Allgemeine Rechtsgrundsätze im Europäischen Privatrecht
Allgemeine Rechtsgrundsätze spielen bei der Entwicklung des europäischen Privatrechts eine hervorgehobene Rolle. Der Europäische Gerichtshof greift seit den Anfängen der Europäischen Gemeinschaft regelmäßig auf sie zurück, um das lückenhafte Gemeinschaftsrecht zu ergänzen und auszulegen. Zum Teil werden diese Grundsätze im Wege der Rechtsvergleichung aus dem Recht der Mitgliedstaaten abgelesen, zum Teil leitet der Gerichtshof sie aber auch aus dem Gemeinschaftsrecht selbst ab. Der allgemeine Rechtsgrundsatz steht als methodischer Ansatz zudem hoch im Kurs bei den zahlreichen europäischen und internationalen Wissenschaftsprojekten, welche „general principles“ ausarbeiten und zum Teil bereits vorgelegt. Die Principles of European Contract Law der Lando-Kommission sowie die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts sind die bekanntesten dieser Projekte. Geht man von einem weiten Begriff des europäischen Privatrechts aus und bezieht auch die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen sowie das Einheitsrecht mit ein, so zeigen sich weitere Typen und Funktionen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Die rechtstheoretischen und methodischen Fragen, die sich im Hinblick auf allgemeine Grundsätze oder Prinzipien im europäischen Privatrecht stellen, sind bisher nur in unbefriedigendem Umfang geklärt. Was unterscheidet allgemeine Rechtsgrundsätze von anderen Normtypen? Was sind die Voraussetzungen der Anerkennung und der Geltung von Grundsätzen? Welche Funktionen erfüllen Rechtsgrundsätze bei der Rechtsfindung? Inwieweit lassen sich Rechtsgrundsätze für die Bildung eines Systems heranziehen? Die Arbeit nähert sich diesen Fragen von zwei Seiten. Zum einen soll die breite internationale Debatte im rechtstheoretischen Schrifttum zur Rolle von „general principles“ für die spezifische Situation im europäischen Rahmen fruchtbar gemacht werden. Zum anderen soll rechtsvergleichend aus den juristischen Methodenlehren einiger Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine gemeinsame Konzeption des allgemeinen Rechtsgrundsatzes ermittelt werden, um diese für die Gemeinschaftsebene als Modell heranzuziehen.
Die rechtstheoretischen und methodischen Fragen, die sich im Hinblick auf allgemeine Grundsätze oder Prinzipien im europäischen Privatrecht stellen, sind bisher nur in unbefriedigendem Umfang geklärt. Was unterscheidet allgemeine Rechtsgrundsätze von anderen Normtypen? Was sind die Voraussetzungen der Anerkennung und der Geltung von Grundsätzen? Welche Funktionen erfüllen Rechtsgrundsätze bei der Rechtsfindung? Inwieweit lassen sich Rechtsgrundsätze für die Bildung eines Systems heranziehen? Die Arbeit nähert sich diesen Fragen von zwei Seiten. Zum einen soll die breite internationale Debatte im rechtstheoretischen Schrifttum zur Rolle von „general principles“ für die spezifische Situation im europäischen Rahmen fruchtbar gemacht werden. Zum anderen soll rechtsvergleichend aus den juristischen Methodenlehren einiger Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine gemeinsame Konzeption des allgemeinen Rechtsgrundsatzes ermittelt werden, um diese für die Gemeinschaftsebene als Modell heranzuziehen.

