Wissenschaftliche Geschichte

Das Institut ist der rechtsvergleichenden Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen, europäischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Zivilverfahrensrechts sowie deren Nachbargebieten gewidmet. Hierin eingeschlossen sind die Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung. Die Institutssatzung sieht vor, dass das Institut in diesem Rahmen wissenschaftliche Veröffentlichungen herausgibt und die internationale Zusammenarbeit pflegt. Der Satzungszweck des Instituts umfasst außerdem die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Erstattung von Gutachten.
 
1926 wurde das Institut unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Berlin gegründet und ging 1938 in deren alleinige Trägerschaft über. Es sollte der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Rechtsvergleichung und des privaten internationalen Rechtsverkehrs dienen. Wesentliche Ziele des Instituts waren zunächst, zur Abwicklung der privatrechtlichen Folgen des 1. Weltkriegs beizutragen, den internationalen Wirtschaftsverkehr durch Informationen über ausländisches Recht zu unterstützen und die deutsche Rechtswissenschaft für den rechtsvergleichenden Dialog mit dem Ausland zu öffnen. Erster Institutsdirektor wurde Ernst Rabel (1874 - 1955), einer der großen Juristen des vergangenen Jahrhunderts. Unter seiner Leitung gewann das Institut rasch bedeutenden Einfluss, vor allem durch rege Gutachtentätigkeit für Gerichte, Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen sowie durch wissenschaftliche Beratung des Gesetzgebers. Auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses war von Anbeginn ein wichtiges Ziel des Instituts. Viele Institutsmitarbeiter bekleideten später Lehrstühle im In- und Ausland, wie etwa Ernst von Caemmerer, Konrad Duden und Max Rheinstein.
 
Die Herrschaft des Nationalsozialismus hat in der Geschichte des Instituts und in den Biographien etlicher seiner Wissenschaftler schmerzliche Spuren hinterlassen. Ab 1933 mussten mehrere Mitarbeiter aufgrund der nationalsozialistischen Rassegesetzgebung das Institut verlassen oder kehrten - wie Max Rheinstein - von einem Auslandsaufenthalt nicht mehr an das Institut zurück. 1937 wurde Ernst Rabel zur Niederlegung seines Amtes als Institutsdirektor gezwungen, 1939 emigrierte er in die USA. Unter der Leitung seines Nachfolgers Ernst Heymann, Direktor von 1937 bis 1946, blieb das Institut von weiteren direkten politischen Eingriffen verschont. Neben der rechtsvergleichenden Forschung wurde auch in diesen Jahren die Berichterstattung über ausländische Rechtsordnungen und die Gutachtentätigkeit fortgesetzt. Das Institut hat dabei auch über das Recht in den während des 2. Weltkriegs von Deutschland besetzten Ländern berichtet sowie Gutachten im Auftrag von Staats- und Parteistellen erstattet. In diesem Umfang hat das Institut seine Sachkunde im ausländischen und internationalen Privatrecht damit auch den Machthabern und der Wirtschaft in der Zeit des Nationalsozialismus zur Verfügung gestellt. Durch die 1944 erfolgte Evakuierung des Instituts von Berlin nach Tübingen gelang es, die umfangreiche Bibliothek vor den Kriegsauswirkungen zu retten. Im Jahre 1956 übersiedelte das Institut - nunmehr seit 1949 Teil der Max-Planck-Gesellschaft - nach Hamburg. Hans Dölle (Direktor von 1946 bis 1963) führte das Institut in den ersten Jahrzehnten der Nachkriegszeit, gefolgt von Konrad Zweigert (Direktor von 1963 bis 1979). In dieser Periode war das Institut nicht nur am Aufbau von nationalen und internationalen Forschungsstrukturen auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung beteiligt, sondern begann auch mit einem der weltweit anspruchsvollsten Vorhaben der Rechtsvergleichung, der "International Encyclopedia of Comparative Law".
 
In der Nachfolge Konrad Zweigerts übernahm 1979 erstmalig ein Kollegium die Leitung des Instituts. Die Direktoren Ulrich Drobnig (Direktor bis 1997), Hein Kötz (bis 2000) und Ernst-Joachim Mestmäcker (bis 1994) standen nicht nur für eine personelle Erweiterung, sondern auch für eine inhaltliche Ausdehnung des Forschungsspektrums. Neben seinen traditionellen Arbeitsgebieten machte das Institut das ausländische und internationale Wirtschaftsrecht, insbesondere das Recht der internationalen Telekommunikation, zu einem weiteren Forschungsschwerpunkt.
 
Zur Zeit bilden Jürgen Basedow (seit 1997), Holger Fleischer (seit 2009) und Reinhard Zimmermann (seit 2002) das Direktorium des Instituts. Durch ihre jeweiligen wissenschaftlichen Fachgebiete und methodischen Ansätze setzen sie zahlreiche Akzente in der Arbeit des Instituts. Während Basedow die Aktivitäten des Instituts im europäischen Privatrecht einschließlich des Kollisionsrechts, im Wirtschafts-, Transport- und Versicherungsrecht sowie im internationalen Wettbewerbsrecht, aber auch im Familienrecht verstärkt hat, fügt Zimmermann der am Institut betriebenen Rechtsvergleichung die historische Dimension hinzu. Dabei beschäftigt er sich unter anderem mit der Analyse des Schuldrechts in historischer und vergleichender Perspektive und mit der Fragestellung, inwieweit rechtsgeschichtliche Erkenntnisse für die Entwicklung der modernen Privatrechtsdogmatik fruchtbar gemacht werden können. Die Beziehungen zwischen englischem common law und kontinentaleuropäischem civil law, die aus diesen Elementen geformten Mischrechtsordnungen und europäisches Schuldrecht bilden weitere Schwerpunkte seiner Arbeit. Klaus J. Hopt, der zum 01. September 2008 emeritierte, hat das Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht zu einem wichtigen Schwerpunkt der Forschungstätigkeit gemacht. Im Januar 2009 hat Holger Fleischer schließlich den Ruf an das Institut als Nachfolger von Klaus Hopt angenommen. Er wird den Forschungsbereich Unternehmens- und Kapitalmarktrecht fortführen.
 
Die jüngere Entwicklung des Instituts ist indessen nicht nur durch ein breit gefächertes Spektrum an privat- und wirtschaftsrechtlichen Forschungsgebieten gekennzeichnet, sondern auch durch die Ausrichtung der unterschiedlichen Arbeitsbereiche an gemeinsamen leitenden Fragestellungen. So hat insbesondere das gemeinsame, die verschiedenen Rechtsgebiete übergreifende Interesse an der Fortentwicklung des europäischen Privatrechts das Profil des Instituts als eines Zentrums zur Erforschung der Voraussetzungen europäischer Rechtsangleichung geschärft.
 
Darüber hinaus hat das Institut in den letzten Jahren in besonderer Weise seine Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen fortentwickelt. Hierzu gehört vor allem die zusammen mit der Universität Hamburg getragene International Max Planck Research School for Maritime Affairs, daneben u.a. der Kooperationsvertrag mit der Universität Cambridge über den Austausch von Wissenschaftlern, sowie das gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht durchgeführte Projekt zum Kollisionsrecht des geistigen Eigentums. Ein am Institut eingerichtetes Forum für internationales Sportrecht bietet nicht nur Gelegenheit, in dieses Querschnittsthema die Expertise des Instituts auf den verschiedensten Rechtsgebieten einzubringen, sondern dokumentiert auch die Bereitschaft des Instituts, sich der Diskussion aktueller Themen mit unmittelbarer gesellschaftlicher Auswirkung zu öffnen.
  • Geändert am: 04.07.2011
  • Top