Quo vadis Common Frame of Reference?

Nach dem jedenfalls vorläufig gescheiterten Versuch einer Verfassungsgebung für Europa ist die Umsetzung des Aktionsplans für ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht ein zweites juristisches Großprojekt, in das die Europäische Union erhebliches Prestige und erhebliche Ressourcen investiert. Aktuell geht es dabei um die Erarbeitung eines „Gemeinsamen Referenzrahmens" (Common Frame of Reference). Der besondere Charme dieses neuartigen Begriffs besteht darin, dass niemand genau weiß, was sich dahinter verbirgt. Vertreter der Europäischen Kommission betonen neuerdings immer wieder, dass eine Kodifikation des europäischen Vertragsrechts nicht beabsichtigt sei; und der eine Zeitlang propagierte Gedanke eines „optionalen Instruments", das auf der Grundlage des Gemeinsamen Referenzrahmens erlassen werden könnte, ist denn auch in der offiziellen Rhetorik sehr stark in den Hintergrund gerückt. Andererseits ist aber der von der Europäischen Kommission im Jahre 2004 skizzierte Inhalt eines Gemeinsamen Referenzrahmens in seinem Hauptteil einem Vertragsrechtsgesetzbuch zum Verwechseln ähnlich. Mit der Ausarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens ist inzwischen ein von der Europäischen Union koordiniertes „Forschungsnetzwerk" befasst, in dessen Zentrum die Study Group on a European Civil Code (Study Group) und die European Research Group on Existing EC Private Law (Acquis Group) stehen. Die beiden Gruppen haben seit Anfang 2005 in unregelmäßigem Abstand Entwürfe vorgelegt, die auf ebenfalls von der Kommission koordinierten „workshops" von interessierten Kreisen (den sogenannten „stakeholders") diskutiert worden sind. Fertiggestellt sein soll der Gemeinsame Referenzrahmen im Entwurf bis Ende 2007, um noch mit Ablauf der Amtszeit der Barroso-Kommission im Jahre 2009 in seiner endgültigen Form publiziert werden zu können. Freilich ist bislang nur schwer erkennbar, auf welche Weise die Study Group und die Acquis Group ihre Arbeit koordinieren. Auffällig ist im Übrigen, dass die Agenda der Study Group weit über diejenige der Europaischen Kommission hinausgeht, indem dort auch Kodifikationsentwürfe zu Rechtsgebieten vorbereitet werden, die dem Vertragsrecht systematisch benachbart sind. Die Tatsache, dass die „stakeholder meetings" des Jahres 2006 ganz auf das Verbrauchervertragsrecht konzentriert worden sind, könnte darauf hindeuten, dass das Vorhaben auf eine Überarbeitung des verbraucherrechtlichen acquis beschränkt werden soll. Doch wie immer der Zuschnitt des Gemeinsamen Referenzrahmens letztlich ausfallen wird, es kann kein Zweifel bestehen, dass dieser das derzeit wohl interessanteste und potentiell folgenreichste Projekt der Europäischen Union auf dem Gebiet des Privatrechts darstellt.
 
 
Erste Anregungen und Ansatzpunkte hierzu wurden beim Grazer ZEuP-Symposium zum Gemeinsamen Referenzrahmen vorgestellt. Die folgenden Beiträge sind in der ZEuP 1/2007 publiziert:
 
Reinhard Zimmermann, Der Gemeinsame Referenzrahmen: ZEuP-Symposium in Graz
 
Alex Flessner, Der Gemeinsame Referenzrahmen im Verhältnis zu anderen Regelwerken
 
Uwe Blaurock, Lex mercatoria und Common Frame of Reference
 
Reiner Schulze, Gemeinsamer Referenzrahmen und acquis communautaire
 
Verica Trstenjak, Die Auslegung privatrechtlicher Richtlinien durch den EuGH: Ein Rechtsprechungsbericht unter Berücksichtigung des Common Frame of Reference
 
Norbert Reich, Der Common Frame of Reference und Sonderprivatrechte im "Europäischen Vertragsrecht"
 
Gerhard Wagner, Die soziale Frage und der Gemeinsame Referenzrahmen
 
Dieter Martiny, Common Frame of Reference und Internationales Vertragsrecht
 
Fryderyk Zoll, UN-Kaufrecht und Common Frame of Reference im Bereich der Leistungsstörungen: Ein Beitrag aus der Perspektive der Acquis Group
 
Ernst A. Kramer, Bausteine für einen "Common Frame of Reference" des europäischen Irrtumsrechts
 
Ulrich Magnus, Das Recht der vertraglichen Leistungsstörungen und der Common Frame of Reference
 
Jürgen Basedow, Der Gemeinsame Referenzrahmen und das Versicherungsvertragsrecht
 
Winfried Tilmann, Schadensersatz bei der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums
 
Jens Kleinschmidt, Der Gemeinsame Referenzrahmen in der Diskussion: Bericht zu den Diskussionen auf dem ZEuP-Symposium in Graz
 
Eckart Brödermann, Betrachtungen zur Arbeit am Common Frame of Reference aus der Sicht eines Stakeholders: Der weite Weg zu einem europäischen Vertragsrecht.
 
 
 
Diskutiert wurde der Common Frame of Reference auch in der Abteilung 1 (Europäisches Vertragsrecht) des 4. Europäischen Juristentages vom 3.-5. Mai 2007 in Wien. Generalberichterstatter dieser Abteilung war Reinhard Zimmermann. Ein Band mit allen Referaten und mit dem Generalbericht wird beim Verlag Manz erscheinen.
  • Geändert am: 04.07.2011
  • Top