigt, dass im Bereich des Kennzeichenschutzes zahlreiche Rechtsprobleme im nationalen wie internationalen Bereich auftreten. In Vorbereitung auf die Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und in Österreich legte die Schweizer Regierung einen Gesetzesentwurf vor, die das Ausnutzen von Großveranstaltungen durch Nicht-Sponsoren verhindern soll. In Südafrika, das 2010 Gastgeber der Fussball-Weltmeisterschaft ist, wurde bereits ein Gesetz erlassen, um einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von Kennzeichen für sportliche Großveranstaltungen zu schaffen. Zu dieser Thematik hatte das Forum für internationales Sportrecht vier Referenten eingeladen, die mit ihren Beiträgen auf die anschließende Diskussion vorbereiteten.

Prof. Dr. Peter W. Heermann LL.M. (Universität Bayreuth) befasste sich in seinem Vortrag mit drei Entscheidungen deutscher Gerichte (BGH v. 27.4.2006 - I ZB 96/05 und I ZB 97/05, OLG Hamburg v. 7.2.2005, GRUR-RR 2005, 223) zum markenrechtlichen Schutz der Begriffe "FIFA Fussball WM 2006", "Fussball WM 2006" und "WM 2006". Insbesondere ging Prof. Heermann auf die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen im MarkenG ein und analysierte kritisch die Entscheidungsgründe der Gerichte. Hierbei setzte er sich unter anderem mit der ablehnenden Haltung des BGH hinsichtlich sog. "Eventmarken" als neuer Markenform auseinander. Anschließend kritisierte Prof. Heermann die Einordnung der Begriffe als Kennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG und sprach sich stattdessen dafür aus, diese Begriffe als Werktitel nach § 5 Abs. 3 MarkenG aufzufassen. Mit einem Ausblick auf künftige Strategien der FIFA einerseits und den Nichtsponsoren andererseits schloß der Vortrag.

Im zweiten Vortrag erläuterte Frau Paola Müller (Legal Counsel der FIFA) die Strategien der FIFA zum Schutz der FIFA-Marken. Das von der FIFA aufgestellte Schutzprogramm stützt sich auf vier Säulen: Markenregistrierung, Monitoring, Verfolgung von Produktpiraten sowie den Einsatz von sog. RPP (Rights Protection Programme) - Teams. Sie erläuterte, dass der Schutz der FIFA-Marken erforderlich sei, um die Vermarktung dieser Marken durch Sponsorenverträge sicherzustellen. Diese Vermarktung stelle die finanzielle Grundlage der Tätigkeit der FIFA dar. Rückblickend sei die FIFA mit dem Erfolg ihres Schutzprogramms trotz der beiden abschlägigen Entscheidungen des BGH sehr zufrieden, da weltweit fast 2500 Marken erfolgreich eingetragen und damit geschützt werden konnten. Mit Hinblick auf die Weltmeisterschaft 2010 erwarte die FIFA angesichts der günstigen Gesetzeslage in Südafrika ihr Markenschutzprogramm erfolgreich fortführen zu können.

Dr. Mirko Wittneben (Heuking Kühn Lüer Wojtek, Hamburg) zeigte in seinem Vortrag Möglichkeiten auf, wie sich Nichtsponsoren mit Werbemaßnahmen an sportliche Großereignisse anlehen können, ohne geschütze Marken zu verletzen. Legale Spielräume biete vor allem die indirekte Bezugnahme durch die Verwendung abstrakter Begriffe, stilisierter Abbildungen sowie emotionaler Anlehnungen. Anhand von zahlreichen Beispielen belegte Dr. Wittneben den Erfindungsreichtum vieler Unternehmen, die sich das Großereignis Fussball-Weltmeisterschaft zunutze gemacht haben.

Abschließend referierte Dr. Stephan Netzle LL.M. (Wenger Plattner, Zürich) über den Kennzeichenschutz im schweizer Recht. Einleitend wies er auf die aktuelle Gesetzeslage hin, nach der zur Zeit kein markenrechtlicher "Veranstaltungsschutz" bestehe. Auf Wunsch der UEFA als Veranstalter der Europameisterschaft 2008 wurde der Gesetzgeber tätig und arbeitete ein entsprechendes Gesetz aus, das sich zur Zeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Nach einem kurzen Aufriss des Gesetzesinhalts gewährte Dr. Netzle einen Einblick in die ungünstige politische Lage bei Einbringung des Gesetzesentwurfs. Mit Hinblick auf die von den Gegnern des Gesetzesvorhabens vorgebrachten Argumente bescheinigte er dem Gesetzesentwurf wenig Aussichten auf Erfolg. Abschließend zeigte Dr. Netzle noch Alternativen zu dem Gesetzesentwurf auf.

Im Anschluss an die Vorträge gab es noch Gelegenheit zu Fragen und zu einer Diskussion, die von Reinhard Zimmermann moderiert wurde.


Datum der Veröffentlichung: 28.03.2007
  • Geändert am: 13.03.2012
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