Study Group on a European Civil Code - Kreditsicherheiten
Das Projekt
Unter Leitung von Professor Dr. Ulrich Drobnig arbeitet seit 2000 eine Gruppe von jungen Wissenschaftlern aus verschiedenen europäischen Ländern über Kreditsicherheiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Auf der Basis rechtsvergleichender Forschung werden Modellvorschriften als Grundlage für zukünftige europäische Rechtsvereinheitlichung erarbeitet. Die Forschung der Arbeitsgruppe am Institut ist eingebunden in das Forschungsprojekt Study Group on a European Civil Code.
Das Arbeitsgebiet der am Institut arbeitenden Gruppe - außerdem ist hier die Projektgruppe über Europäisches Versicherungsvertragsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Jürgen Basedow tätig - umfasst Personalsicherheiten, wie Bürgschaften und Garantien, und Mobiliarsicherheiten, z.B. Pfandrecht, Sicherungsabtretung und Eigentumsvorbehalt; Immobiliarsicherheiten werden nach Maßgabe der Zielsetzung der Study Group on a European Civil Code wegen der zu großen nationalen Divergenzen nicht behandelt.
Die Mitglieder
Als ausgewiesener Experte für Rechtsvergleichung und das Internationale Privatrecht der Kreditsicherung leitet Professor Dr. Ulrich Drobnig, der bereits an der Erarbeitung der Principles of European Contract Law beteiligt war, die Projektgruppe und vertritt die Forschungsergebnisse gegenüber den anderen Mitgliedern der Study Group on a European Civil Code.
Die weiteren Mitarbeiter sind junge Wissenschaftler aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die aufgrund ihrer Nationalität oder früherer Studienerfahrungen die einzelnen nationalen Rechtsordnungen repräsentieren. Am Institut sind tätig mit Verantwortung für folgende Rechtsordnungen:
Ole Böger, LL.M. (London) – England, Irland und Schottland
Dr. Francesca Fiorentini – Italien, Spanien und Portugal
Judith Hauck, LL.M. (München) – Frankreich, Belgien und Luxemburg
Dr. Malene Stein Poulsen, LL.M. (Osnabrück) – Dänemark, Finnland, Schweden
Unterstützt wird die Gruppe durch Frau Renate Groß im Sekretariat von Prof. Dr. Drobnig.
Die Arbeitsgruppe im Kontext der Study Group on a European Civil Code
Die Arbeitsgruppe über Kreditsicherheiten ist eingebunden in das Forschungsprojekt Study Group on a European Civil Code, deren Ziel es ist, Prinzipien für ein gemeineuropäisches Privatrecht mit Kurzkommentaren und nationalen Anmerkungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen werden von der Coordinating Group, der ca. 30 Wissenschaftlern aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, unter ihnen Prof. Drobnig, angehören, diskutiert und abschließend beraten. Vorschläge der einzelnen Arbeitsgruppen, die die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Coordinating Group finden, werden von dieser verabschiedet; andernfalls werden sie samt Bemerkungen an die Arbeitsgruppen zur weiteren Bearbeitung zurückverwiesen.
Sämtlichen Arbeitsgruppen stehen externe Berater (Advisors) zur Seite. Die Advisory Group der Arbeitsgruppe über Kreditsicherheiten besteht aus: Hugh Beale (Law Commission for England and Wales, London), Michael Bridge (University College London), Pierre Crocq (Universite Pantheon-Assas, Paris), Torgny Håstad (Högsta Domstolen, Stockholm), Angel Carrasco Perera (Universidad de Castilla la Mancha, Toledo), Matthias Storme (Katholieke Universiteit Leuven), Anna Veneziano (Universita di Teramo), Frederyk Zoll (Jagiellonen-Universität Krakau). Ein früheres Mitglied der Beratergruppe war Sir Roy Goode (St John's College, Oxford).
Die Arbeitsweise der Arbeitsgruppe
Die Hamburger Arbeitsgruppe erstattet dem Coordinating Committee ihre Vorschläge auf der Basis rechtsvergleichender Forschung. Die Arbeiten zu den Persönlichen Sicherheiten sind abgeschlossen und liegen bereits als englischsprachige Veröffentlichung (unter Einschluss von Übersetzungen der Regeltexte) vor:
Principles of European Law on Personal Security
(PEL Pers. Sec.)
prepared by Ulrich Drobnig
Verlag Sellier, München 2007, 567 S.
In der Reihe "Principles of European Law" des Sellier Verlags werden nach und nach sämtliche Einzelwerke der verschiedenen Arbeitsgruppen der Study Group on a European Civil Code in Ergänzung und Erweiterung der als Ausgangspunkt dienenden Principles of European Contract Law erscheinen. Inzwischen hat die Hamburger Arbeitsgruppe die Arbeiten an den Mobiliarsicherheiten aufgenommen.
Ziel der Forschungsarbeit der Arbeitsgruppe ist jeweils die Formulierung eines einheitlichen Regelwerks. Diese Normen stehen im Mittelpunkt des späteren Textentwurfs. Ergänzt werden die abstrakten Regeln durch erläuternde und illustrierende comments, die Fragen der späteren Rechtsanwender beantworten und die Auslegung erleichtern sollen, sowie national notes. Aufgabe der national notes ist es, das Recht der verschiedenen Rechtsordnungen und die Praxis seiner jeweiligen Anwendung darzustellen.
Am Anfang der Arbeit steht jeweils eine von Prof. Drobnig nach Absprache mit den Mitarbeitern entwickelte Übersicht über die Reichweite des zu erstellenden Regelwerkes und die zu behandelnden Aspekte. Anschließend erstellen die Mitarbeiter Länderberichte über die Rechtslage in den von ihnen repräsentierten Rechtsordnungen. Diese Berichte werden bei den Arbeitssitzungen der Gruppe diskutiert und entsprechend dem weitergehenden Informationsbedarf der anderen, nicht mit der jeweiligen Rechtsordnung vertrauten, Mitglieder angepasst und erweitert. Auf diese Weise wird von Anfang an jede Verengung des Blickwinkels auf eine Rechtsordnung vermieden. Auf Grundlage der Länderberichte erarbeitet Prof. Drobnig einen ersten Entwurf der gesetzesartigen Regeln. Diese werden wiederum in der Gruppe diskutiert und anhand der Länderberichte auf ihre Übereinstimmung oder Abweichung mit den verschiedenen Jurisdiktionen überprüft.
Sobald die Regeln eine gewisse Beständigkeit erlangt haben, werden sie von Prof. Drobnig mit den comments versehen. Die übrigen Mitglieder erstellen sog. national notes, auf denen ein Schwerpunkt der Arbeit der Gruppe liegt. Im Wege integrierter Rechtsvergleichung werden in den national notes die Übereinstimmungen und Abweichungen der nationalen Rechtsordnungen und der jeweiligen Rechtspraxis festgehalten. Dabei werden die einzelnen Artikel des Regelungswerkes von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe als Redaktoren bearbeitet, d.h. sie sichten das von den übrigen Mitarbeitern zusammengetragene Material und erstellen hieraus die national notes. Comments und national notes werden abschließend in der Arbeitsgruppe beraten und entsprechend den Bedürfnissen angepasst.
Bei der einmal im Jahr stattfindenden Beratung der Arbeitsgruppe mit der Advisory Group wird die vorher den advisors zugeleitete letzte Entwurfsfassung diskutiert. Die Einbindung externer, nicht in die Erstellung der Vorschläge eingebundener Experten stellt die rechtspolitische und logische Kohärenz des Regelungswerkes sicher und ermöglicht die Weitung des Blickwinkels auf noch mehr Jurisdiktionen.
Abschließend werden die Entwürfe der Coordinating Group zugeleitet.
Neben der inhaltlichen Arbeit sind weitere Aufgaben redaktioneller Art zu erledigen: Art und Stil der Darstellung sind mit den Entwürfen der anderen Arbeitsgruppen soweit wie möglich abzustimmen; die Terminologie ist anhand der Vorgaben der Principles of European Contract Law und der anderen Arbeitsgruppen weitgehend zu vereinheitlichen.
Die Finanzierung
Die Arbeit der Study Group on a European Civil Code wird in der gegenwärtigen Phase hauptsächlich durch einen Zuschuss der EU getragen, der im Rahmen des 6. Europäischen Forschungsprogramms gewährt worden ist. Außerdem trägt auch das Institut selbst die Kosten für einen Mitarbeiter.

