Schadensersatzansprüche der Marktgegenseite im Kartellrecht
Bulst, Friedrich Wenzel, Schadensersatzansprüche der Marktgegenseite im Kartellrecht – Zur Schadensabwälzung nach deutschem, europäischem und US-amerikanischem Recht, 389 S., Europäisches Wirtschaftsrecht (Basedow/Hopt/Roth, Hg.) bei Nomos/C.H.Beck. Die Stärkung privater Kartellrechtsdurchsetzung ist ein Anliegen jüngster legislativer Reformen und Reformbestrebungen auf europäischer und EG-mitgliedstaatlicher Ebene. Im Vordergrund stehen dabei regelmäßig, wie etwa bei der 7. GWB-Novelle, Schadensersatzprozesse Privater vor den Zivilgerichten. Ein zentrales Problem in solchen Verfahren ist die Abwälzung kartellbedingter Schäden auf nachfolgende Marktstufen. So stellt sich die Frage, ob beklagte Kartellmitglieder klagenden Abnehmern entgegenhalten können, diese hätten kartellbedingte Erhöhungen ihrer Input-Kosten an ihre Folgeabnehmer durch Erhöhung ihrer Output-Preise weitergegeben. Ob diese Folgeabnehmer schadensersatzberechtigt sind, wird ebenfalls diskutiert.
Auf beide Fragen werden in einer am Institut entstandenen Dissertation Antworten für das deutsche und das EG-Kartellrecht de lege lata und de lege ferenda formuliert. Ihnen liegt eine ökonomische und rechtsvergleichende Analyse insbesondere des US-amerikanischen, aber auch des deutschen, französischen, englischen und europäischen Rechts zugrunde. Die Arbeit versucht, Kompensations- und Präventionszweck des Schadensersatzrechts ebenso miteinander in Einklang zu bringen wie die Erkenntnisse ökonomischer Theorie mit den Erfordernissen des Zivilprozesses. Am Ende der Arbeit steht ein Regelungsvorschlag für einen europäischen Sekundärrechtsakt.
Auf beide Fragen werden in einer am Institut entstandenen Dissertation Antworten für das deutsche und das EG-Kartellrecht de lege lata und de lege ferenda formuliert. Ihnen liegt eine ökonomische und rechtsvergleichende Analyse insbesondere des US-amerikanischen, aber auch des deutschen, französischen, englischen und europäischen Rechts zugrunde. Die Arbeit versucht, Kompensations- und Präventionszweck des Schadensersatzrechts ebenso miteinander in Einklang zu bringen wie die Erkenntnisse ökonomischer Theorie mit den Erfordernissen des Zivilprozesses. Am Ende der Arbeit steht ein Regelungsvorschlag für einen europäischen Sekundärrechtsakt.

