Recht in Japan
Japan verfügt nach wie vor über die zweitgrößte Wirtschaft der Welt. In Asien hat das Land bis auf weiteres eine eindeutige wirtschaftliche und zunehmend auch wieder politische Vormachtstellung inne. Die anhaltende Bedeutung Japans und damit implizit auch die seiner Rechtsordnung steht mithin außer Frage. Zudem ist die Rechtsvergleichung mit Japan von besonderem Reiz. Denn als Ergebnis einer vielschichtigen Rezeptionsgeschichte findet sich im heutigen Japan eine Gemengelage aus Rechtsfiguren unterschiedlicher Rechtsordnungen, die ihrerseits wiederum in eine andere Rechtstradition und Rechtsmentalität eingebettet sind.
Am Anfang der Rechtsentwicklung in Japan steht ein religiös geprägtes Recht, dessen Ursprünge in die frühen Kulturen des Südpazifiks reichen. Bereits in dieser frühen Phase, also in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung, bilden sich eine Reihe bis heute charakteristischer Elemente der japanischen Rechtsauffassung heraus. Gegen Ende des 6. Jahrhunderts setzt eine umfassende Rezeption chinesischen Rechts und chinesischer Staatsorganisation ein, die sich über das 7. und 8. Jahrhundert erstreckt. Die großen kulturellen Unterschiede zwischen Japan und China führen allerdings zu einer erheblichen Assimilation konfuzianischer Ordnungsvorstellungen an die japanische Wirklichkeit. Eine zweite große Rezeptionswelle, diesmal des europäischen Rechts, beginnt nach dem Umbruchjahr 1868, dem Anfang der sogenannten Meiji-Restauration. Diese leitet eine Öffnung des Landes und eine systematische Übernahme westlicher Institutionen ein und stellt damit einen historischen Wendepunkt in der Entwicklung Japans dar. In einer Kulturleistung, die ihresgleichen sucht, gelingt es Japan innerhalb von nur drei Jahrzehnten, ein modernes funktionsfähiges Rechts- und Justizsystem nach dem Vorbild insbesondere des deutschen, aber auch des französischen und anderer europäischer Rechte aufzubauen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kommt es im Zuge der von den alliierten Besatzungsmächten betriebenen sog. Demokratisierung der japanischen Wirtschaft zu einer dritten großen Rezeption, die sich eng am US-amerikanischen Recht orientiert. In deren Mittelpunkt steht neben dem Verfassungs- vor allem das Wirtschaftsrecht. Die neu rezipierten Institutionen überlagern die zuvor aus Europa übernommenen.
Aus diesen verschiedenen Entwicklungssträngen hat sich das moderne japanische Recht in einer Synthese als ein genuin eigenständiges Recht geformt, das sich keiner der herkömmlichen Rechtstraditionen eindeutig zuordnen läßt und von großem rechtsvergleichenden Interesse ist (Rechtsvergleichung mit Japan). Dies gilt umsomehr, als sich das jahrzehntelang erfolgreiche Wirtschafts- und Regulierungsmodell Japans zu Beginn des 21. Jahrhunderts in einem paradigmatischen Umbruch befindet, um den aktuellen Herausforderungen eines globalisierten Wirtschaftsgeschehens Rechnung zu tragen. Die dabei gemachten japanischen Erfahrungen gilt es hierzulande nutzbar zu machen (Forschungsschwerpunkte im japanischen Recht).

