Großkommentar zum Aktiengesetz
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt gibt zusammen mit Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Köln, den Großkommentar zum Aktiengesetz heraus (4. völlig neu bearbeitete Auflage, de Gruyter, Berlin/New York, seit 1992 in Einzellieferungen).Hopt hat die Kommentierung des Rechts der Vorstandshaftung (1999 erschienen) und zusammen mit Dr. Markus Roth die Kommentierung des Aufsichtsrats (§§ 95-116 Hopt/Roth, §§ 97-99, 102 Hopt/Roth/Peddinghaus, 2005) übernommen.
Die durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) als neuer § 93 Abs. 1 Satz 2 in das Aktiengesetz eingefügte business judgment rule haben Hopt und Roth nachkommentiert (2006).
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