Nonprofit Organisations: Entstehungsgründe, Regelungsmodelle und Kontrollprobleme

Mit dem Thema "Nonprofit Organisationen - Entstehungsgründe, Regelungsmodelle und Kontrollprobleme" beschäftigt sich ein von Klaus J. Hopt geleitetes Institutsprojekt unter Mitwirkung von Thomas v. Hippel und Susanne Hartnick, das von der VolkswagenStiftung gefördert wird. Das Projekt hat im Juni 2002 begonnen und ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.
 
Als Nonprofit Organisation werden gemeinhin alle Organisationen bezeichnet, die keine Gewinne (residual income) an ihre Eigentümer (residual owners) ausschütten. Viele dieser Organisationen werden steuerlich begünstigt (z.B. als gemeinnützige Körperschaft).
 
Bislang werden die Nonprofit Organisationen vor allem von Ökonomen, Soziologen und Politologen behandelt. Auch von rechtlicher Seite besteht aber Bedarf für eine Untersuchung. Dabei überschneiden sich Fragen des Gesellschafts- und Organisationsrechts mit steuerrechtlichen Fragen der Gemeinnützigkeit.
 
Eine Bestandsaufnahme der Nonprofit Organisationen zeigt, dass es sich um sehr heterogene Gruppierungen handelt, die sich in ihrer Größe, Zwecksetzung, Tätigkeit, Rechtsform, Organisationsstruktur und Finanzierung zum Teil deutlich unterscheiden. Gleichwohl geht die moderne ökonomische und sozialwissenschaftliche Literatur gemeinhin davon aus, es handele sich bei den Nonprofit Organisationen um einen eigenständigen Sektor, der sich sowohl von staatlichen Organisationen als auch von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen unterscheide.
 
Das Projekt beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit folgenden Fragestellungen:
 
1. Inwieweit bestehen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Nonprofit Organisationen?
 
2. Ergeben sich aus der Konzeption der Nonprofit Organisation als Institution, die keine Gewinne ausschütten darf, besondere Missbrauchsgefahren und Kontrollprobleme?
 
3. In welcher Weise dürfen Nonprofit Organisationen neben kommerziellen Unternehmen wirtschaftlich tätig werden?
 
4. Sollte der Staat die Tätigkeit von Nonprofit Organisation unterstützen, die für das Gemeinwohl förderlich sind, gegebenenfalls in welcher Weise?
 
5. Sind auf europäischer Ebene ein Wettbewerb nationaler Rechtsysteme oder vereinheitlichte Regelungen (z.B. für eine europäische Stiftung) vorzuziehen?
 
Dabei wird von folgenden Ausgangshypothesen und Zielsetzungen ausgegangen:
 
1. Um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich zu machen, bietet es sich an, eine Typologie zu erstellen.
 
2. Hinsichtlich des Kontrollproblems spricht viel für die These, dass das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht negative Auswirkung auf die Effizienz der Zweckerfüllung hat. Erforderlich sind daher Steuerungsmechanismen und Regelungsansätze rechtlicher und außerrechtlicher Art, die insoweit das fehlende Profitmotiv ersetzen. Hierfür bietet es sich an, die Überlegungen der interdisziplinär und international geführten Diskussion aufzunehmen, die sich unter dem Stichwort "Corporate Governance" damit beschäftigt, wie die Kontrollstrukturen gewinnorientierter Unternehmen verbessert werden können und auf Organisationen ohne Gewinnabsicht auszudehnen. Außerdem werden ausländische Lösungsmöglichkeiten im Wege der Rechtsvergleichung einbezogen.
 
3. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Tätigkeit ist zu untersuchen, welche Gründe einer solchen wirtschaftlichen Betätigung entgegenstehen (z.B. Gläubigerschutz, Wettbewerbsrecht). Dabei sind auch ausländische Erfahrungen im Wege der Rechtsvergleichung einzubeziehen.
 
4. Die Effekte der Steuervergünstigungen für Nonprofit Organisationen wirken oft nicht zielscharf genug. Die Hauptursachen hierfür dürften in der widersprüchlichen Konzeption des Gemeinnützigkeitsrechts und der unklaren Rechtfertigung der einzelnen Vergünstigungstatbestände liegen. Ausländische Modelle (z.B. USA, andere EU-Mitgliederstaaten) können eine wertvolle Hilfe bilden, um eine stimmige Lösung zu entwickeln.
 
5. Eine vollständige Vereinheitlichung der Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten scheint wenig realistisch, weil die nationalen kulturellen Strukturen sehr unterschiedlich sind. Andererseits spricht einiges dafür, dass eine gewisse Harmonisierung (z.B. in Hinblick auf das Kontrollproblem) auch unter Berücksichtigung des Gedankens eines Wettbewerbs der Rechtsordnungen wünschenswert ist, um ein eventuelles "Race to the bottom" zu vermeiden.
  • Geändert am: 04.07.2011
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