International Encyclopedia of Comparative Law
Die in englischer Sprache veröffentlichte Internationale Enzyklopädie der Rechtsvergleichung ist ein internationales Gemeinschaftswerk von hohem Anspruch und ungewöhnlicher Dimension. Etwa 400 Gelehrte aus allen Erdteilen arbeiten als Autoren aktiv mit, und rund 100 weitere Experten beteiligen sich als Herausgeber und Berater an der Überprüfung der Beiträge. Auch eine Reihe von Mitarbeitern des Instituts hat Beiträge zu dem Werk übernommen.Die Internationale Enzyklopädie ist universal angelegt, indem sie Autoren aus allen Ländern beteiligt, die Beschränkung auf die "Kulturnationen" aufgegeben hat und in der Weltsprache erscheint. Die Enzyklopädie ist auch von einem System lexikalischer Stichworte abgerückt, das zu national begrenzt ist. Für eine vergleichende Enzyklopädie eignet sich besser eine Einteilung nach großen Sachkomplexen, weil sich damit die sachlichen Zusammenhänge besser verdeutlichen lassen.
Die Enzyklopädie ist nicht so sehr als Nachschlagewerk für Rechtspraktiker gedacht, obwohl auch diese in den rund 200 Länderberichten des I. Bandes wichtiges Material und weiterführende Nachweise insbesondere zu exotischen Rechtsordnungen finden können. Sie wendet sich vielmehr in erster Linie an die wissenschaftlichen Rechtsvergleicher, denen eine nach Umfang, Blickwinkel und Geschlossenheit einmalige vergleichende Analyse der Rechtsordnungen der Welt angeboten wird. Sie richtet sich ferner an die Gesetzgeber (und auch Richter) aller Länder, die zur Fortbildung des Rechts berufen sind; denn bei der Verbesserung bestehender und der Entwicklung neuer Regeln sollen stärker als bisher die Erfahrungen und Lösungen anderer Länder berücksichtigt werden, um zeitgemäße, optimale und - soweit möglich - einheitliche
Ergebnisse zu erzielen. Diese Funktion macht die Enzyklopädie namentlich für die Gesetzgeber aller derjenigen Länder interessant, die in der Dritten Welt oder in Osteuropa vor der Aufgabe stehen, das bisher geltende Recht zu reformieren oder ganz neues Recht zu schaffen. Die Enzyklopädie ist endlich auch ein wertvolles Hilfsmittel, um die "allgemeinen Rechtsgrundsätze" zu konkretisieren und damit insbesondere Schiedsrichtern und internationalen Richtern die Anwendung dieser Generalklauseln zu ermöglichen.
Für die Enzyklopädie ist eine eigene Vergleichsmethode entwickelt worden, die sich langsam auch allgemein für anspruchsvolle, namentlich multilaterale Rechtsvergleichung durchzusetzen beginnt: die Methode der typischen Lösungen. Zu jedem einzelnen Rechtsproblem werden zunächst die im Weltüberblick relativ wenigen typischen Lösungsmodelle herausgearbeitet. Jede einzelne dieser typischen Lösungen wird dann anhand einer für diese Lösung repräsentativen Rechtsordnung ausführlich und unter Einbeziehung der praktischen Voraussetzungen, Wirkungen und Erfahrungen analysiert. Andere Rechtsordnungen, die derselben typischen Lösung zuzuordnen sind, werden hingegen nur kurz verzeichnet, unter Hinweis auf bedeutsamere Abweichungen. Auf diese Weise entsteht ein übersichtliches Mosaik von Lösungsmodellen, das im Prinzip alle Länder der Welt erfassen soll.
Dem vergleichenden und universalen Charakter des Unternehmens entspricht ferner ein System breitgestreuter Überprüfung. Alle Beiträge unterliegen der kritischen Kontrolle durch den Herausgeber des jeweiligen Bandes sowie dessen internationale Beratergruppe. Sie werden außerdem auch von dem im Institut tätigen zentralen Stab sowohl sachlich wie technisch gründlich durchgesehen.
Die Enzyklopädie ist auf 17 Lexikonbände mit jeweils 1400 doppelspaltigen Seiten angelegt. Der erste Band enthält alphabetisch angeordnete Länderberichte über die Rechtsordnungen der Welt. Die weiteren vergleichenden Bände behandeln jeweils eigene Sachthemen.
Band II: Rechtsbegriffe, Rechtsquellen, Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung
Band III: Internationales Privat- und Prozeßrecht
Band IV: Personen- und Familienrecht
Band V: Erbrecht
Band VI: Sachenrecht und Trust
Bände VII-IX: Vertragsrecht
Band X: Ungerechtfertigte Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag
Band XI: Unerlaubte Handlungen
Band XII: Transportrecht
Band XIII: Gesellschaftsrecht
Band XIV: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Band XV: Arbeitsrecht
Band XVI: Zivilprozeßrecht
Band XVII: Wirtschaftsrecht.
Die Beiträge zu allen Bänden erscheinen zunächst als einzelne Broschüren. Sobald alle Beiträge eines Bandes vorliegen, werden sie um Nachträge ergänzt und mit dem üblichen Nebenapparat in gebundener Form veröffentlicht.
Das Institut ist der "Kopf" des ganzen Unternehmens. Konrad Zweigert und Ulrich Drobnig haben die Kernidee für Anlage und Methode des Werkes entwickelt; seine Durchführung hat das Institut organisiert. Dazu gehört namentlich die Auswahl und Betreuung der Herausgeber für die 17 Bände, Vergabe und Überwachung der Übersetzungen in das Englische, Durchsicht und Kontrolle sowie redaktionelle Bearbeitung aller Beiträge, ferner Überwachung des Druckvorgangs. Ein kleiner Stab wissenschaftlicher und technischer Mitarbeiter des Instituts unter der Leitung von Ulrich Drobnig ist für diese Aufgabe verantwortlich. Bisher sind ca. 15 000 Druckseiten veröffentlicht worden. Mit dem Abschluss des Gesamtwerkes ist in ca. vier Jahren zu rechnen.

