Die vierteljährlich erscheinende „Zeitschrift für Chinesisches Recht" (ZChinR) wurde 1994 vom stellvertretenden deutschen Direktor des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft der Universitäten Göttingen und Nanjing (VR China), Matthias Steinmann, gegründet, um an die Mitglieder der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung e.V. (DCJV) aktuelle Informationen zum chinesischen Zivil-, Wirtschafts- und Außenwirtschaftsrecht herauszugeben. Seit dem Jahr 2004 trägt die Publikation den Namen „Zeitschrift für Chinesisches Recht".
Die ZChinR ist die einzige fortlaufende deutschsprachige Publikation zum chinesischen Recht. In der ZChinR werden ausführliche Berichte und Analysen unter der Rubrik „Aufsätze" veröffentlicht. Aktuelle Rechtsentwicklungen werden unter der Rubrik „Kurze Beiträge" dargestellt. In der Rubrik „Dokumentationen" finden sich Übersetzungen der wichtigsten neuen chinesischen Gesetze. Außerdem veröffentlicht die ZChinR regelmäßig Tagungsberichte und Rezensionen von Büchern zum chinesischen Recht.
Die ZChinR wird von der DCJV in Verbindung mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft unter der Schriftleitung der derzeitigen stellvertretenden deutschen Direktorin, Rebecka Zinser (Rebecka Zinser), herausgegeben. Der Schriftleitung steht ein wissenschaftlicher Beirat, bestehend aus Björn Ahl (China-EU School of Law, Beijing) und Dr. Knut Benjamin Pißler (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht), bei der Erstellung der ZChinR zur Seite.
Die ZChinR wird an die Mitglieder der DCJV kostenfrei abgegeben. Mitglieder haben über die Internetseiten der DCJV
(www.dcjv.org) unter dem Menupunkt „ZChinR" außerdem die Möglichkeit, die neusten Ausgaben der Zeitschrift als PDF-Datei herunter zu laden. Nichtmitglieder können ältere Ausgaben der ZChinR unter dem Menupunkt „Archiv" ebenfalls im Volltext einsehen.

