Perspektiven

Das Institut sieht seine Forschungsschwerpunkte auch künftig in der Bewältigung der mit ökonomischer Globalisierung und rechtlicher Internationalisierung einhergehenden Herausforderungen.

Ein gewichtiger Schwerpunkt der Institutsarbeit wird auch künftig bei Fragen der europäischen Rechtsangleichung auf dem Gebiete des Privatrechts liegen. Das gilt insbesondere für das europäische Vertragsrecht, das Recht der außervertraglichen Schuldverhältnisse, das Versicherungsvertragsrecht, für das Gesellschaftsrecht und für das Kapitalmarktrecht. Diese Rechtsgebiete sind gleichermaßen ertragreich unter dem Blickwinkel der rechtsvergleichenden und historisch-vergleichenden Grundlagenforschung sowie der Methodik der Rechtsangleichung wie auch von praktischer Relevanz.
 
Die Rechtsvergleichung von civil law und common law bleibt notwendige Grundlagenforschung für den Prozess der europäischen Rechtsangleichung. Ein Ende dieses Prozesses ist nicht absehbar. Das gilt vor allem auf dem Gebiet des Schuldrechts. Für die Harmonisierung des Privatrechts in Europa stellen die Unterschiede zwischen beiden Rechtsfamilien, die sich über lange Zeit getrennt voneinander entwickelt haben, eine besondere Hürde dar. Der historisch-vergleichende Ansatz ist zum einen in der Lage, gemeinsame Ursprünge heute unterschiedlich erscheinender Rechts-institute aufzuspüren; er ist zum anderen zur Untersuchung der Frage geeignet, inwieweit das frühere gemeineuropäische Recht als Modell für eine zukünftige Rechtsvereinheitlichung in Europa dienen kann.
 
Daneben wird die Harmonisierung des Internationalen Privatrechts in Europa weiterhin vom Institut wissenschaftlich begleitet werden.

Es ist zu erwarten, dass sich die bilateralen Kooperationen des Instituts künftig verstärkt auf den Bereich des ehemaligen Jugoslawien ausdehnen werden - ohne dass freilich die derzeit stattfindenden Arbeiten am Recht Bulgariens und Rumäniens rasch abgeschlossen wären.
 
Das Forschungsthema Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Wirtschaftsverkehr wird künftig über den Bereich der Europäischen Union hinaus sowohl im transatlantischen Verhältnis Europa - USA als auch z.B. im Verhältnis zwischen regionalen Staatenassoziationen diskutiert werden müssen.
 
Die Bedeutung der Modernisierung des Rechts islamischer Länder geht weit über die akuten Probleme des Rechts- und Justizaufbaus in Afghanistan hinaus, sondern betrifft alle islamisch geprägten Rechtsordnungen. Neu aufgebaute Kontakte zu Wissenschaftlern aus islamischen Ländern, darunter denen des Maghreb, bilden eine Basis für rechtsvergleichende Arbeiten darüber, wie diese Länder Reformanforderungen zu bewältigen versuchen.
 
Der regionale Forschungsschwerpunkt in Ostasien wird angesichts der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung dieses Raumes und der rasanten Rechtsentwicklung besonders in China weiter ausgebaut. Auch darüber hinaus soll weiterhin die weltweite Rechtsvergleichung auch außerhalb des westeuropäisch-nordatlantischen Kontextes gepflegt werden.

  • Geändert am: 04.07.2011
  • Top