Wirtschaftsrecht des MERCOSUR

Das von Prof. Dr. Basedow und Dr. Samtleben geleitete Institutsprojekt "Wirtschaftsrecht des MERCOSUR" begann nach längerer Vorbereitung im April 1999 und wurde durch Personal- und Sachkostenzuschüsse seitens der Volkswagenstiftung unterstützt. Die im Zusammenhang damit gegründete Projektgruppe hat ihre Arbeit inzwischen erfolgreich beendet. Die Thematik ist aber auch weiterhin Forschungsgegenstand des Instituts und wird innerhalb des Lateinamerikareferats verfolgt.

Im Jahre 1991 unterzeichneten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay den Vertrag von Asunción, mit dem Ziel, den „Gemeinsamen Markt des Südens“ zu errichten (auf Spanisch "Mercado Común del Sur", auf Portugiesisch "Mercado Comun do Sul", daher die Akronyme MERCOSUR bzw. MERCOSUL). Inzwischen sind Chile, Bolivien, Peru, Ekuador, Kolumbien und Venezuela assoziierte Staaten des MERCOSUR, die Aufnahme Venezuelas als fünftes Vollmitglied wartet derzeit noch auf die Ratifikation durch die bisherigen Mitgliedstaaten. 1994 kam es mit dem Protokoll von Ouro Preto zur institutionellen Neustrukturierung und zur "Geburt" des MERCOSUR als selbständiges Völkerrechtssubjekt. Als solches schloss er 1995 ein interregionales Rahmenabkommen mit der EG, das den Dialog zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken institutionalisiert und die Grundlage für die beiderseitigen Bemühungen um eine handelspolitische Annäherung bildet. Dieses Abkommen ist am 1. Juli 1999 in Kraft getreten. Das ursprüngliche Ziel, bis zum Jahre 2005 eine Freihandelszone zwischen EU und MERCOSUR zu schaffen, konnte zwar nicht erreicht werden, ist aber auch noch nicht aus den Augen verloren.

Zurzeit ist der Name des MERCOSUR noch programmatisch zu verstehen, denn in seiner gegenwärtigen Gestalt ist er kein Gemeinsamer Markt, sondern nur eine unvollkommene Zollunion. Die seit 1995 grundsätzlich bestehende interne Zollfreiheit und der gemeinsame Außenzoll werden noch immer von Ausnahmen durchbrochen. Andere Marktfreiheiten als die Warenverkehrsfreiheit sind zwar ebenfalls im Gründungsvertrag angesprochen, bislang aber allenfalls in Ansätzen verwirklicht. Gleichwohl entwickelte sich die Wirtschaftsgemeinschaft in den ersten acht Jahren nach ihrer Gründung sehr vielversprechend: Der Warenhandel zwischen den Vertragsstaaten nahm bedeutend zu und die aus Regierungsvertretern zusammengesetzten MERCOSUR-Organe entfalteten eine rege Normsetzungsaktivität. Das Blatt wendete sich jedoch Anfang 1999 mit der Abwertung der brasilianischen Währung Real. Der intra-regionale Handel der "teuren" argentinischen Produkte nach Brasilien brach ein, während sich Argentinien mit einem erheblichen Anstieg "billiger" brasilianischer Waren konfrontiert sah. Die Turbulenzen im Handelsaustausch innerhalb des Blocks wurden von einer politischen und wirtschaftlichen Krise in Argentinien begleitet, die im Dezember 2001 einem Staatsbankrott gleichend eskalierte.

Der zuweilen prognostizierte Kollaps des MERCOSUR oder seine Absorption innerhalb einer gesamtamerikanischen Freihandelszone (ALCA/FTAA) sind indes ausgeblieben. Eine wichtige Rolle haben hierbei die vorgesehenen rechtsförmigen Konfliktlösungsmechanismen des MERCOSUR gespielt, allen voran das Schiedsverfahren. Inzwischen hat sich die politische Lage wieder entspannt. Sowohl der 2003 ins Amt gehobene argentinische Präsident Kirchner als auch sein 2006 wiedergewählter brasilianischer Kollege "Lula" da Silva haben wiederholt die Unumkehrbarkeit des wirtschaftlichen Integrationsprozesses bekräftigt und eine institutionelle Vertiefung des Viererbündnisses gefordert. Erste Schritte in diese Richtung wurden bereits unternommen: Durch das Protokoll von Olivos (2002) wurde das „Ständige Revisionsgericht des MERCOSUR“ geschaffen, das 2005 seinen ersten Schiedsspruch erließ und 2007 seine erste gutachterliche Stellungnahme über die Auslegung von MERCOSUR-Recht abgab. In beiden Fällen nahm das Gericht zahlreiche Anleihen bei der Rechtssprechung des EuGH und der Doktrin zum Gemeinschaftsrecht. Das Verwaltungsekretariat wurde in ein mit Spezialisten für Integrationsrecht besetztes "fachliches Sekretariat" umgewandelt, das die anderen MERCOSUR-Organe berät. Im Mai 2007 wurde schließlich das MERCOSUR-Parlament eingeweiht, das die demokratische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen am Integrationsprozess sicherstellen soll. Entsprechend der intergouvernementalen Struktur des MERCOSUR verfügt das Parlament allerdings noch nicht über Mitbestimmungskompetenzen.

Durch Argentiniens Versuch, Uruguay am Bau zweier Papierfabriken am Grenzfluss Uruguay zu hindern, wurde der MERCOSUR in jüngster Zeit einer neuen politischen Belastungsprobe unterzogen. Argentinien sieht in dem für Uruguay wirtschaftlich sehr bedeutenden Vorhaben eine Verletzung des bestehenden Grenzvertrags und Vorschriften des Umweltrechts. Es wird allerdings nicht erwartet, dass sich diese Krise zu einer ernsthaften Bedrohung für den MERCOSUR auswächst, auch wenn verschiedene Vermittlungsversuche fehlschlugen und derzeit noch ein Verfahren zwischen beiden Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig ist.

Angesichts der geschilderten Entwicklungen stellt das Recht des MERCOSUR auch über die Beendigung des Projekts hinaus einen praktisch wichtigen und theoretisch hoch interessanten Untersuchungsgegenstand dar. Von den Mitgliedern der Projektgruppe wurden die folgenden Themen bearbeitet, die inzwischen als abgeschlossene Dissertationen vorliegen: Wettbewerbsrecht (Peter Bischoff-Everding), Handelsschiedsgerichtsbarkeit im MERCOSUR (Jan Kleinheisterkamp), Einstweiliger Rechtsschutz (Margret Böckel) und Transportrecht (Georg Pfeifle). Zu den übrigen Publikationen des Instituts zum Thema MERCOSUR s. das Schriftenverzeichnis.
 

  • Geändert am: 04.07.2011
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