Arbeitsgruppe zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht des Geistigen Eigentums



Die Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit sowie dem anwendbaren Recht in immaterialgüterrechtlichen Streitigkeiten steht seit einigen Jahren im Mittelpunkt einer internationalen Fachdiskussion. Durch das Aufkommen und die verstärkte Nutzung grenzüberschreitender Medienangebote und insbesondere das Internet hat sich die Relevanz der Thematik erheblich verstärkt und wird künftig weiter zunehmen. Gegenwärtig wird auf unterschiedlichen Ebenen an einer Regulierung des internationalen Immaterialgüterrechts gearbeitet. Auf europäischer Ebene steht die Harmonisierung der Regeln über das anwendbare Recht bei außervertraglichen Verhältnissen an („Rom II“), in deren Rahmen sich u.a. die Frage einer Sonderregelung für die Schutzrechte des geistigen Eigentums stellt. Ende 2005 hat die Europäische Kommission zudem einen Vorschlag für die künftige Verordnung zum anwendbaren Recht bei vertraglichen Schuldverhältnissen („Rom I“) vorgelegt, der ebenfalls eigene Vorschriften für das geistige Eigentum enthält. Im internationalen Kontext wurde das seit 1992 verfolgte Projekt der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zur Erarbeitung eines internationalen Abkommens zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit in Zivil und Handelssachen u.a. angesichts der tief greifenden Meinungsunterschiede im Hinblick auf die Zuständigkeit in Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten zunächst auf die Anerkennung vertraglicher Gerichtsstandklauseln in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden reduziert. Den wichtigsten Versuch, die durch das vorläufige Scheitern der Haager Bemühungen entstandene Lücke zu füllen, stellt das im Rahmen des American Law Institute (ALI) seit 2002 betriebene Projekt „Intellectual Property: Principles Governing Jurisdiction and Choice of Law in Transborder Conflicts“ (IP Project) dar. Die Bedeutung des Projekts auch für Europa ist kaum zu überschätzen, hat die dort beabsichtigte Regelbildung doch weitreichende ökonomische Auswirkungen auf die Position der USA als weltgrößter Exporteur immaterialgüterrechtlich geschützter Güter bzw. auf die Stellung europäischer Importeure solcher Güter.

Da der Themenbereich in der Schnittmenge der Forschungsbereiche des Hamburger Instituts und des Münchener Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum und Steuerrecht liegt, bietet es sich an, den Sachverstand beider Institute für dieses Projekt zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund haben die beiden Institute im März 2004 eine gemeinsame Tagung mit dem Titel „Intellectual Property in the Conflict of Laws“ veranstaltet, auf der Vertreter der Europäischen Kommission, des ALI und der Haager Konferenz den aktuellen Stand der Gesetzgebungsvorhaben bzw. Projekte vorstellten und mit internationalen Teilnehmern diskutierten. Ein Tagungsband mit den Beiträgen der Konferenz ist Anfang 2005 erschienen (Basedow; Drexl; Kur; Metzger [eds.], Intellectual Property in the Conflict of Laws, mit einem Vorwort von Stig Strömholm, Mohr Siebeck Tübingen, XVI + 269 S.).

Die institutsübergreifende Zusammenarbeit der beiden Institute wird in den nächsten Jahren im Rahmen einer Arbeitsgruppe fortgeführt. Beteiligt sind neben Mitarbeitern der beiden Institute internationale Wissenschaftler von den Universitäten Uppsala (Prof. Strömholm), Gent und Nottingham (Prof. Torremans), Paris II (Prof. Galloux), Amsterdam (Dr. van Eechoud), Chicago-Kent (Prof. Dinwoodie), und Tartu/Estland(Prof. Pisuke). Primäres Ziel des Projektes ist es, Prinzipien des Internationalen Privat- und Verfahrensrecht für das Geistige Eigentum zu entwickeln, welche Gesetzgebern und Richtern für die künftige Rechtsentwicklung als Modell dienen können. Zudem sollen Dissertationen Aspekte des Themenbereichs vertieft untersuchen. Das Projekt wird aus Sondermitteln der Max-Planck-Gesellschaft gefördert. Beteiligt seitens des Hamburger Instituts sind Jürgen Basedow, Christian Heinze und ehemaliger Referent Axel Metzger (Leibniz Universität Hannover). Die ersten beiden  Arbeitstreffen der Gruppe haben am 10.12.2004 in München und am 19.07.2005 in Hamburg stattgefunden. Die Arbeitsgruppe soll zwei bis drei Mal im Jahr tagen.


  • Geändert am: 22.06.2010
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