Übergreifendes Forschungsziel des Instituts ist die systematische und rechtsvergleichende Erforschung des ausländischen, europäischen und internationalen Privat-, Handels-, Wirtschafts- und Zivilverfahrensrechts einschließlich ihrer Nachbargebiete. Hierzu gehören auch die methodischen Grundlagen der Rechtsvergleichung und der Rechtsvereinheitlichung. Aus diesem übergreifenden Forschungsziel entwickelt das Institut konkrete Forschungsschwerpunkte.
Europa wächst zusammen. Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Austausch zwischen allen Teilen der Welt nimmt zu. Gesetzgeber, Richter, Bürger und Unternehmen stehen immer häufiger vor rechtlichen Fragen, die sich auf rein nationaler Ebene nicht mehr lösen lassen. Vor diesem Hintergrund sieht das Institut eine seiner wesentlichen Aufgaben darin, auf seinen Forschungsgebieten mit den Mitteln der Grundlagenforschung einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen zu leisten, die aus zwischenstaatlicher Integration sowie aus der Internationalisierung der Wirtschaft, der Lebensverhältnisse und des Rechts erwachsen.
Gegenständlich werden die wesentlichen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Rechtsgebiete repräsentativ abgedeckt bei gleichzeitiger Konzentration auf Bereiche, die sich besonders dynamisch entwickeln, im Hinblick auf Rechtsvergleichung und Rechtsangleichung wissenschaftlich ergiebig und für die Fortbildung des Rechts langfristig relevant sind. Besondere Schwerpunkte sind derzeit vor allem im Kontext der europäischen Rechtsvereinheitlichung das Schuldrecht, insbesondere das Vertragsrecht und die außervertraglichen Schuldverhältnisse, das Gesellschafts- und Konzernrecht einschließlich des Rechts der Non-Profit-Organisationen, das Bank- und Kapitalmarktrecht, Transport- und Verkehrswirtschaftsrecht, das Versicherungsvertragsrecht und Recht der Kreditsicherheiten sowie das Wettbewerbsrecht. Über Europa hinaus weisen u.a. die Untersuchungen der Corporate Governance in der Triade Europa - USA - Japan und die Forschungen zu den Mischrechtsordnungen.
Bei der Auswahl der zu untersuchenden Rechtsordnungen legt das Institut neben dem der Rechtsvergleichung regelmäßig innewohnenden Bezug auf die Heimatrechtsordnung den Schwerpunkt auf Regionen, die sich im Prozess der Rechtsangleichung befinden, auf Rechtsordnungen, die wegen ihres wirtschaftlichen und politischen Gewichts Kernbestand jeder rechtsvergleichenden Untersuchung sind, sowie auf Länder, die besonderen rechtlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Transformationsprozessen unterworfen sind. Den wichtigsten Schwerpunkt der Institutsarbeit über alle Rechtsgebiete hinweg bildet zur Zeit die Harmonisierung des Privatrechts in Europa. Darüber hinaus stehen im Rahmen der weltweiten Rechtsvergleichung neben den bedeutsamen europäischen Rechtsordnungen das Recht der USA und Japans im Vordergrund. Einen besonderen regionalen Forschungsschwerpunkt aus dem Bereich der Transformationsländer bilden derzeit die Staaten Südosteuropas. In der an ökonomischer Bedeutung immer stärker wachsenden Region Ostasien bilden China, Korea und Japan weitere Länderschwerpunkte. Der Fortentwicklung islamischer Rechtsordnungen ist ein weiterer Forschungsschwerpunkt gewidmet.
Daneben zielt das Institut darauf ab, durch eine möglichst umfassende Abdeckung aller Rechtsordnungen durch Länderreferate eine Grundkompetenz weltweiter Rechtsvergleichung vorzuhalten. Sie ist nicht nur Grundlage dafür, neben der projektgebundenen Forschung vor allem im Auftrag deutscher Gerichte Rechtsauskünfte zu schwierigen Fragen des internationalen Privatrechts und des Auslandsrechts zu erteilen, sondern sichert auch das Know-how, um durch rechtsvergleichende Großgutachten den nationalen und internationalen Gesetzgeber bei der Vorbereitung wissenschaftlich interessanter Gesetzgebungsprojekte zu beraten, so etwa jüngst im Bereich der Prospekt- und Kapitalmarktinformationshaftung.
Methodisch ist die Forschung des Instituts durch unterschiedliche, sich ergänzende rechtsvergleichende Ansätze gekennzeichnet, die es erlauben, denselben Gegenstand unter verschiedenen Aspekten zu beleuchten. Neben die funktionale Rechtsvergleichung, die allen rechtsvergleichenden Untersuchungen zu Grunde liegt, tritt vor allem die historisch-vergleichende Perspektive, die Verbindung von Rechtsgeschichte und Privatrechtsdogmatik sowie die insbesondere für das Projekt der europäischen Rechtsangleichung unerlässliche systematische Rechtsvergleichung zwischen civil law und common law einschließlich der Analyse von Mischrechtsordnungen. Das Institut will mit diesen unterschiedlichen Ansätzen auch einen Beitrag zur Fortentwicklung der Rechtsvergleichung und Rechtsangleichung als Methode leisten.
Kooperation mit auswärtigen Wissenschaftlern und Einrichtungen sowie in multilateralen Netzwerken ist wesentliches Element jedes größeren Forschungsvorhabens des Instituts. Besonders vielfältig sind die Formen der Kooperation und Vernetzung im Forschungsschwerpunkt der europäischen Rechtsangleichung. Sie orientieren sich an Gegenstand und Methode des jeweiligen Forschungsprojekts und reichen von der "interdisziplinären" Zusammenarbeit von Rechtshistorikern, Rechtsdogmatikern und Rechtsvergleichern – so in den Projekten "Rechtsgeschichte und Privatrechtsdogmatik" sowie "Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung" - über die Untersuchung von Schlüsselfragen der Rechtsinstitute des civil law und des common law durch "paarweise" Verbindung von Wissenschaftlern aus den jeweiligen Rechtskreisen sowie die bilaterale Kooperation bei nationalen Rechtsreformen - so bei der Anpassung des rumänischen und bulgarischen Rechts an den acquis communautaire - bis hin zu großen Netzwerken und Forschungsgruppen wie der "Commission on European Contract Law", der "Study Group on a European Civil Code" oder dem jüngst etablierten "Joint Network on European Private Law".
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sieht das Institut als eine herausragende, alle Arbeitsbereiche umfassende Aufgabe an. Das Institut stellt derzeit ca. 35 Förderplätze für Promotionsvorhaben zur Verfügung, fördert zur Zeit ca. 16 Habilitationsvorhaben, trägt zusammen mit der Universität Hamburg das Promotionsförderprogramm der International Max Planck Research School for Maritime Affairs und fördert den ausländischen wissenschaftlichen Nachwuchs durch ein umfangreiches Stipendienprogramm. Darüber hinaus initiiert das Institut durch die Veranstaltung internationaler Habilitanden- und Post-doc-Kolloquien Netzwerke für den wissenschaftlichen Nachwuchs.
Das Institut gibt eine große Zahl von Buchreihen und Zeitschriften heraus, teils allein, teils mit auswärtiger Mitwirkung. Dazu gehören "Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht", "Beiträge, Studien, Materialien zum ausländischen und internationalen Privatrecht""Die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiete des Internationalen Privatrechts", "Zeitschrift für Japanisches Recht", "Zeitschrift für Chinesisches Recht", "European Business Organization Law Review", "Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)", "Hamburg Studies of Maritime Affairs", "International Encyclopedia of Comparative Law”.
Als wichtigstes Instrument der wissenschaftlichen Arbeit unterhält das Institut eine Bibliothek, die z.Zt. aus etwa 460.000 Bänden besteht und für ihre Arbeitsgebiete die umfassendste Literatursammlung in Europa darstellt. Darüber hinaus hält die Bibliothek derzeit ca. 1.900 laufende Zeitschriften.

