Erweiterung der Unidroit-Principles of International Commercial Contracts
Die Unidroit-Principles of International Commercial Contracts können bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken. Im Jahre 1980 setzte der Direktionsrat von Unidroit eine Arbeitsgruppe ein. Nach vierzehnjähriger Arbeit legte diese die Principles of International Commercial Contracts 1994 vor. Sie enthielten in kodifikationsähnlicher Form "Grundregeln", die die Themenbereiche Vertragsschluss, Gültigkeit von Verträgen (einschließlich Willensmängel), Auslegung und Inhalt von Verträgen, Erfüllung, sowie Nichterfüllung und Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung erfassten. Seit ihrer Publikation haben die Unidroit-Grundregeln international starke Beachtung gefunden. Doch decken die Grundregeln 1994 nicht das gesamte allgemeine Vertragsrecht ab. Aus diesem Grund richtete der Direktionsrat im Jahre 1997 eine weitere Arbeitsgruppe ein, die in einer 2004 publizierten Neufassung der Unidroit-Principles die Grundregeln in den Bereichen Aufrechnung, Abtretung von Rechten, Übertragung von Verpflichtungen und Abtretung von Verträgen, Verjährung, Stellvertretung und Vertrag zugunsten Dritter ergänzten. Bereits bei der abschließenden Beschlussfassung über die neugefassten Unidroit-Principles of International Commercial Contracts im Jahr 2004 kam man zu dem Entschluss, die Arbeit fortzusetzen. Hierfür wurde 2005 eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet. Folgende Themenkomplexe sollen nunmehr zusätzlich in die Grundregeln aufgenommen:
Rückabwicklung gescheiterter Verträge (unwinding of failed contracts)
Rechtswidrigkeit (illegality)
Gläubiger- und Schuldnermehrheiten (plurality of obligors and of obligees)
Bedingungen (conditions)
Beendigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (termination of long-term contracts for just cause)
In ihrer ersten Sitzung vom 29. Mai - 1. Juni 2006 diskutierte die Arbeitsgruppe die fünf zur Aufnahme in die Unidroit-Principles vorgeschlagenen Themenbereiche und berief jeweils einen Berichterstatter, der mit der Abfassung von Regelungsvorschlägen und erläuternden Anmerkungen beauftragt wurde. Die Berichterstatter sind Reinhard Zimmermann für die Rückabwicklung gescheiterter Verträge, Michael P. Furmston für Rechtswidrigkeit, Marcel Fontaine für Gläubiger- und Schuldnermehrheiten, Bénédicte Fauvarque-Cosson für Bedingungen und François Dessemontet für Beendigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.
Die Entwürfe der Berichterstatter wurden in der Sitzung der Arbeitsgruppe vom 4.-8. Juni 2007 beraten.
Rückabwicklung gescheiterter Verträge (unwinding of failed contracts)
Rechtswidrigkeit (illegality)
Gläubiger- und Schuldnermehrheiten (plurality of obligors and of obligees)
Bedingungen (conditions)
Beendigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund (termination of long-term contracts for just cause)
In ihrer ersten Sitzung vom 29. Mai - 1. Juni 2006 diskutierte die Arbeitsgruppe die fünf zur Aufnahme in die Unidroit-Principles vorgeschlagenen Themenbereiche und berief jeweils einen Berichterstatter, der mit der Abfassung von Regelungsvorschlägen und erläuternden Anmerkungen beauftragt wurde. Die Berichterstatter sind Reinhard Zimmermann für die Rückabwicklung gescheiterter Verträge, Michael P. Furmston für Rechtswidrigkeit, Marcel Fontaine für Gläubiger- und Schuldnermehrheiten, Bénédicte Fauvarque-Cosson für Bedingungen und François Dessemontet für Beendigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.
Die Entwürfe der Berichterstatter wurden in der Sitzung der Arbeitsgruppe vom 4.-8. Juni 2007 beraten.

