Unternehmenspublizität

Die Offenlegung von Unternehmensdaten als Korrelat der Marktteilnahme von Hanno Merkt

Welche Grundlagen und Zusammenhänge steuern die Unternehmenspublizität? Hanno Merkt entwickelt ein umfassendes System der Unternehmenspublizität, das wichtig Elemente eines allgemeinen Tatbestandes der Unternehmenspublizität enthält. Damit gibt er Anregungen für die geltende Praxis und das geltende Recht.

Durch verschiedene Formen der Publizität werden die unterschiedlichen Märkte über die Unternehmen informiert. Hanno Merkt stellt die Grundlagen und Zusammenhänge der Unternehmenspublizität dar.

Auf der Basis einer entwicklungsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Einführung (EU und USA) sowie einer ökonomischen Grundlegung schafft er ein rechtsdogmatisches Fundament der Unternehmenspublizität. Den Ausgangspunkt bildet die Kapitalmarktpublizität. Der Individualschutz und der Funktionsschutz werden als tragende funktionsdogmatische Pfeiler der Publizität herausgearbeitet. Diesen Hauptfunktionen werden zahlreiche Unterfunktionen zugeordnet.

Daraus entwickelt Hanno Merkt ein umfassendes System der Unternehmenspublizität, in dem einerseits die Marktchronologie und andererseits die Intensität der Marktbeanspruchung die zentralen Parameter für Inhalt und Umfang der unternehmensseitigen Offenlegung sind. Mit Hilfe dieses Systems erarbeitet er wichtige Elemente eines allgemeinen Tatbestands der Unternehmenspublizität, so etwa die Marktteilnahme, die Offenlegung und die Durchsetzung und Kontrolle der Publizität. Die funktionsdogmatischen und systematischen Überlegungen münden in konkrete Folgerungen und Anregungen für die geltende Praxis und das geltende Recht der Unternehmenspublizität. So lassen sich Lücken aufzeigen, die sowohl durch freiwillige als auch durch gesetzliche Maßnahmen geschlossen werden können. Daneben wird sichtbar, an welchen Stellen eine Überregulierung oder Überversorgung mit Unternehmensdaten herrscht. Vorschläge zur Optimierung der geltenden Praxis runden die Arbeit ab.

Über den Autor
Geboren 1960; 1980-87 Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und der Romanistik in Mannheim, Bonn und Santiago de Compostella; 1985-87 wiss. Assistent an der Universität Bonn; 1988-90 LL.M.-Studium und anschließender Forschungsaufenthalt an der University of Chicago, USA; 1989 Promotion; 1993 zweites jurist. Staatsexamen; seit 1993 wiss. Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 1996-99 Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft; 2000 Habilitation und Vertretung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg; ab Herbst 2000 o. Professor für Zivilrecht an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft in Hamburg.

  • Geändert am: 04.07.2011
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