Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts

Ein Projekt mit Pioniercharakter auf dem Wege zu einem europäischen Privatrecht sind die Principles of European Contract Law. Die Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts wurden von der Commission on European Contract Law ("Lando-Kommission") seit Anfang der achtziger Jahre erarbeitet und bestehen aus drei Teilen.


Teile I und II
Diese beiden Teile widmen sich vor allem dem Recht des Vertragsschlusses, der Willensmängel, der Leistungsmodalitäten und der Rechtsbehelfe bei Leistungsstörungen: Themen also, die in der rechtsvergleichenden Literatur bereits relativ gut erschlossen worden sind. Teil I dieser Principles ist im Jahre 1995 erschienen (vgl. dazu Reinhard Zimmermann, "Konturen eines europäischen Vertragsrechts", Juristenzeitung 1995, 477 ff.). Teil II ist im Jahre 1996 fertiggestellt und im Jahre 2000 publiziert worden.


Teil III
Teil III widmet sich Fragestellungen des allgemeinen Vertragsrechts, die nur selten rechtsvergleichend thematisiert worden sind (Verjährung, Aufrechung, Schuldnermehrheiten, Gesetzes- und Sittenwidrigkeit, Bedingungen und Kapitalisierung von Zinsen), deren Behandlung aber in einem Werk von Grundregeln eines Europäischen Vertragsrechts unentbehrlich ist. Diesem Bedürfnis Rechnung tragend, beschloss die Lando-Kommission in der letzten Sitzung zu Teil II ihre Arbeit fortzusetzen. Auf einer Sitzung in Stockholm im Jahre 1996 wurde die Commission on European Contract Law deshalb neu konstituiert und ihr Arbeitsprogramm festgelegt. Dieser Kommission gehörten an:

Christian von Bar (Osnabrück)
Hugh Beale (bis 2000) (Warwick)
Marc Elvinger (bis 1999) (Luxemburg)
Michael Joachim Bonell (Rom)
Michael Bridge (London)
Carlo Castronovo (Mailand)
Eric Clive (seit 2000) (Edinburgh)
Ulrich Drobnig (Hamburg)
Carlos Ferreira de Almeida (Lissabon)
Sir Roy Goode (Oxford)
Arthur Hartkamp (Den Haag)
Ewoud Hondius (Utrecht)
Konstantinos Kerameus (Athen)
Ole Lando (Kopenhagen)
Hector MacQueen (Edinburgh)
Fernando Martinez Sanz (Castellón)
Bryan McMahon (Dublin)
Willibald Posch (Graz)
André Prüm (seit 1999) (Nancy)
Jan Ramberg (Stockholm)
Matthias E. Storme (Gent)
Denis Tallon (Paris)
Thomas Wilhelmsson (Helsinki)
Claude Witz (Saarbrücken)
Reinhard Zimmermann (Hamburg)


In fünf Plenarsitzungen, die in Regensburg, Edinburgh, Graz, Regensburg und Kopenhagen stattfanden, wurden die Grundregeln erarbeitet. Dort wurden die von den jeweiligen Berichterstattern vorgestellten Kapitelentwürfe beraten. Berichterstatter für die einzelnen Themenbereiche waren:

Ulrich Drobnig (Kapitalisierung von Zinsen),
Roy Goode (Abtretung),
Willibald Posch (Schuldübernahme und Vertragsübernahme),
Denis Tallon und Claude Witz (Schuldnermehrheiten und Gläubigermehrheiten),
Michael Bridge (Bedingungen),
Hector MacQueen (Gesetzeswidrigkeit und Sittenwidrigkeit)
und Reinhard Zimmermann (Aufrechung und Forderungsverjährung). 


Die Plenarsitzungen wurden begleitet von Arbeitssitzungen eines kleineren Leitungs- und Vorbereitungskomitees (Ole Lando, Ulrich Drobnig, Hugh Beale, Reinhard Zimmermann), teilweise unter Hinzuziehung der Berichterstatter für die einzelnen Themenbereiche.
Die Principles of European Contract Law, Teil III, wurden auf der letzten Sitzung der Lando-Kommission in Kopenhagen im Februar 2001 abschließend beraten und verabschiedet. Ein von der Kommission eingesetztes "editing committee" (Ole Lando, André Prüm, Eric Clive, Reinhard Zimmermann) bereitete die Grundregeln schließlich zur Publikation vor. Teil III ist im Jahr 2003 ebenfalls bei Kluwer Law International erscheinen; neben den Grundregeln enthält das Werk eine Kommentierung der Bestimmungen sowie rechtsvergleichende Anmerkungen.


Übersetzung der Principles of European Contract Law
Eine Übersetzung des Textes der Artikel von Teil I und II der Principles of European Contract Law haben Ulrich Drobnig, Hartmut Wicke und Reinhard Zimmermann erarbeitet. Diese Übersetzung ist zuerst erschienen in der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2000, 675 ff. Der gesamte Band der konsolidierten Version der Teile I und II (Text, Kommentar und rechtsvergleichende Anmerkungen) wurde von Christian von Bar und Reinhard Zimmermann übersetzt; diese Übersetzung ist im Sommer 2002 bei Sellier European Law Publishers erschienen. Dieselben Autoren erstellten auch eine Übersetzung des Teil III, die 2005 ebenfalls bei Sellier European Law Publishers erschienen ist. Dabei konnte auf die zuvor in ZEuP 11 (2003), 895 ff. erschienene Übersetzung der Grundregeln durch Ulrich Drobnig, Reinhard Zimmermann und Jan Kleinheisterkamp zurückgegriffen werden. Die von Christian von Bar und Reinhard Zimmermann herausgegebene Übersetzung des dritten Teils der Grundregeln umfasst neben den Bestimmungen auch noch die Kommentierungen und die rechtsvergleichenden Hinweise.


"Position papers"
Aus den von Reinhard Zimmermann im Rahmen der Lando-Kommission vorbereiteten rechtsvergleichenden "position papers" sind drei Aufsätze entstanden, die zusammen mit einer Einführung in die Arbeit der Lando-Kommission ebenfalls im Sommer 2002 als Buch erschienen sind: Reinhard Zimmermann, Comparative Foundations of a European Law of Set-Off and Prescription, Cambridge University Press, 2002 (im Rahmen der Goodhart Lectures und als Dank an die Universität Cambridge für die Einladung auf den Goodhart-Lehrstuhl 1998/99).


Principles of European Contract Law und Europäisiserung des Privatrechts
In der Erstellung eines Gemeinsamen Referenzrahmens vollziehen sich zurzeit die ersten Schritte hin zu einem vereinheitlichten Europäischen Vertragsrecht, das möglicherweise in ein künftiges Europäisches Vertragsgesetz münden könnte. Die Principles of European Contract Law leisten hierfür neben den Unidroit Principles of International Commercial Contracts einen wesentlichen Beitrag, indem sie auf internationaler Ebene erarbeitete Regelungsvorschläge unterbreiten, die bei Verfassung des Gemeinsamen Referenzrahmens herangezogen werden können. Aber auch für die Fortentwicklung der nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten sind die Principles of European Contract Law von großer potentieller Bedeutung. Sie markieren die Konturen eines neuen ius commune und können eine Funktion erfüllen, die der ihres historischen Vorgängers ähnelt. Dazu näher Reinhard Zimmermann, Ius Commune and the Principles of European Contract Law: Contemporary Renewal of an Old Idea, in: Hector L. MacQueen, Reinhard Zimmermann (Hg.), European Contract Law: Scots and South African Perspectives, Edinburgh University Press, 2006, S. 1 ff.

  • Geändert am: 04.07.2011
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