Das Institut hat neben einer Fülle allgemein rechtsvergleichender Projekte auch stets regionalen Forschungsschwerpunkten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei handelt es sich regelmäßig um Rechtsordnungen, die sich in einem Transformationsprozess befinden, den das Institut wissenschaftlich begleitet, oder um Länder mit besonders dynamischer Entwicklung und großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Regionaler Forschungsschwerpunkt Ostasien: China, Korea, Japan
Seit langem pflegt das Institut den regionalen Forschungsschwerpunkt Ostasien, wobei der Kreis der im Blickpunkt stehenden Länder neben China und Japan um Korea erweitert wurde. Gegenständlich liegt das Forschungsinteresse vor allem im Bereich des Handels-, Wirtschafts- und Kapitalmarktrechts. Aber auch die Entwicklung des allgemeinen Zivilrechts insbesondere in der Volksrepublik China wird dokumentiert, kommentiert und durch Übersetzungen ins Deutsche zugänglich gemacht. Daneben sind mit einer Übersetzung und Erläuterung des neuen IPR-Gesetzes der Republik Korea und einer unter Beteiligung des Instituts durchgeführten deutsch-japanischen Konferenz zur ökonomischen Analyse des Internationalen Privatrechts auch neue Themen Gegenstand des wissenschaftlichen Dialogs geworden. Mit der Gründung der Vereinigung „European China Law Studies“, der Beteiligung am LL.M.-Studiengang „Asian-European Business Transactions“ und der vom Institut mitgetragenen Veranstaltungsreihe „Hamburger Vorträge“ zum chinesischen Recht beteiligt sich das Institut maßgebend am Aufbau institutionalisierter Strukturen für den wissenschaftlichen Austausch und die Kooperation mit Ostasien. Der wissenschaftliche Austausch auf Konferenzen wird ergänzt durch Einladungen von Gastwissenschaftlern zu Forschungsaufenthalten im Rahmen des Stipendienprogramms des Instituts. Dabei zeigt sich, dass sowohl japanische als auch chinesische und koreanische Wissenschaftler großes Interesse haben, zum Beispiel die deutschen und europäischen Erfahrungen mit der Entwicklung des Vertrags- oder Wettbewerbsrechts zu studieren und für Rechtsreformen in ihren Heimatländern nutzbar zu machen.
Die Länder Japan einerseits sowie China und Korea andererseits sind am Institut jeweils einem Ländereferat zugeordnet (Baum für Japan, Pißler für China/Korea), was seit langem eine in dieser Weise für Deutschland einmalige kontinuierliche Betreuung dieser zunehmend wichtigeren Rechte gewährleistet. Insbesondere die Rechtsvergleichung mit Bezug auf Japan ist in Deutschland zunehmend auf das Hamburger Max-Planck-Institut konzentriert. In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Japanischen bzw. der Deutsch-Chinesischen Juristenvereinigung werden in den Referaten unter anderem die beiden einzigen fortlaufenden deutschen Publikationen zu diesen Rechten erstellt. Für Japan ist dies die "Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law" und für China die "Zeitschrift für Chinesisches Recht".
Regionaler Forschungsschwerpunkt: Recht islamischer Länder, insbesondere Afghanistan, Iran
Im Forschungsschwerpunkt der islamischen Rechtsordnungen steht einerseits das Recht des Iran im Vordergrund, andererseits der Rechtsaufbau in Afghanistan. Unter den Rechtsgebieten liegt ein Schwerpunkt im Familienrecht.
Das Institut ist seit mehreren Jahren in der wissenschaftlichen Begleitung des Rechts- und Justizaufbaus in Afghanistan engagiert, das nach 25 Jahren Krieg vor einem völligen Neubeginn steht: Staatswesen, Verwaltung, Justiz und Hochschulen müssen von Grund auf neu aufgebaut werden. Aus Anlass der Verabschiedung der neuen afghanischen Verfassung fanden in Kooperation zwischen dem Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und dem Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht zunächst zwei Workshops zum Thema Islamic and Constitutional Law in Afghanistan sowie im Anschluss zwei Konferenzen in Heidelberg und Hamburg zum Thema The Shari'a in the Afghan Constitution and Its Implications for the Legal Order statt. Dabei beleuchtete das Heidelberger Institut den Institutionenaufbau und die Justizverwaltung, während das Hamburger Institut die zivilrechtlichen Folgen der Verankerung der Shari'a in der afghanischen Verfassung erörterte. Die Ergebnisse dieser Tagung sind mittlerweile unter dem Titel The Shari'a in the Afghan Constitution - Implications for Private Law publiziert.
Im Anschluss an die genannten Tagungen wurde am Institut ein Projekt zur Aufarbeitung des afghanischen Familienrechts begonnen, das vom Auswärtigen Amt gefördert wird. In einer 2004/2005 durchgeführten Phase der Feldforschung wurde die aktuelle Rechtslage im Familienrecht aufgenommen. Eine zweite Phase im Jahr 2005 diente der Erstellung einer rechtsvergleichenden Untersuchung zum Familienrecht, an der neben der Islam-Referentin des Instituts Wissenschaftler der Universität Göttingen, der London University und der International Islamic University of Malaysia teilnahmen.
In einer dritten Projektphase wurden durch ein unter Beteiligung des Instituts gebildetes Team in Afghanistan Seminare zum Familienrecht abgehalten, die der Förderung afghanischer Juristen (Universitätslehrer, Richter, Anwälte und Verwaltungsbeamte) dienen. Unter Verwendung des Stoffes der Seminare und der auf ihnen stattfindenden inhaltlichen Debatten entsteht ein Lehrbuch zum afghanischen Familienrecht, das zur Nutzung in Afghanistan zur Verfügung gestellt wird.
Regionaler Forschungsschwerpunkt: Südosteuropa
Für die politische Zukunft Europas ist die Entwicklung dieser komplizierten Region und die dortige Rechtsentwicklung von erheblicher Bedeutung. Das Institut ist seit langem in Kooperationen mit Staaten Südosteuropas engagiert, die der Anpassung des nationalen Rechts der Beitrittsländer an den acquis communautaire der Europäischen Union dienen. Nach zwei der Kodifikation des bulgarischen internationalen Privatrechts und des internationalen Zivilverfahrensrechts sowie der Erarbeitung eines bulgarischen Handelsregistergesetzes gewidmeten Kooperationsprojekten stand jüngst vor allem die Reform des rumänischen Aktienrechts auf der Agenda. Daneben engagiert sich das Institut unter anderem besonders im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien. Von den Nachfolgestaaten haben Serbien und Montenegro den größten Nachholbedarf bei der Modernisierung der Gesetzgebung. In Serbien besteht eine enge Zusammenarbeit nicht nur mit den juristischen Fakultäten und den Juristenverbänden, sondern auch mit dem Ministerium für Außenwirtschaftsbeziehungen, das große Teile der Zivilrechtsreform zugewiesen bekommen hat. Die beratende Tätigkeit des Instituts erstreckt sich unter anderem auf den Bereich des Hypothekenrechts und der Investmentfondsgesetzgebung.
Regionaler Forschungsschwerpunkt: Zivil- und Wirtschaftsrecht in Russland und weiteren Staaten des postsowjetischen Raums (GUS-Staaten)
Mit dem Untergang der Sowjetunion Ende 1991 wurde die geopolitische Karte in Osteuropa, aber auch in der kaukasischen und mittelasiatischen Region neu gezeichnet. Die aus den ehemaligen Sowjetrepubliken entstandenen Staaten entwickeln seit dem ein eigenes nationales Rechtssystem, das sich an den Erfordernissen einer modernen Marktwirtschaft ausrichtet. Der Prozess der Rechtstransformation, der z.B. an den Neukodifizierungen des Zivilrechts, aber auch an vielen anderen in den Nachfolgerstaaten der Sowjetunion in den vergangenen Jahren erlassenen Gesetzen sichtbar ist, ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die neu entstandenen Rechtsordnungen in den Blickwinkel der Rechtsvergleichung rücken. Der rasche Wechsel des politischen Systems und die damit verbundenen Änderungen des rechtlichen Rahmens ermöglichen dabei einmalige Einblicke in die Funktionsweise des Rechts und seine Wechselwirkung mit der Gesellschaft. Auf der anderen Seite besteht in den Staaten des postsowjetischen Raums ein erhöhtes Interesse an der Rezeption des europäischen und insbesondere des deutschen Rechts. Der Grund für dieses Interesse liegt darin, dass die Zugehörigkeit dieser Länder zum kontinentaleuropäischen Rechtssystem während der Zeit des Sozialismus nicht vollständig abgebrochen ist und dass bereits vor dem ersten Weltkrieg in Russland eine beachtliche Rezeption des deutschen Zivilrechts erfolgte, die bis in das heutige Zivilrecht Russlands und weiterer GUS-Staaten hineinwirkt. Aus diesem Grund liegt es nahe, den wissenschaftlichen Austausch mit den GUS-Ländern zu intensivieren und die Wissenschaftler aus den GUS-Ländern in die bestehenden weltweiten rechtswissenschaftlichen Netzwerke noch mehr einzubinden.
Das Institut analysiert die Entwicklung des Zivil- und Wirtschaftsrechts in Russland und weiteren Staaten des postsowjetischen Raums (GUS-Staaten) und nimmt aktiv am rechtswissenschaftlichen Dialog mit diesen Ländern teil. Hierfür werden Konferenzen organisiert und für die ausgewählten Forschungsfragen Kooperationen mit Wissenschaftlern aus den GUS-Staaten eingegangen. Seit Frühjahr 2007 ist am Institut ein regelmäßiger Gesprächskreis zu den rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im postsowjetischen Rechtsraum, die GUS-Runde, etabliert. Im Jahre 2010 startete das Institut mit der Unterstützung der Volkswagenstiftung ein Stipendienprogramm für junge Rechtswissenschaftler aus den Staaten des Kaukasus und Mittelasiens. Im Rahmen dieses Programms forschen die teilnehmenden Wissenschaftler zu einem selbst gewählten Thema ihres Heimatrechts im Zivil- bzw. Wirtschaftsrecht, jeweils in rechtsvergleichender Perspektive.
Einzelprojekte des Forschungsschwerpunkts „Europäisches Privat- und Wirtschaftrecht“

