National Court Practice and European Tort Law
In Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Europäisches Schadensersatzrecht setzt das Institut seine im Jahr 2003 begonnene Arbeit an der Analyse der nationalen Rechtsprechung in der Europäischen Union zum Deliktsrecht fort. Die bereits bestehenden und immer weiter fortentwickelten Regelungsvorschläge zur Rechtsangleichung (Unidroit Principles, Principles of European Contract Law) fehlt eine Anbindung an die Rechtsprechung. Auch wenn bei der Erarbeitung der Modell-Gesetze die bestehenden Rechtsordnungen im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse Berücksichtigung gefunden haben, so wird ihr Bezug zu den nationalen Rechtsprechungen oft nicht ausreichend hervorgehoben, was die Akzeptanz der neuen Normen zu erschweren droht. Des weiteren können Praktiker bei der Anwendung dieser Prinziples bisher nicht auf eine einschlägige Rechtsprechung, die über die den Principles beigefügten Kommentare und Fallbeispiele hinausgeht, zurückgreifen. Auch dieser Umstand erschwert die Anwendung.Das Projekt dient der Sammlung und vergleichenden Untersuchung der wichtigsten Entscheidungen der nationalen Gerichte Europas zu zentralen Fragen des Deliktrechts. Dabei soll der Zusammenhang zwischen den von der European Group on Tort Law sowie anderen Arbeitsgruppen ausgearbeiteten schadensersatzrechtlichen Principles und den nationalen Rechtsordnungen einschließlich deren Rechtsprechung herausarbeiten und dabei die zu Grunde liegende gemeineuropäische Doktrin darstellen und analysieren.
Ein erstes Teilprojekt widmet sich der Frage, wie in der Rechtsprechung die Kausalität beurteilt wird. Neben Reinhard Zimmermann wird das Projekt von Helmut Koziol (Österreichische Akademie der Wissenschaften), Bernhard A. Koch (Universität Innsbruck) und Bénédict Wininger (Universität Genf) geleitet.

