Corporate Governance
Die Corporate Governance-Forschung steht im Schnittfeld zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht und weist zunehmend rechtsvergleichende und interdisziplinäre Bezüge auf. Zu den zahlreichen Forschungsprojekten des Instituts und seiner Mitarbeiter zählen international beachtete Symposien und Begleitpublikationen, Habilitationen und Dissertationen sowie umfangreiche Kommentierungen, die die vielfältigen Themenstellungen in Deutschland und in der Triade Europa, U.S.A. und Japan aufarbeiten.
Ihren Ursprung findet die Diskussion in den bereits seit den 1930er Jahren vor allem von U.S.-amerikanischen Autoren beschriebenen Trennung von Anteilseigentum und Kontrolle. Hieraus folgt die Gefahr einer Abweichung der Unternehmensleitung von den Interessen der Aktionäre. Die Breitenwirkung möglichen Managementversagens wird sich in Anbetracht der zunehmenden Inanspruchnahme der Kapitalmärkte zur privaten Altersvorsorge weiter vergrößern. Spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche, wie sie verstärkt um die Millenniumswende in Europa und in den USA zu beobachten waren, haben weltweit zu einer deutlichen Intensivierung der Corporate Governance-Forschung geführt. In Europa mündeten die Empfehlungen der High Level Group of Company Law Experts, der Klaus J. Hopt angehörte, in dem 2003 verabschiedeten Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance. Damit ist eine gesamteuropäische Systembildung der Corporate Governance im Gange, zu deren Rechtsquellen neben gesetzlichen Vorschriften, wie denen des deutschen Aktienrechts, zunehmend unverbindliche Kodexregelungen gehören. Bis zur Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex in 2002 war die Regelungsebene des Soft Law hierzulande weitgehend unbekannt. Sie entfaltet ihre Steuerungswirkung durch die Pflicht der Verwaltung börsennotierter Unternehmen, jährlich die Befolgung bzw. Nichtbefolgung der Kodexvorgaben zu erklären. Erklärungspflicht und Kodexregeln greifen in einer für das europäische Privatrecht seltenen Weise auf die Kontrollwirkung des Marktes zurück und formen damit die neue Kategorie des Börsengesellschaftsrechts weiter aus.
Die moderne Corporate Governance-Forschung bezieht sämtliche unternehmensinterne, -externe und dazwischen liegende Kontrollmechanismen ein. Unternehmensintern steht bei der deutschen Aktiengesellschaft der Aufsichtsrat im Mittelpunkt. Geprägt durch Rechtsprechung und die Aktienrechtsreformen von 1998 und 2003 hat sich der Aufsichtsrat zu einem die Geschäftsführung nicht nur kontrollierenden, sondern auch beratenden und unternehmerisch mitgestaltenden Überwachungsorgan entwickelt. Damit nähert sich die auf Vorstand und Aufsichtsrat verteilte zweistufige Verwaltung dem international vorherrschenden Board-Modell an, bei dem Leitung und Überwachung einstufig organisiert, also auf ein einziges Organ konzentriert sind. Das Wahlrecht zwischen Aufsichtsrat und Board bei der 2001 eingeführten Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) legt eine ebenbürtige Leistungsstärke beider Verwaltungsmodelle nahe. Mit ihrer Empfehlung zu den Aufgaben von Aufsichtsrats- und Board-Mitgliedern von 2005 zeigt die Europäische Kommission nun auch gemeinsame Gestaltungsmöglichkeiten auf, zu denen insbesondere die Bildung von Ausschüssen und deren aufgabenspezifische Besetzung gehört. Solchen strukturellen Konvergenzen stehen Divergenzen in der Funktionsweise der internen Unternehmensleitung und -überwachung gegenüber, die bei modernen Kommentierungen zum Recht des Vorstands und des Aufsichtsrats, wie im Großkommentar zum Aktiengesetz, mit zu berücksichtigen sind. Die weitere Entwicklung ist darauf angewiesen, die Kernprozesse der Managementüberwachung, zu denen insbesondere die Information des Aufsichtsrats gehört, zu erfassen. In der deutschen Diskussion nicht auszublenden ist dabei die Frage, wie das Bedürfnis nach leistungsstarker Überwachung und das nach Interessenausgleich mit der Arbeitnehmerseite (Mitbestimmung) auszubalancieren sind.
Zu den externen Kontrollmechanismen zählt insbesondere der Markt für Unternehmensübernahmen, wie er auf die Vorschläge der High Level Group of Company Law Experts mit der Übernahmerichtlinie von 2004 eine europäische Vereinheitlichung erfahren hat. Übernahmedrohungen bedeuten einen erheblichen Disziplinierungsdruck für das Management potentieller Zielgesellschaften, denn ein erfolgreicher Bieter wird regelmäßig eigene Repräsentanten an die Stelle der amtierenden Unternehmensleiter setzen. Im einzelnen fördert die vergleichende und rechtsökonomische Forschung jedoch gewichtige Funktionsunterschiede zu Tage. Während in Deutschland traditionell Fremdkapital, also Bankkredite, einen beachtlichen Teil der Finanzierung ausmacht, decken Unternehmen in den U.S.A. wie etwa auch in England ihren Kapitalbedarf in größerem Maß am Eigenkapitalmarkt, d.h. an den Aktienbörsen. Zu dieser geringeren Marktaktivität kommen die in Kontinentaleuropa vergleichsweise konzentrierten Anteilseignerstrukturen hinzu, die die Erwerbsmöglichkeiten über die Börsen zusätzlich erschweren. Staatliche Einflussnahmen, wie sie etwa aus Japan bekannt sind, aber auch in Europa vorkommen, bereiten weitere Hindernisse.
Zunehmend Beachtung finden die zwischen interner und externer Corporate Governance anzusiedelnden Kontrollmechanismen. Klassisches Beispiel ist die jährliche Abschlussprüfung, die die Ordnungsgemäßheit der vom Unternehmen an den Markt übermittelten Bilanzinformationen testieren soll. Hierdurch wird die Informationseffizienz des Marktes und sein Kontrollpotential gestärkt. Gerade die jüngeren Bilanzskandale legen jedoch Funktionsschwächen nahe. In Teilen sind diese über eine verbesserte Verhaltensteuerung durch moderne Regeln der Abschlussprüferhaftung abzumildern. Wegen ihrer grenzüberschreitenden Dimension sind zukunftsfähige Regeln einer Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen sämtlicher Verantwortlicher nur im europäischem Zusammenwirken anzugehen. Prototypisch zeigt dies bereits die seit 2003 europäisch einheitliche Prospekthaftung. Der Anlegerschutz ist weitergehend über die erst ex post greifenden Haftungsregeln hinaus durch ex ante wirkende Regeln zu Interessenkonflikten von Banken und Finanzintermediären weiter auszubauen.
In allen genannten Bereichen der Corporate Governance stellt sich die Frage nach der Alternativität von gesetzlicher oder marktlicher Steuerung wie etwa durch die Unternehmenspublizität. Die mit der Corporate Governance verbundenen Fragen brechen den juristischen Fächerkanon auf und greifen u.a. auf Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Börsen-, Bilanz- und Arbeitsrecht zurück. In allen Bereichen sind konkrete Antworten nur unter Berücksichtigung der entwicklungsbedingten Unterschiede in Rechtssystemen und Kapitalmärkten zu geben. Die moderne Corporate Governance-Forschung ist nicht zuletzt vor diesem Hintergrund interdisziplinär geprägt und bezieht neben den Erträgen der Rechtsvergleichung die Erkenntnisse der Rechtsökonomik ein.
Auswahl der Forschungsprojekte und monographischen Publikationen des Instituts und seiner Mitarbeiter:
Konferenz- und Sammelbände
Comparative Corporate Governance - Essays and Materials, K. J. Hopt, E. Wymeersch, eds., Berlin, New York (de Gruyter) 1997.
Comparative Corporate Governance - The State of the Art and Emerging Research -, K. J. Hopt, H. Kanda, M. J. Roe, E. Wymeersch, S. Prigge, eds., Oxford (Clarendon) 1998, chinesische Übersetzung von Teilen dieses Titels: Comparative Corporate Governance – The Theory and Practice in European Countrie mit einer Einführung von K. J. Hopt, editors and translators: Jin Hóng Jiao, Ding Ding, Beijing 2004.
Capital Markets in the Age of the Euro – Cross-Border Transactions, Listed Companies and Regulation, G. Ferrarini, K. J. Hopt, E. Wymeersch, eds., The Hague, London, New York (Kluwer Law International) 2002.
Report on Issues Related to Takeover Bids, Report of the High Level Group of Company Law Experts, European Commission, Brussels, 10 January 2002, J. Winter (chairman), J. Schans Christensen, J. M. Garrido Garcia, K. J. Hopt, J. Rickford, G. Rossi, J. Simon, mit offiziellen Übersetzungen in verschiedene Amtssprachen der EU, auch in: G. Ferrarini, K. J. Hopt, J. Winter, E. Wymeersch, eds., Reforming Company and Takeover Law in Europe Oxford (Oxford University Press) 2004.
A Modern Regulatory Framework for Company Law in Europe, Report of the High Level Group of Company Law Experts, European Commission, Brussels, 4 November 2002, J. Winter (chairman), J. Schans Christensen, J. M. Garrido Garcia, K. J. Hopt, J. Rickford, G. Rossi, J. Simon, mit offiziellen Übersetzungen in verschiedene Amtssprachen der EU, auch in: G. Ferrarini, K. J. Hopt, J. Winter, E. Wymeersch, eds., Reforming Company and Takeover Law in Europe Oxford (Oxford University Press) 2004.
Capital Markets and Company Law, K. J. Hopt, E. Wymeersch, eds., Oxford (Oxford University Press) 2003.
Handbuch Corporate Governance, Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen in der Rechts- und Wirtschaftspraxis, P. Hommelhoff, K. J. Hopt, A. v. Werder, Hrsg., Köln (Otto Schmidt) und Stuttgart (Schäffer-Poeschel) 2003.
The Anatomy of Corporate Law, A Comparative and Functional Approach, R. Kraakman, P. Davies, H. Hansmann, G. Hertig, K. J. Hopt, H. Kanda, E. B. Rock, Oxford (Oxford University Press) 2004, italienische Übersetzung, a cura di L. Enriques, Diritto societario comparato, Un approccio funzionale, Bologna (il Mulino) 2006.
Reforming Company and Takeover Law in Europe, G. Ferrarini, K. J. Hopt, J. Winter, E. Wymeersch, eds., Oxford (Oxford University Press) 2004.
Corporate Governance in Context – Corporations, States, and Markets in Europe, Japan, and the US –, K. J. Hopt, E. Wymeersch, H. Kanda, H. Baum, eds., Oxford (Oxford University Press) 2005.
Europäisierung des Handels- und Wirtschaftsrechts, Gemeinsame oder unterschiedliche Probleme für das deutsche und griechische Recht?, K. J. Hopt, D. Tzouganatos, Hrsg., Tübingen (Mohr Siebeck) 2006.
European Company and Financial Law, Texts and Leading Cases, K. J. Hopt, E. Wymeersch, eds., 4th ed., Oxford (Oxford University Press) 2007.
Zeitschriften
European Company and Financial Law Review (ECFR), Berlin (de Gruyter), co-edited by K. J. Hopt.
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR), Berlin (de Gruyter), co-edited by K. J. Hopt.
European Business Organization Law Review (EBOR), editor in chief R. Kulms.
Kommentierungen und Monographien
Kommentierung von § 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, in: K. J. Hopt, H. Wiedemann, Hrsg., Aktiengesetz, Großkommentar, 4. Aufl., Lief. 11, Berlin, New York (de Gruyter) 1999.
Kommentierung von §§ 95-116 AktG Aufsichtsrat, K. J. Hopt, M. Roth, §§ 97-99, 102, K. J. Hopt, M. Roth, A. Peddinghaus, in: K. J. Hopt, H. Wiedemann, Hrsg., Aktiengesetz, Großkommentar, 4. Aufl., Lief. 24, Berlin, New York (de Gruyter Recht) 2005.
Leyens, Patrick, Information des Aufsichtsrats: Ökonomisch-funktionale Analyse und Rechtsvergleich zum englischen Board, Tübingen (Mohr Siebeck) 2006.
Roth, Markus, Unternehmerisches Ermessen und Haftung des Vorstands: Handlungsspielräume und Haftungsrisiken insbesondere in der wirtschaftlichen Krise, München (Beck) 2001.
Voigt, Hans-Christoph - Haftung aus Einfluss auf die Aktiengsellschaft (§§ 117, 309, 317 AktG), München (Beck) 2004.

