Aktive Rechtsvergleichung mit Japan

Die Rechtsvergleichung mit außereuropäischen Ländern ist voller Tücken. Sie verlangt in besonderem Maße, der jeweiligen kulturspezifischen Prägung wie auch der gesellschaftlich-institutionellen Dynamik dieser Länder Rechnung zu tragen. Die Arbeit mit dem japanischen Recht ist ein Musterbeispiel dafür. Sie erfordert – noch stärker als bei ernsthaft betriebener Rechtsver­gleichung ohnehin notwendig – die Einbeziehung kulturanthro­pologischer, sozio­logischer, ökonomischer und auch politi­scher Aspekte; kurz, eine genuine Rechtsver­gleichung im Sinne Ernst Rabels. Nament­lich gilt es, die Diskrepanz zwischen dem Recht und außerrechtlichen Regelungs­mechanismen zu erfas­sen und transparent zu machen. Dabei ist der vermeintlichen Attraktivität und trügerischen Sicherheit einer Rechts­vergleichung zu widerstehen, die normbezogen argumentierend Parallelen behauptet, wo Unterschiede die Rechtswirklichkeit prägen. Ein Beispiel hierfür ist die verbreitete, aber unzutreffende Annahme einer fortdauernden Überein­stim­­mung zwischen den europäischen bzw. amerikanischen Mutterrechten und dem in Japan rezipierten und weiterentwickelten Recht.

Die Rolle Japans als asiatische Führungsmacht und einer der drei Pfeiler der „Triade“ – neben den USA und der EU – impliziert die Bedeutung (auch) seiner Rechtsordnung. Die Kenntnisse des japanischen Rechts sind jedoch in Europa, nicht zuletzt wegen der Sprachbarriere, insgesamt noch immer unbefriedigend. Dieses Defizit sucht das Japan-Referat durch zahlreiche Aktivitäten abzubauen.

Vordringlich geschieht dies durch die Herausgabe der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law. Die Zeitschrift informiert als bislang einzige westliche Publikation fortlaufend, fokussiert und zeitnah über aktuelle Entwicklungen in allen Bereichen des japanischen Rechts. Sie macht kompetente Analysen dieser Entwicklungen durch japanische und ausländische Experten in Deutsch und Englisch zugänglich. Daneben sind die folgenden allgemeinen Buchveröffentlichungen zum Recht Japans zu nennen, die im Referat erstellt wurden: Baum (Hrsg.), „Handbuch des japanischen Handels- und Wirtschaftsrechts“ (in Vorbereitung für 2010); Kliesow, Eisele & Bälz (Hrsg.), „Das japanische Handelsgesetz“ (2002); Baum & Nottage, „Japanese Business Law in Western Languages: An Annotated Selective Bibliography“ (1998, Neuauflage in Vorb.); Baum & Drobnig (Hrsg.), „Japanisches Handels- und Wirtschaftsrecht“ (1994). In der Schriftenreihe des Instituts sind ferner zahlreiche Dissertationen zu einzelnen Themen des japanischen Rechts erschienen, von denen die meisten im Institut betreut wurden.

Das Institut hat eine Reihe rechtsvergleichender Symposien mit Bezug zum japanischen Recht als Allein- oder Mitveranstalter ausgerichtet, zu denen jeweils Tagungsbände erschienen sind:

  •  „Japanese and European Private International Law in Comparative Perspective“ (2007); 
  • An Economic Analysis of Private International Law“ (2005); 
  • Globalisierung und Recht – Beiträge Japans und Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21. Jahrhundert“ (2005);
  • Changes of Governance in Europe, Japan, and the U.S.: Corporations, State, Markets, and Intermediaries“ (2004);
  • Reform des Unternehmens- und Finanzmarktrechts in Japan und Deutschland“ (2003); 
  • Economic Regulation and Competition. Regulation of Services in the EU, Germany and Japan“ (2001);
  • Comparative Corporate Governance: the State of the Art and Emerging Research“ (1997);
  • Japan: Economic Success and Legal System“ (1995).

In Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg bietet der für Japan zuständige Referent, Prof. Dr. Harald Baum, dort regelmäßig Lehrveranstaltungen zum japanischen Recht an.

Projektleiter

Harald Baum   baum@mpipriv.de
  • Geändert am: 04.07.2011
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