Zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts gehört auch die Fortentwicklung der in unseren Fachgebieten angewendeten Forschungsmethoden. Insbesondere die methodischen Ansätze der Rechtsvergleichung sind seit Gründung des Instituts immer wieder Gegenstand der wissenschaftlichen Analyse gewesen. Bereits der erste Direktor des Instituts, Ernst Rabel, hat sich der Entwicklung der rechtsvergleichenden Methode gewidmet und gehörte zu den Begründern moderner Rechtsvergleichung in Deutschland. Die von Zweigert und Kötz verfasste „Einführung in die Rechtsvergleichung“ gehört mit mehreren Auflagen in Deutschland und mittlerweile Übersetzungen in sieben Sprachen weltweit zu den Standardwerken der Rechtsvergleichung.
Die dynamische Entwicklung der Rechtsvergleichung in den letzten Jahrzehnten ruft nach einer kritischen Bestandsaufnahme. Einen umfassenden Überblick des „state of the art“ der Rechtsvergleichung bietet jetzt das von Reinhard Zimmermann am Institut und Mathias Reimann herausgegebene „The Oxford Handbook of Comparative Law“. Dieser Band zeichnet die Entwicklung der Disziplin der Rechtsvergleichung in den verschiedenen Ländern Europas und außerhalb von Europa nach und analysiert die Ansätze und Methoden, mit denen Rechtsvergleichung betrieben werden kann. In weiteren Abschnitten wird gezeigt, wie Rechtsvergleichung die Entwicklung einzelner Rechtsgebiete vorangebracht hat erreicht worden ist und wie das Arbeitsprogramm der Zukunft aussehen könnte. Die 42 Kapitel des Buches, die von Autoren aus zwölf verschiedenen Ländern verfasst wurden, sollen in ihrer Gesamtheit ein internationales Referenzwerk zum Stand und zu den Perspektiven der Rechtsvergleichung heute bilden.
Zur Fortentwicklung der Forschungsmethoden gehört es auch, zu erproben, inwieweit sich unterschiedliche rechtswissenschaftliche Ansätze gegenseitig befruchten können. Die Verbindung von Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik zeigt, wie stark Fragestellungen des heutigen Rechts historisch geprägt sein können und welche Bedeutung rechtshistorischen Erkenntnissen für das Verständnis des geltenden Rechts zukommen kann. Gleiches gilt für die Verbindung von Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung. Die Erfahrungen aus zwei länger zurückliegenden Symposien zu diesen Themen bilden in Forschungsprojekten des Instituts weiterhin einen Maßstab für die fruchtbare Verbindung verschiedener rechtswissenschaftlicher Ansätze.
Einzelprojekte des Forschungsschwerpunkts „Europäisches Privat- und Wirtschaftrecht“

