Harmonisierung des europäischen Privat- und Wirtschaftsrechts – Auf dem Weg zu einer europäischen Rechtswissenschaft

Forschungsziel

Einen einheitlichen europäischen Rechtsraum zu schaffen, um den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen, ist politisches Ziel. Europäische Rechtssetzung auf dem Gebiet des Privat- und Wirtschaftsrechts ist indessen in der Praxis oft punktuell, wenig systematisch und hat Schwierigkeiten, die zwischen den nationalen Rechtsordnungen bestehenden Unterschiede zu bewältigen. Das gilt vor allem dort, wo ganz unterschiedliche Rechtstraditionen wie das kontinentaleuropäische civil law und das angelsächsische common law aufeinander treffen, die sich über lange Zeit getrennt voneinander entwickelt haben. Hier ist der Standort der Grundlagenforschung des Instituts zum europäischen Privatrecht. Welches Gesicht das künftige Privat- und Wirtschaftsrecht in Europa haben wird - dazu versucht das Institut einen Beitrag zu leisten. In welchem Umfang und in welchen Regelungsbereichen ist Rechtsangleichung sinnvoll und notwendig? Lassen sich - bei aller Verschiedenheit der nationalen Rechte - gemeinsame Elemente und Rechtsprinzipien feststellen, die als Grundlage einer Rechtsangleichung dienen können? Sollte Rechtsharmonisierung eher durch graduelle Angleichung oder durch Einheitsrecht aus einem Guss erfolgen? Welche Rolle sollte die gemeinschaftsrechtliche Normsetzung in diesem Entwicklungsprozess haben, welche Bedeutung die Rechtsprechung, welche Rolle eine zu entwickelnde "Europäische Rechtswissenschaft"? Was kann die vergleichende Rechtswissenschaft zur konkreten Rechtsentwicklung in Europa beisteuern? Dieser Grundkanon an erkenntnisleitenden Fragen bildet das einende Band zwischen allen Projekten des Instituts, die sich mit europäischem Privat- und Wirtschaftsrecht befassen.

Forschungsgegenstände

Thematisch erstrecken sich die unter diesem gemeinsamen Dach vereinten Einzelprojekte über viele Gebiete des Privat- und Wirtschaftsrechts. Das Institut wählt für seine Untersuchungen vor allem Rechtsgebiete aus, die für den Prozess der Rechtsangleichung in Europa von großer Bedeutung sind und sich derzeit besonders dynamisch entwickeln. So umfassen die Projekte dieses Forschungsschwerpunkts unter anderem das Schuldrecht (Vertragsrecht, außervertragliche Schuldverhältnisse, darunter vor allem Deliktsrecht und Bereicherungsrecht), besondere Vertragstypen (Versicherungsvertragsrecht und das Recht der Kreditsicherheiten), das Gesellschafts- und Stiftungsrecht, die Corporate Governance (also die Frage nach der "richtigen" Leitung und Kontrolle von Unternehmen), das Kapitalmarktrecht, das Wettbewerbsrecht und schließlich das Internationale Privatrecht (IPR) sowie das Zivilverfahrensrecht.

Forschungsmethoden

Wie in anderen Forschungsbereichen des Instituts zeichnen sich auch die Arbeiten zum europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht durch eine Vielfalt an Methoden aus, mit denen die Forschungsgegenstände unter verschiedenen Aspekten untersucht werden. Grundlage ist regelmäßig eine rechtsvergleichende Bestandsaufnahme unter dem Blickwinkel der funktionalen Rechtsvergleichung. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche rechtliche Lösungen frei von den Systembegriffen der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen untersucht und verglichen werden. Eines von vielen Beispielen hierfür ist die Bestandsaufnahme des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in Europa durch die Projektgruppe „Europäisches Versicherungsvertragsrecht“. Neben die funktionale Rechtsvergleichung tritt der historisch-vergleichende Ansatz. Er dient zum einen dazu, die gemeinsamen Ursprünge von Rechtsinstituten zu erforschen, die uns heute in den nationalen Rechtsordnungen in ganz unterschiedlicher Gestalt begegnen. Zum anderen erlaubt dieser Ansatz, zu prüfen, inwieweit das frühere gemeineuropäische Recht als Modell für eine zukünftige Rechtsvereinheitlichung in Europa dienen kann. Um rechtsvergleichende und rechtsgeschichtliche Forschung für die Arbeit am modernen Recht fruchtbar zu machen, ist es auch sinnvoll, innerhalb der Rechtswissenschaft "interdisziplinär" zu arbeiten und Rechtshistoriker, Rechtsdogmatiker sowie Rechtsvergleicher miteinander ins Gespräch zu bringen (Projekte "Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung" sowie "Rechtsgeschichte und Privatrechtsdogmatik").

Zusammenfassend reicht das Spektrum der Forschungsprojekte des Instituts von der historisch-vergleichenden Erforschung gemeinsamer Wurzeln der heutigen Rechtsordnungen über die detaillierte vergleichende Untersuchung einzelner Rechtsinstitute (etwa der ungerechtfertigten Bereicherung oder des Konzepts von Treu und Glauben), die systematische Ordnung des vorhandenen Rechtszustandes in einem "Restatement" (wie es das Institut zum Versicherungsvertragsrecht unternommen hat), die Herausarbeitung von Grundregeln für die Gestaltung eines - zukünftigen - einheitlichen Rechts (etwa den „Principles of European Contract Law“) bis hin zur aktiven, beratenden Mitgestaltung konkreter Rechtsreformen auf nationaler und europäischer Ebene (so etwa durch die Mitwirkung in der „High Level Group of Company Law Experts“ der Europäischen Kommission oder durch Stellungnahmen zur europäischen Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts).

Forschungskooperation

Umfassende rechtsvergleichende Untersuchungen über viele Rechtsordnungen hinweg, die Entwicklung von allgemein anerkannten „Principles“ und die Ausarbeitung konkreter Vorschläge für Rechtsreformen erfordern eine internationale Vernetzung der Rechtswissenschaft. Das Institut nimmt an vielen internationalen Forschungskooperationen aktiv teil, an etlichen bereits seit vielen Jahren. Dazu gehört die „Commission on European Contract Law“, welche die Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts erarbeitet, und die internationale „Study Group on a European Civil Code“, in der das Institut die Bereiche des Versicherungsvertragsrechts und des Rechts der Kreditsicherheiten übernommen hat. Im „Forum Europaeum Konzernrecht“, das ebenfalls mit zahlreichen internationalen Wissenschaftlern besetzt ist, wurden unter Beteiligung des Instituts Vorschläge zu einem europäischen Konzernrecht entworfen, in der multilateralen Projektgruppe „Comparative Corporate Governance“ Fragen der Unternehmensorganisation und Unternehmenskontrolle vergleichend untersucht. Beim Systemvergleich zwischen common law und civil law steht hingegen die bilateral strukturierte Kooperation im Vordergrund. So wurden unter Beteiligung von Institutsangehörigen in paarweise aus common law- und civil law-Juristen zusammengesetzten Arbeitsgruppen zahlreiche Rechtsinstitute (wie etwa das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung) vergleichend untersucht. Kontinuierliche Gastaufenthalte von Wissenschaftlern aus common law-Ländern unterstützen den Systemvergleich ebenso wie ein Kooperationsvertrag mit der Universität Cambridge über den gegenseitigen Austausch von Wissenschaftlern. Max-Planck-Stipendien des Instituts für ausländische Gastwissenschaftler und international besetzte Symposien (etwa das neu eingerichtete Postdoc-Kolloquium des Instituts) fördern den grenzüberschreitenden Dialog gerade zwischen europäischen Nachwuchswissenschaftlern.

Durch die in der Rechtsvergleichung notwendig internationalen Kooperationen hat sich in der Tat bereits ein starker Kern einer "Europäischen Rechtswissenschaft" entwickelt, an der das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht aktiven und lebhaften Anteil hat.

  • Geändert am: 04.07.2011
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