Ökonomische Analyse des Internationalen Privatrechts
Seit einigen Jahren untersucht das Institut das Internationale Privatrecht verstärkt aus dem Blickwinkel der ökonomischen Analyse des Rechts. Anlass dafür ist nicht nur das Potential der ökonomischen Theorie, die Auswirkungen von Rechtsnormen auf menschliches Handeln zu erklären und Kriterien zur Bewertung dieser Auswirkungen zur Verfügung zu stellen, sondern auch und vor allem eine bemerkenswerte Lücke in der Literatur: Obwohl sich die ökonomische Analyse des Rechts seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch in Europa und Asien stetig wachsender Beliebtheit erfreut, ist das Internationale Privatrecht bislang nur in geringem Ausmaß Gegenstand der (rechts-) ökonomischen Diskussion gewesen. Trotz der immensen Bedeutung, die der Bestimmung des anwendbaren Rechts in einer global vernetzten Welt und in einem gemeinsamen Markt zukommt, fehlt es bis zum heutigen Tage an ökonomischen Untersuchung der Vorschriften, die das Zusammenspiel verschiedener Privatrechtsordnungen in Konfliktfällen koordinieren. Standardwerke zur ökonomischen Analyse des Rechts widmen dem internationalen Privatrecht allenfalls wenige Zeilen. Aufsätze nehmen lediglich zu einzelnen Aspekten des Themas Stellung und bemühen sich nicht um die Entwicklung einer allgemeinen ökonomischen Durchdringung des Kollisionsrechts. Die einzige Monographie, die die Erkenntnisse der ökonomischen Theorie für das Internationale Privatrecht fruchtbar macht, stammt aus Australien und bezieht sich ausschließlich auf das anglo-amerikanische Recht. Das europäische Kollisionsrecht, das sich zumindest vom US-amerikanischen Recht stark unterscheidet, wird – wie in der gesamten Literatur zum Thema – kaum berücksichtigt.
Das Institut bemüht sich vor diesem Hintergrund darum, die zu beobachtende Lücke in Rechtswissenschaft und Ökonomik zu füllen und die Erkenntnisse der ökonomischen Theorie für das Internationale Privatrecht im Allgemeinen und für das sich entwickelnde europäische Kollisionsrecht im Besonderen fruchtbar zu machen. Nach außen in Erscheinung getreten ist es in diesem Zusammenhang bislang durch den von Jürgen Basedow und Toyshiuki Kono (Universität von Fukuoka, Japan) unter Mitarbeit von Giesela Rühl herausgegebenen Band „An Economic Analysis of Private International Law“ (Mohr Siebeck, Tübingen, 2006). Er enthält die Beiträge der ersten Konferenz zur ökonomischen Analyse des Internationalen Privatrechts, die im Jahr 2005 in Naoshima (Japan) stattgefunden hat, und beschäftigt sich mit ausgewählten Fragen es Internationalen Vertrags-, Delikts und Gesellschaftsrechts aus ökonomischer Perspektive. In Vorbereitung ist darüber hinaus die Habilitationsschrift von Giesela Rühl. Diese untersucht die Leistungsfähigkeit der ökonomischen Theorie für das Internationale Privatrecht im Allgemeinen und bemüht sich um die die Entwicklung allgemeiner, ökonomisch fundierter Prinzipien für das im Umbruch befindliche europäische Kollisionsrecht.

