Forschungsschwerpunkte im japanischen Recht
Zwei Themen von aktuellem Interesse stehen derzeit im Mittelpunkt der japanbezogenen Forschung. Das erste ist, aus der Sicht der Regulierungstheorie, der paradigmatische Wandel des japanischen Regulierungs- und Aufsichtsmodells, der vor knapp einem Jahrzehnt als Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung einsetzte. In lockerem sachlichen Zusammenhang hiermit stehen als zweites die Veränderungen der Corporate Governance in Japan. Beide Themen sind als Teil des modernen Rechts- und Institutionenvergleichs innerhalb der “Triade“ (USA – EU – Japan) angelegt. Sie bilden damit einen Beitrag zu der Diskussion um Form und Grenzen einer möglichen internationalen Systemkonvergenz.
Wandel des Regulierungsmodells
Als Folge einer gezielten Verknappung der Ressource „Rechtsgewährung“ waren für die japanische Rechtswirklichkeit bislang eine sehr geringe Prozeßdichte und ein für eine moderne Industrienation ungewöhnlich kleiner juristischer Berufsstand charakteristisch. Hiermit korrelierte eine spezifische Art bürokratiegesteuerter Regulierung und Überwachung des Wirtschaftsgeschehens. Die anhaltende strukturelle Wirtschaftskrise in den neunziger Jahren hat indes deutlich gemacht, daß dieses lange Zeit erfolgreiche Wirtschafts- und Regulierungsmodell an seine Grenzen gestoßen ist. Der ausgeprägte bürokratische Paternalismus, der in Japan lange Zeit dominierte, hat sich der Dynamik offener Märkte im Ergebnis als nicht gewachsen gezeigt. Als deutlich geworden war, daß nur ein regulatorischer und administrativer Paradigmenwechsel Abhilfe schaffen konnte, wurde eine Vielzahl von Reformen in einer spannenden Mischung von De- und Re-Regulierung in fast allen Rechtsbereichen eingeleitet. Erklärtes Ziel war und ist, ein transparentes marktorientiertes Regulierungsregime zu schaffen, unter dem die Marktkräfte Priorität vor administrativer Steuerung genießen und das im internationalen Regulierungswettbewerb bestehen kann.
Herzstück der Reformen ist ein grundlegender Systemwandel von einer konsensorientierten, intransparenten und ermessensgesteuerten Lenkung des Wirtschaftsgeschehens durch die Bürokratie hin zu einer regelgestützten Regulierung, unter der klare Verhaltensregeln für Marktteilnehmer existieren, deren Einhaltung im Nachhinein kontrolliert und deren Verletzung im Nachhinein sanktioniert wird. Dies bedeutet einen paradigmatischen Wechsel von einer ex ante-Kontrolle qua lizenzabhängigem Marktzutritt zu einer ex post-Kontrolle des Marktverhaltens durch die Gerichte. Im Kern haben die bereits umgesetzten Reformen die bisherige Regulierungsarchitektur auf den Kopf gestellt, auch wenn der Reformprozeß noch nicht abgeschlossen ist. Zugleich ist ein generellen Bemühen zu beobachten, das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Japan stärker an gesetzliche Vorgaben zu binden und das Verwaltungsverfahren entsprechend rechtsförmiger, d.h. transparenter und weniger arbiträr auszugestalten.
Der Wandel macht einen raschen Ausbau der Judikative unabdingbar, denn eine gerichtliche ex post-Kontrolle setzt ein effizientes Justizwesen voraus. Im japanischen Kontext bedeutet dies vor allem eine drastische Erhöhung der Zahl der Rechtsanwälte und Richter. Folgerichtig hat Japan vor kurzem eine grundlegende Reform der juristischen Ausbildung durchgeführt. Ziel war, die Zahl qualifizierter und praxisnah ausgebildeter Juristen drastisch zu erhöhen.
Veränderungen in der Corporate Governance
Im Zuge der globalisierungsbedingten Öffnung des japanischen Marktes und der rezessionsbedingt niedrigen Kurswerte ist seit dem Ende der neunziger Jahre in großem Umfang ausländisches Beteiligungskapital nach Japan geflossen. Der Anteil nicht-japanischer Aktionäre an börsennotierten japanischen Unternehmen lag bis Mitte der neunziger Jahre stets unter 5 % und damit weit unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten. Er hat sich innerhalb weniger Jahre auf überdurchschnittliche 25 % erhöht. Parallel dazu ist die Zahl der ebenso wie für Deutschland („Deutschland AG“) auch für Japan („Japan Inc.“) lange Zeit typischen Überkreuzverflechtungen erheblich zurückgegangen. Entsprechend ist die Zahl der sog. stabilen Aktionäre gesunken, die das Management börsennotierter Gesellschaften vor nicht abgestimmten Übernahmen schützten. Seit dem Jahr 2003 hat Japan denn auch die ersten (ernsthaften) feindlichen Übernahmeversuche erlebt. Auch der bislang unterentwickelte Markt für Unternehmenskontrolle beginnt an Kontur zu gewinnen. Bei der Unternehmensfinanzierung hat sich die Gewichtung von der indirekten Finanzierung über die sog. Hauptbanken hin zu einer direkten Kapitalaufnahme über den Kapitalmarkt verschoben. All dies hat, ähnlich wie in Deutschland, erhebliche Auswirkungen auf die Corporate Governance, auf die auch in Japan traditionell korporatistisch geprägte Unternehmensführung und -überwachung.
Die Praxis einer ausschließlichen Besetzung des Verwaltungsrates und anderer Gremien mit Unternehmensinsidern anstelle von unabhängigen Kontrolleuren beginnt sich zu lockern. Das herkömmliche Unternehmensverständnis war auf das Unternehmen als solches und die Interessen der dort Tätigen – kurz den sog. Stakeholder Value – ausgerichtet. Im Kontrast dazu ist die Entwicklung des Aktienkurses, die bei japanischen Managern jahrzehntelang in der Wichtigkeitsskala unternehmerischer Ziele auf den hintersten Rängen lag, inzwischen auf den ersten Platz gerückt. Dies hat zu einer gewissen Fokussierung auf die Interessen der Aktionäre geführt. Shareholder Value anstelle von Stakeholder Value wird zur Zeit in Japan propagiert.
Der japanische Gesetzgeber hat seit 2001 in mehreren Schritten das Gesellschaftsrecht umfassend novelliert und es dabei stark dereguliert und in hohem Maße flexibilisiert. Dies sollte die Überwindung der Wirtschaftskrise erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen steigern. Für die Aktiengesellschaft, die dominierende Rechtsform in Japan, steht heute eine Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Organisationsstruktur und der Corporate Governance zur Verfügung. Die GmbH wurde als nicht hinreichend zukunftstaugliche Gesellschaftsform 2005 abgeschafft. Für die einschlägige deutsche Reformdiskussion sind diese Entwicklungen von großem Interesse. Angesichts der ersten feindlichen Unternehmensübernahmeversuche und der wachsenden Angst vor ausländischen Übernahmen sind die von den Gerichten des US-amerikanischen Bundesstaates Delaware entwickelten Grundsätzen im Jahr 2005 als „legal transplant“ in Form einer ministeriellen Empfehlung übernommen worden. Seither werden auch in Japan Verteidigungsmaßnahmen in Form sog. poison pills als zulässig erachtet. Bereits mehrere hundert börsennotierte Unternehmen haben derartige Abwehrmaßnahmen installiert.

