Vereinheitlichung des Europäischen Privatrechts auf rechtsvergleichender Grundlage: Symposium über Comparative Law in Bergen, Norwegen

Auf Einladung der Juristischen Fakultät der Universität Bergen, Norwegen, hielten am 10. Juni 2005 vier Mitglieder des Instituts Vorträge über die Vereinheitlichung des Europäischen Privatrechts auf rechtsvergleichender Grundlage.
 
Nach der Begrüßung durch Dekan Ernst Nordtveit, Fakultätsdirektor Eivind Buanes und Prof. Helge Thue als dem
Fachvertreter für internationales und vergleichendes Privatrecht der Universität Bergen berichtete Reinhard Zimmermann über „Comparative Law and the Europeanization of Private Law“. Zur Sprache kamen hierbei die europaweiten Anstrengungen der Wissenschaft, auf rechtsvergleichender Grundlage das europäische Privatrecht zu vereinheitlichen. Diese Anstrengungen, die mit dem „Lando-Code“ begannen, betreffen heute nicht nur das
Schuldrecht (Arbeitsgruppen in Osnabrück, Pavia, Tilburg), sondern auch das Sachenrecht (Arbeitsgruppe Osnabrück) und Familienrecht (Arbeitsgruppe Utrecht). Die Arbeiten dieser Gruppen haben heute schon große Bedeutung bei der Erneuerung bzw. Neukodifizierung des Privatrechts in Mittel- und Osteuropa. Man orientiert sich an diesen Arbeiten zur Kodifizierung eines europäischen Privatrechts und braucht nicht mehr selbst langwierige
und zeitraubende rechtsvergleichende Vorarbeiten zu leisten.
 
Jürgen Basedow befasste sich in seinem Referat „Towards a Universal Doctrine of Breach of Contract – The Impact of CISG 25 Years after its Adoption” mit dem Recht der Leistungsstörungen, wie es für das Internationale Kaufrecht in der Convention on the International Sale of Goods (CISG) von 1980 vor 25 Jahren kodifiziert worden ist. Diese Kodifikation, die selbst auf jahrzehntelanger rechtsvergleichender Vorarbeit beruht, habe sich im großen und ganzen bewährt und sei auf dem besten Wege, sich zum Muster für ein allgemeines Recht der Leistungsstörungen für alle Schuldverträge zu entwickeln.
 
In seinem Vortrag „Private Law in the U.S. – a Model for Europe?“ behandelte Ulrich Magnus die Frage, ob das US-amerikanische Modell des Vertragsrechts ein Vorbild und Modell für Europa sein könnte. In den USA ist das Privatrecht nicht vereinheitlicht, sondern eine den einzelnen Gliedstaaten vorbehaltene Materie, die lediglich auf der Grundlage nicht bindender „uniform laws“ harmonisiert wird wie z.B. durch den fast überall (bis auf Louisiana) angenommenen – freilich mit gliedstaatlichen Abänderungen versehenen – Uniform Commercial Code. Der Referent schloss es nicht aus, dass es auch in Europa vor einer formellen Rechtsvereinheitlichung durch staatliche oder überstaatliche Gesetzgeber zu einer Harmonisierung komme, die dem amerikanischen Modell ähnelt, oder zu einer europäischen Kodifikation des Privatrechts, die von den Parteien als Rechtsgrundlage ihrer Beziehungen gewählt werden kann.
 
Kurt Siehr berichtete unter dem Titel „The Unification and Harmonization of Private International Law in Europe“ über die schon seit Jahrzehnten anhaltenden Bestrebungen der Europäischen Gemeinschaften, das IPR auf europäischer Grundlage zu vereinheitlichen. Beginnend mit dem Internationalen Zivilverfahrensrecht in Gestalt
des Brüsseler Übereinkommens von 1968, ist diese Rechtsvereinheitlichung mittlerweile so weit gediehen, dass alleine durch sechs Verordnungen große Teile des Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) vereinheitlicht sind, die Vereinheitlichung des Internationalen Schuldrechts bevorsteht, und die Unifizierung des Internationalen Familien- und Erbrechts in Angriff genommen wird. In den nächsten 10 bis 20 Jahren dürfte das gesamte
IPR und IZVR der Mitgliedstaaten der EU vereinheitlicht sein.
 
Zuletzt referierte Prof. Dr. Peter Gotthardt (Universität Greifswald) zum Thema „The Scandinavian Position – Kinship and Relations in the System of European Legal Families“. In einem stark rechtshistorisch geprägten Vortrag betrachtete er die Besonderheiten der skandinavischen Rechtsordnungen im Verhältnis zu den anderen europäischen Rechtsfamilien auf dem europäischen Kontinent und im Vereinigten Königreich. Die Diskussion der vorgetragenen Themen und das Zusammensein mit Fachkollegen auf einer Exkursion nach Flåm, einer Bootsfahrt auf dem Sognefjord und bei Nachtessen bei der berühmten Bryggen in Bergen haben die vielen Gemeinsamkeiten des EWR-Staates Norwegen und des EU-Staates Deutschland deutlich gemacht.
  • Geändert am: 04.07.2011
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