Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht
Seit dem 1. August 1999 besteht am Institut die Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht. Sie wird von Jürgen Basedow, Direktor am Institut, geleitet und ist Teil einer bereits seit 1997 bestehenden "Study Group on a European Civil Code", welche sich in verschiedenen Arbeitsgruppen mit den Grundlagen eines europäischen Zivilgesetzbuches befaßt. Gefördert wird die Tätigkeit der Projektgruppe durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft.
Die Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht hat es sich zunächst zur Aufgabe gemacht, den Stand des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in den damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sowie im Recht der Europäischen Gemeinschaften zu ermitteln und durch einen Vergleich dieser Regelungen die Grundlage für eine spätere Harmonisierung dieses Rechtsgebiets zu legen. Es zeigte sich nämlich, dass ohne die Angleichung auch der Vorschriften des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts eine wirkliche Integration der Versicherungsmärkte in Europa nicht möglich ist. Insbesondere die Vorschriften des vereinheitlichten Kollisionsrechts der Versicherungsverträge befördern die Dienstleistungsfreiheit nicht ausreichend, da sie jeweils das Recht des Versicherungsnehmers für anwendbar erklären und die Versicherer dadurch davon abschrecken, auch grenzüberschreitend in mehreren Mitgliedstaaten tätig zu werden. Da andererseits die mit dem einheitlichen Versicherungsaufsichtsrecht eingetretene Liberalisierung der europäischen Versicherungsmärkte die Voraussetzung für ein solches Angebot von Versicherungsleistungen geschaffen und das Internet sowie die Einführung des Euro die Bedingungen für grenzüberschreitende Versicherungsgeschäfte verbessert haben, dürfte das Interesse an einheitlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts weiter zunehmen.
Ziel der Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht am Institut war es daher zunächst, einen wesentlichen Teil der rechtsvergleichenden Arbeiten zu leisten, die jedem Harmonisierungsvorschlag auf europäischer Ebene notwendigerweise vorauszugehen haben. Dabei wurde zunächst auf Grundlage eines detaillierten Fragebogens das Versicherungsvertragsrecht der betreffenden Rechtsordnungen in Form von Länderberichten untersucht und dargestellt. Dieser Fragebogen enthielt etwa 140 Einzelpunkte, welche sich auf die folgenden Gliederungsabschnitte verteilen: Allgemeines, Vertragsschluß, Leistungspflicht des Versicherers und versichertes Interesse, Pflichten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles, Prämienzahlungspflicht, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien im Versicherungsfall, Beteiligung Dritter, Mitversicherung und Gruppenversicherung sowie Dauer und Beendigung des Versicherungsvertrages und Verjährung.
Wie an den genannten Gliederungspunkten bereits deutlich wird, konzentrierte sich die Projektgruppe bei ihrer Arbeit auf das allgemeine Versicherungsvertragsrecht. Vorschriften, die nur einzelne Versicherungssparten betreffen, lagen daher nicht in ihrem Blickfeld. Ihre Tätigkeit deckte sich insoweit mit dem Gegenstand einer möglichen Harmonisierung, da auch auf europäischer Ebene zunächst allgemeine Regelungen, also Vorschriften betreffend sämtliche Versicherungszweige, angestrebt werden dürften. Im Anschluß an diese Arbeiten wurde eine rechtsvergleichende Synthese angefertigt. Dabei ging es nicht darum, sämtliche der behandelten Aspekte rechtsvergleichend zu würdigen und auf alle Unterschiede zwischen den untersuchten Rechtsordnungen einzugehen. Ziel war es vielmehr, unterschiedliche Regelungsmodelle herauszuarbeiten, um anschließend Vorschläge für eine mögliche Harmonisierung auf europäischer Ebene zu machen. Dabei beschränken sich auch die rechtspolitischen Empfehlungen der Projektgruppe in ihrem Umfang. Denn es ist zu erwarten, daß eine europäische Regelung sich auf Bestimmungen zwingenden Rechts konzentrieren wird. Lediglich dispositive Vorschriften, von denen die Parteien eines Versicherungsvertrages abweichen dürfen, behindern die Dienstleistungsfreiheit der Anbieter nicht in gleicher Weise und verlangen daher nicht unmittelbar nach einer Vereinheitlichung. Folglich befaßt sich auch die rechtsvergleichende Synthese bevorzugt mit dem zwingenden Versicherungsvertragsrecht.
Sowohl die Länderberichte als auch die rechtsvergleichende Synthese gemeinsam mit den Versicherungsvertragsgesetzen der betreffenden Länder sind inzwischen in drei Bänden unter dem Titel "Europäisches Versicherungsvertragsrecht“ unter der Herausgeberschaft von Jürgen Basedow und Till Fock und der Mitwirkung von Dorothée Janzen bei Mohr Siebeck erschienen (Band I und II September 2002, Band III Anfang 2003).
Über Basedow ist das Institut ferner an der Projektgruppe „Restatement of European Insurance Contract Law“ beteilgt. Diese Gruppe ist Teil des „Joined Network on European Private Law (Network of Excellence within the Sixth Framework Programme of the EU)” und leistet auf dem Gebiet des Versicherungsrechts einen Beitrag zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens des europäischen Vertragsrechts. Ziel ist es, für das zwingende und halbzwingende Versicherungsvertragsrecht ein Modellgesetz für Europa zu schaffen, das auf einer vergleichenden Darstellung des Versicherungsvertragsrechts der Mitgliedstaaten beruht. Der Entwurf des Modellgesetzes wird in Teile, Kapitel und Unterkapitel gegliedert sein und konkrete Vorschriften in Form von Artikeln enthalten, die nach dem Vorbild der Lando-Principles jeweils durch eine Erläuterung (Comments) und rechtsvergleichende Anmerkungen (Notes) ergänzt werden.
Während die Artikel und die Comments durch die Mitglieder der Projektgruppe verfasst werden, erstellt das Institut die rechtsvergleichenden Anmerkungen zu den einzelnen Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts. Es stützt sich dabei wesentlich auf die Vorarbeiten der Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht im Institut und insbesondere auf das oben erwähnte Werk von Basedow/Fock, Europäisches Versicherungsvertragsrecht.
Die Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht hat es sich zunächst zur Aufgabe gemacht, den Stand des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in den damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sowie im Recht der Europäischen Gemeinschaften zu ermitteln und durch einen Vergleich dieser Regelungen die Grundlage für eine spätere Harmonisierung dieses Rechtsgebiets zu legen. Es zeigte sich nämlich, dass ohne die Angleichung auch der Vorschriften des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts eine wirkliche Integration der Versicherungsmärkte in Europa nicht möglich ist. Insbesondere die Vorschriften des vereinheitlichten Kollisionsrechts der Versicherungsverträge befördern die Dienstleistungsfreiheit nicht ausreichend, da sie jeweils das Recht des Versicherungsnehmers für anwendbar erklären und die Versicherer dadurch davon abschrecken, auch grenzüberschreitend in mehreren Mitgliedstaaten tätig zu werden. Da andererseits die mit dem einheitlichen Versicherungsaufsichtsrecht eingetretene Liberalisierung der europäischen Versicherungsmärkte die Voraussetzung für ein solches Angebot von Versicherungsleistungen geschaffen und das Internet sowie die Einführung des Euro die Bedingungen für grenzüberschreitende Versicherungsgeschäfte verbessert haben, dürfte das Interesse an einheitlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts weiter zunehmen.
Ziel der Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht am Institut war es daher zunächst, einen wesentlichen Teil der rechtsvergleichenden Arbeiten zu leisten, die jedem Harmonisierungsvorschlag auf europäischer Ebene notwendigerweise vorauszugehen haben. Dabei wurde zunächst auf Grundlage eines detaillierten Fragebogens das Versicherungsvertragsrecht der betreffenden Rechtsordnungen in Form von Länderberichten untersucht und dargestellt. Dieser Fragebogen enthielt etwa 140 Einzelpunkte, welche sich auf die folgenden Gliederungsabschnitte verteilen: Allgemeines, Vertragsschluß, Leistungspflicht des Versicherers und versichertes Interesse, Pflichten des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles, Prämienzahlungspflicht, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien im Versicherungsfall, Beteiligung Dritter, Mitversicherung und Gruppenversicherung sowie Dauer und Beendigung des Versicherungsvertrages und Verjährung.
Wie an den genannten Gliederungspunkten bereits deutlich wird, konzentrierte sich die Projektgruppe bei ihrer Arbeit auf das allgemeine Versicherungsvertragsrecht. Vorschriften, die nur einzelne Versicherungssparten betreffen, lagen daher nicht in ihrem Blickfeld. Ihre Tätigkeit deckte sich insoweit mit dem Gegenstand einer möglichen Harmonisierung, da auch auf europäischer Ebene zunächst allgemeine Regelungen, also Vorschriften betreffend sämtliche Versicherungszweige, angestrebt werden dürften. Im Anschluß an diese Arbeiten wurde eine rechtsvergleichende Synthese angefertigt. Dabei ging es nicht darum, sämtliche der behandelten Aspekte rechtsvergleichend zu würdigen und auf alle Unterschiede zwischen den untersuchten Rechtsordnungen einzugehen. Ziel war es vielmehr, unterschiedliche Regelungsmodelle herauszuarbeiten, um anschließend Vorschläge für eine mögliche Harmonisierung auf europäischer Ebene zu machen. Dabei beschränken sich auch die rechtspolitischen Empfehlungen der Projektgruppe in ihrem Umfang. Denn es ist zu erwarten, daß eine europäische Regelung sich auf Bestimmungen zwingenden Rechts konzentrieren wird. Lediglich dispositive Vorschriften, von denen die Parteien eines Versicherungsvertrages abweichen dürfen, behindern die Dienstleistungsfreiheit der Anbieter nicht in gleicher Weise und verlangen daher nicht unmittelbar nach einer Vereinheitlichung. Folglich befaßt sich auch die rechtsvergleichende Synthese bevorzugt mit dem zwingenden Versicherungsvertragsrecht.
Sowohl die Länderberichte als auch die rechtsvergleichende Synthese gemeinsam mit den Versicherungsvertragsgesetzen der betreffenden Länder sind inzwischen in drei Bänden unter dem Titel "Europäisches Versicherungsvertragsrecht“ unter der Herausgeberschaft von Jürgen Basedow und Till Fock und der Mitwirkung von Dorothée Janzen bei Mohr Siebeck erschienen (Band I und II September 2002, Band III Anfang 2003).
Über Basedow ist das Institut ferner an der Projektgruppe „Restatement of European Insurance Contract Law“ beteilgt. Diese Gruppe ist Teil des „Joined Network on European Private Law (Network of Excellence within the Sixth Framework Programme of the EU)” und leistet auf dem Gebiet des Versicherungsrechts einen Beitrag zur Schaffung eines Gemeinsamen Referenzrahmens des europäischen Vertragsrechts. Ziel ist es, für das zwingende und halbzwingende Versicherungsvertragsrecht ein Modellgesetz für Europa zu schaffen, das auf einer vergleichenden Darstellung des Versicherungsvertragsrechts der Mitgliedstaaten beruht. Der Entwurf des Modellgesetzes wird in Teile, Kapitel und Unterkapitel gegliedert sein und konkrete Vorschriften in Form von Artikeln enthalten, die nach dem Vorbild der Lando-Principles jeweils durch eine Erläuterung (Comments) und rechtsvergleichende Anmerkungen (Notes) ergänzt werden.
Während die Artikel und die Comments durch die Mitglieder der Projektgruppe verfasst werden, erstellt das Institut die rechtsvergleichenden Anmerkungen zu den einzelnen Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts. Es stützt sich dabei wesentlich auf die Vorarbeiten der Projektgruppe Europäisches Versicherungsvertragsrecht im Institut und insbesondere auf das oben erwähnte Werk von Basedow/Fock, Europäisches Versicherungsvertragsrecht.

