Private Enforcement of European Competition Law

Am 6. und 7. April 2006 fand am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg unter der Leitung von Jürgen Basedow eine Tagung mit dem Titel „Private Enforcement of EC Competition Law“ statt. Kurz vor Weihnachten 2005 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch „Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts“ veröffentlicht. Die Tagung bot Gelegenheit für einen regen Austausch über die in dem Grünbuch aufgeworfenen Fragen. Es nahmen für die Europäische Kommission der Leiter der Grundsatzabteilung der Generaldirektion Wettbewerb Emil Paulis, für das Bundeskartellamt dessen Präsident Dr. Ulf Böge und etwa 80 Wissenschaftler teil.

Emil Paulis wies darauf hin, dass über das weitere Vorgehen nach Abschluss der mit Veröffentlichung des Grünbuchs eröffneten Konsultationsphase noch nicht entschieden sei. Sein Vortrag und die sich daran anschließende Diskussion betraf vor allem die Zielsetzung des Grünbuchs und das Spannungsverhältnis zwischen dem more economic approach der Europäischen Kommission und ihrem Bemühen, die private Kartellrechtsdurchsetzung zu stärken. Professor Walter van Gerven (Leuven) erläuterte in seinem Vortrag, dass Anregungen für europäische Vorgaben für die nationalen Deliktsrechte der EuGH-Rechtsprechung zur Staats- und Gemeinschaftshaftung entnommen werden sollten, diese Rechtsprechung mittelfristig aber eine Kodifikation nicht ersetzen könne. Professor Hannah Buxbaum (Indiana University, z. Zt. Köln) führte in das amerikanische Recht der privaten Durchsetzung ein und wies darauf hin, dass in Europa mehr über die sozialen Kosten der privaten Kartellrechtsdurchsetzung nachgedacht werde als in den USA. Professor Wulf-Henning Roth (Bonn) nahm sich in seinem Vortrag zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung in Deutschland unter anderem des Spannungsverhältnisses zwischen dem more economic approach und der privaten Kartellrechtsdurchsetzung sowie der Interaktion öffentlicher und privater Kartellverfolgung an. Er unterbreitete Regelungsvorschläge für mehrere der in dem Grünbuch angesprochenen Fragen. Professor Laurence Idot (Paris) führte in jüngste Entwicklungen in Frankreich ein, während sich Professor Carlo Castronovo (Mailand) vor dem Hintergrund des italienischen Rechts kritisch zu einer Ausweitung des Kartelldeliktsschutzes äußerte und die Lösung sich stellender Probleme vor allem dem Vertragsrecht entnehmen will. Professor Martin Hellwig (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn) referierte aus ökonomischer Sicht zu dem Problem der Schadensabwälzung. Professor Rolf Stürner (Freiburg) kritisierte in seinem Vortrag zu Offenbarungspflichten und Beweislast im Kartellzivilprozess eine Vermischung von Anscheinsbeweisregeln und Herausgabepflichten. Vorrangiges Ziel jedweder Reform müssten angemessene materielle Regelungen sein. Professor Astrid Stadler (Konstanz) erläuterte die verschiedenen Optionen der Gestaltung kollektiven Rechtsschutzes im Kartelldeliktsrecht und warum jedenfalls für nicht nur verschwindend geringe Schäden allein Gruppenklagen sachgerecht seien. Bei nur minimalen Schäden sei hingegen eine Verbandsklage das Mittel der Wahl. Dr. Ulf Böge stellte in seinem Vortrag die neue Bonusregelung des Bundeskartellamts dar und wies auf die Nachteile hin, die sich aus der Verschärfung des Kartellschadensersatzrechtes für Unternehmen ergäben, die Kronzeugenregelungen in Anspruch nehmen. Er sprach sich für eine Privilegierung solcher Kronzeugen im Kartelldeliktsrecht aus. Jürgen Basedow wandte sich in seinem Vortrag zur Gerichtszuständigkeit und zum anwendbaren Recht gegen die Präferenz des Grünbuchs, stets die lex fori für anwendbar zu erklären. Dem forum shopping werde dadurch Tür und Tor geöffnet. Er erläuterte unter anderem, warum das Marktortprinzip vorzuziehen sei.

Die Tagung bot den Teilnehmern mithin die Gelegenheit, sich über die Erfahrungen auszutauschen, die US amerikanische, deutsche, französische und italienische Juristen mit der privaten Kartellrechtsdurchsetzung gesammelt haben, und zu analysieren, inwieweit das europäische Privatrecht als Inspirationsquelle für offene Regelungsfragen dienen kann. Intensiv diskutiert wurden, aus dogmatischer wie aus praktischer Sicht, alle wesentlichen Probleme des Kartelldeliktsrechts – die Schadensabwälzung und -schätzung, die Beweisbeschaffung und -last, das Zusammenspiel öffentlicher und privater Durchsetzung sowie das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht.

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  • Geändert am: 19.08.2010
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