Ökonomische Analyse des Internationalen Privatrechts

Seit einigen Jahren untersucht das Institut das Internationale Privatrecht verstärkt aus dem Blickwinkel der ökonomischen Analyse des Rechts. Anlass dafür ist nicht nur das Potential der ökonomischen Theorie, die Auswirkungen von Rechtsnormen auf menschliches Handeln zu erklären und Kriterien zur Bewertung dieser Auswirkungen zur Verfügung zu stellen, sondern auch und vor allem eine bemerkenswerte Lücke in der Literatur: Obwohl sich die ökonomische Analyse des Rechts seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch in Europa und Asien stetig wachsender Beliebtheit erfreut, ist das In­ternationale Privatrecht bislang nur in geringem Ausmaß Gegenstand der (rechts-) ökonomischen Diskussion gewesen. Trotz der immensen Bedeutung, die der Bestimmung des anwendbaren Rechts in einer global vernetzten Welt und in einem gemeinsamen Markt zukommt, fehlt es bis zum heutigen Tage an ökonomischen Untersuchung der Vorschriften, die das Zusammen­spiel verschiedener Privatrechtsord­nungen in Konfliktfällen koordinieren. Standardwerke zur öko­nomischen Analyse des Rechts wid­men dem internationalen Privatrecht allenfalls wenige Zeilen. Aufsätze nehmen lediglich zu einzelnen Aspekten des Themas Stellung und bemühen sich nicht um die Entwick­lung einer allgemeinen ökonomischen Durchdringung des Kollisions­rechts. Die einzige Mono­gra­phie, die die Erkenntnisse der ökonomischen Theorie für das Interna­tionale Privatrecht fruchtbar macht, stammt aus Australien und bezieht sich ausschließ­lich auf das anglo-amerikani­sche Recht. Das europäische Kollisionsrecht, das sich zumindest vom US-amerikani­schen Recht stark unterscheidet, wird – wie in der gesamten Literatur zum Thema – kaum be­rücksichtigt.


Das Institut bemüht sich vor diesem Hintergrund darum, die zu beobachtende Lücke in Rechtswissenschaft und Ökonomik zu füllen und die Erkennt­nisse der ökonomischen Theorie für das Internationale Privatrecht im Allgemeinen und für das sich entwickelnde europäische Kollisionsrecht im Besonderen frucht­bar zu machen. Nach außen in Erscheinung getreten ist es in diesem Zusammenhang bislang durch den von Jürgen Basedow und Toyshiuki Kono (Universität von Fukuoka, Japan) unter Mitarbeit von Giesela Rühl herausgegebenen Band „An Economic Analysis of Private International Law“ (Mohr Siebeck, Tübingen, 2006). Er enthält die Beiträge der ersten Konferenz zur ökonomischen Analyse des Internationalen Privatrechts, die im Jahr 2005 in Naoshima (Japan) stattgefunden hat, und beschäftigt sich mit ausgewählten Fragen es Internationalen Vertrags-, Delikts und Gesellschaftsrechts aus ökonomischer Perspektive. In Vorbereitung ist darüber hinaus die Habilitationsschrift von Giesela Rühl. Diese untersucht die Leistungsfähigkeit der ökonomischen Theorie für das Internationale Privatrecht im Allgemeinen und bemüht sich um die die Entwicklung allgemeiner, ökonomisch fundierter Prinzipien für das im Umbruch befindliche europäische Kollisionsrecht.

  • Geändert am: 04.07.2011
  • Top