Stellungnahme zum Vorentwurf einer EU-Ratsverordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht ("Rom II") vom 28. September 2002

Nach Artikel 61 EG-Vertrag gehört es zu den Zielen der Gemeinschaft, einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ aufzubauen. Im Rahmen dieser Politik befasst sich die Kommission gegenwärtig mit einer umfassenden Reform des Internationalen Privatrechts im Bereich des Schuldrechts. Anlässlich einer ersten Konsultation im Jahr 2002 zu einem Vorentwurf für eine Ratsverordnung über das auf nichtvertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) hat das Institut unter Federführung von Jürgen Basedow gemeinsam mit dem Institut für ausländisches und internationales Privat- und Prozessrecht der Universität Hamburg („Hamburg Group for Private International Law“) eine umfassende Stellungnahme mit konkreten Alternativ- und Ergänzungsvorschlägen zu dem Vorentwurf erarbeitet. Die Gruppe hat in mehreren Diskussionsrunden, die sich über den ganzen Sommer des Jahres 2002 erstreckten, das internationale Privatrecht der deliktischen Haftung, der ungerechtfertigten Bereicherung und der Geschäftsführung ohne Auftrag im Detail erörtert und ist in vielen Punkten von dem Vorentwurf der Kommission abgewichen bzw. darüber hinausgegangen. Es verdient Hervorhebung, dass die Europäische Kommission in ihren nachfolgenden Entwürfen für eine Rom II-Verordnung in zahlreichen Punkten den Anregungen der Hamburg Group for Private International Law gefolgt ist (vgl. KOM(2003) 427 endg., KOM(2006) 83 endg. und den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Parlaments und des Rates in ABl.EG 2006 C 289E/68). Insbesondere wurde der Vorschlag der Hamburger Gruppe für eine eigenständige Kollisionsnorm betreffend die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums fast wörtlich übernommen, obwohl der ursprüngliche Vorentwurf der Kommission die Verletzung geistiger Schutzrechte nicht näher in den Blick nahm.
Die Stellungnahme der Hamburg Group for Private International Law wurde in englischer Sprache in RabelsZ 67 (2003) S. 1-56 veröffentlicht und steht hier als PDF Datei zum Download zur Verfügung.


Die Forschungen zu den Fragen des Internationalen Privatrechts der geistigen Schutzrechte werden im Rahmen einer institutsübergreifenden Kooperation zwischen dem Hamburger Max-Planck-Institut und dem Münchener Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum fortgeführt.

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  • Geändert am: 19.08.2010
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