Good Faith in European Contract Law

Art. 1:201 der Principles of European Contract Law enthält folgende Bestimmung: "Jede Partei hat im Einklang mit den Geboten von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs zu handeln". Hier stand den Verfassern der Principles offenbar die berühmte Vorschrift des § 242 BGB vor Augen. Gleichzeitig ist hier die intellektuelle Verbindung zum römischen Recht besonders deutlich. Denn die bona fides, auf die die Klageformel der Konsensualkontrakte ausdrücklich Bezug nahm, zählte zu den wichtigsten Antriebskräften für die Ausbildung des römischen Vertragsrechts, und die ihr innewohnende Dynamik prägte später auch die Entwicklung des Gemeinen Rechts. So hat denn auch nicht nur das deutsche Recht, sondern es haben fast alle anderen europäischen Kodifikationen den Grundsatz von Treu und Glauben übernommen. Gleichzeitig soll hier ein kardinaler Unterschied zwischen dem kontinentaleuropäischen civil law und dem englischen common law liegen. Englische Juristen perhorreszieren vielfach eine derartige Generalklausel als "Einladung für die Richter, ihrer Pflicht zu juristischer Begründung der von ihnen getroffenen Entscheidungen nicht mehr nachzukommen und sich statt dessen in der unreflektierten Beschwörung persönlicher Werte zu ergehen". Doch wie groß sind die so häufig und so nachdrücklich hervorgehobenen Unterschiede wirklich? Diese Frage bot Anlaß zu der ersten Studie im Rahmen des "Common Core of European Private Law" Projektes. Den Kern der Studie bilden dreißig typische Fallkonstellationen, die von Juristen aus vierzehn westeuropäischen Rechtsordnungen jeweils nach ihrem nationalen Recht gelöst wurden. Die Fallstudien wurden erstellt von:


Ismene Adroulidakis-Dimitriadis (Athen)
Kate Bennet und Joseph M. Thomson (Glasgow)
Angel Carrasco Perera (Castilla - La Mancha)
Michele Graziadei (Turin)
Viggo Hagström (Oslo)
Torgny Håstad (Stockholm)
Hannu Tapani Klami (Helsinki)
Helmut Koziol und Klaus Vogel (Wien)
Horatia Muir-Watt und Ruth Sefton-Green (Paris)
Declan Murphy und Diarmuid Rossa Phelan (Dublin)
Matthias E. Storme (Gent)
J. H. M. van Erp (Maastricht)
Simon Whittaker (Oxford)
Reinhard Zimmermann und Dirk A. Verse (Hamburg)

Eine rechtsvergleichende Auswertung von Simon Whittaker und Reinhard Zimmermann findet sich am Ende jeder Fallstudie; ferner findet sich eine ausführliche rechtsvergleichende Auswertung des gesamten Projekts ebenfalls von Simon Whittaker und Reinhard Zimmermann am Ende des Bandes unter dem Titel "Coming to Terms with Good Faith". Der Band ist erschienen im Rahmen der Cambridge Studies in International and Comparative Law: Reinhard Zimmermann, Simon Whittaker (Hg.), Good Faith in European Contract Law, Cambridge University Press, 2000. Neben den dreißig Fallstudien und der abschließenden rechtsvergleichenden Analyse enthält er noch folgende einführende Beiträge:


Simon Whittaker (Oxford) and Reinhard Zimmermann (Regensburg): Good faith in European contract law: surveying the legal landscape
Martin Josef Schermaier (Münster): Bona fides in Roman contract law
James Gordley (Berkeley): Good faith in contract law in the medieval ius commune
Robert S. Summers (Ithaca): The conceptualisation of good faith in American contract law: a general account

 

Der Band wurde vorbereitet durch ein Symposium aller Beteiligten in Regensburg und durch einen längeren Aufenthalt von Herrn Kollegen Whittaker in Regensburg im Sommersemester 1997.

  • Geändert am: 04.07.2011
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