Max Planck Encyclopaedia of European Private Law
Eines der zentralen Projekte des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist die Herausgabe der Max Planck Encyclopaedia of European Private Law, die bei Oxford University Press erscheinen wird. Eine deutsche Fassung ist im September 2009 bei Mohr Siebeck erschienen. An der Encyclopaedia wirken alle Arbeitsbereiche des Instituts sowie einige externe Autoren mit.
Die Gesetzgebung der Europäischen Union im Bereich des Privatrechts wird noch immer zu stark von politischen Bedürfnissen gesteuert, als dass sie ein übergreifendes systematisches Konzept verfolgte. In dieser Situation müssen die Bestrebungen der Rechtswissenschaft dahin gehen, das europäische Privatrecht in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Dimension zu erfassen, um so die Grundlage für eine spätere Systematisierung zu legen. Der Schaffung dieser Grundlage dient die Max Planck Encyclopaedia of European Private Law. Sie soll das rechtliche Wissen auf diesem Gebiet umfassend strukturieren und der allgemeinen Privatrechtswissenschaft zusammenfassend zur Verfügung stellen. Die Encyclopaedia baut dabei auf Vorarbeiten auf, welche die drei Direktoren des Instituts bereits unabhängig voneinander in unterschiedlichen Rechtsgebieten veröffentlicht haben. Umgesetzt wird eine Erfassung des Stoffes in rund 480 Stichwort-Artikeln. Dabei werden die Regelungsstrukturen des Europäischen Privatrechts sowohl rechtshistorisch und rechtsvergleichend als auch unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung von Einheitsrecht dargestellt. Das vorhandene Wissen ist in manchen Teilrechtsgebieten derzeit nur in schwer zugänglicher Spezialliteratur verfügbar, teilweise fehlt es noch völlig an einer wissenschaftlichen Bearbeitung und systematischen Durchdringung unter den oben genannten Gesichtspunkten.
Die Betreuung der Max Planck Encyclopaedia liegt bei Andreas Stier. Finanziell unterstützt wird das Projekt von der Fritz Thyssen Stiftung.

